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13. November 2017 - Im Archiv seit 01.01.2018 Ehrenamtliche stellvertretende Schiedsperson in Würselen gesucht

Die Schiedsperson ist für das gesamte Stadtgebiet Würselens zuständig und wird für einen Zeitraum von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.

Aufgaben
Vermittlung zwischen den streitenden Parteien in einem Verhandlungstermin und im besten Fall Schlichtung durch Aushandeln eines Vergleiches, an den sich die Parteien halten müssen. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann der Antragsteller mit einer sog. Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.

Schiedspersonen sind z.B. zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten des Zivilrechts und Nachbarschaftsstreitigkeiten, in strafrechtlichen Streitigkeiten, für Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Wer kann Schiedsperson werden?
Der Schiedsmann/die Schiedsfrau muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Sie soll mindestens 30 Jahre, aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (also innerhalb der Stadt Würselen) ihren Wohnsitz haben.

Rückfragen
Sabine Schultze
Tel.: 02405/67 885
E-Mail: sabine.schultzewuerselen.de
Mo, Di und Do in den Dienststunden

Bewerbung
Formlos -  bis zum 31.12.2017
Bewerbungen von Einwohnern/Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Die Bewerbung ist mit Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Beruf und einem kurzen Lebenslauf, einer Telefonnummer und wenn vorhanden einer E-Mail-Adresse zu richten an:
 
Stadt Würselen
Stabsstelle Recht
Bewerbung Schiedsmann/Schiedsfrau
Morlaixplatz 1, 52146 Würselen

Weitere Informationen
www.schiedsamt.de
www.wuerselen.de

Rathaus Würselen

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