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Berichterstattung: Talentschulen; Bewerbungen in der zweiten Kohorte


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20487

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Ergebnisse von Bildungsstudien zeigen seit der PISA Studie 2000, dass ein erheblicher Teil der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in NRW im Bereich der Grundkompetenzen lediglich die Kompetenzstufen I und II erreicht. Im weiteren Bildungsverlauf bestehen für diese Jugendlichen lediglich eingeschränkte Chancen auf Schulabschlüsse und damit verbundene berufliche Perspektiven. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist und bleibt eine große Herausforderung.

Diese Herausforderung besteht für sämtliche Schulen des Sekundarbereichs, aber im Besonderen für Schulen in benachteiligten Sozialräumen. Die Zusammensetzung der Schülerschaft kann dort zu Lernkulturen führen, die die ohnehin vorliegenden Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern verstärken und die für das Entfalten der vorhandenen individuellen Potentiale der Schülerinnen und Schüler nicht förderlich sind.

Vor diesem Hintergrund sollen insgesamt 60 Schulen, hierrunter 45 Schulen mit Sekundarstufe I und 15 Berufskollegs, in einen Schulversuch „Talentschulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) einbezogen werden. Die Talentschulen sollen durch das Umsetzen besonderer unterrichtlicher Konzepte zu messbar besseren Lernerfolgen der Schülerschaft in ihrer Breite und gleichzeitig zur Identifizierung der Potentiale einzelner Schülerinnen und Schüler beitragen.

2. Ausstattung und Unterstützung

Die Landesregierung wird in dem Schulversuch bis zu 60 Schulen mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten. Die teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 % auf den Grundstellenbedarf als zusätzliche Ressource.

Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit. Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet werden. Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung.

Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt: Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen.

3. Bewerbung

Der Schulversuch „Talentschulen“ läuft in zwei Kohorten. Im Schuljahr 2019/20 wurden durch das MSW bereits 35 Schulen mit Sekundarstufe I in den Schulversuch aufgenommen. In der zweiten Kohorte werden zum Schuljahr 2020/21 weitere 25 Schulen berücksichtigt. Für die erste Kohorte haben sich bereits zwei städtische Schulen bei dem Schulträger Stadt Aachen angemeldet. Aufgrund des hohen Aufwandes für Schule und Schulträger und dem Wunsch des Schulausschusses, in den Prozess eingebunden zu werden, hat sich der Schulausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2018 auf Empfehlung der Verwaltung dafür ausgesprochen, sich ausschließlich an der zweiten Kohorte zu beteiligen. Die Bewerbungsfrist dafür läuft bis zum 13.09.2019.

Aufgrund der Entscheidung des Schulausschusses vom 02.07.2019 wird keine Vorauswahl getroffen. Der Schulträger wird daher die Unterlagen sämtlicher sich bewerbenden Schulen für den Schulversuch „Talentschule“ einreichen. Bisher sind beim Schulträger die Bewerbungen der 4. Aachener Gesamtschule, der Heinrich-Heine-Gesamtschule, der Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße und der Gemeinschaftshauptschule Drimborn eingegangen.

Jede der sich bewerbenden Schulen hat entsprechende Unterlagen aufbereitet, die in besonderer Weise die Zusammensetzung der Schülerschaft, die besonderen sozialen und kulturellen Herausforderungen, die entwickelten pädagogischen Profile und Stärken sowie die zukünftigen Potenziale herausstellen. Diese Unterlagen werden um planerische und technische Informationen des Schulträgers ergänzt und beim Land eingereicht. Dort wird eine unabhängige Jury über die Auswahl der Talentschulen entscheiden. Vereinbarungsgemäß werden die schulpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen die kompletten Bewerbungsunterlagen in Kopie erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Derzeit keine Veränderungen.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 19. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Schulausschuss
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