Benennung von fünf Straßen im Erschließungsgebiet
Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 30. Oktober 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20649
Erläuterungen:
Im Bereich der als Verkleinerung beigefügten Bebauungspläne Nr. 852 A, 852 A II. und III. Änderung sowie 852 B Münsterstraße / Wohnen und Bauen entsteht demnächst ein Neubaugebiet, das durch neue Erschließungsanlagen erschlossen wird.
In den o.g. Bebauungsplänen sind diese Erschließungsanlagen als „Verkehrsflächen“ bzw. als „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der Anlieger und Versorgungsträger“ festgesetzt.
Um eine gesicherte Orientierung insbesondere auch für Rettungsdienste zu gewährleisten, sind für diese innere Erschließung fünf Straßenbenennungen vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt deshalb in Absprache mit den Eigentümern vor, sich bei Benennung der neuen Straßen an Namen von Obstbäumen anzulehnen und
die von der Münsterstraße abgehende Erschließungsstraße
„Gravensteinerstraße“,
die erste hiervon nord-westlich abgehende Erschließungsstraße
„Mirabellenweg“,
die vom Mirabellenweg wieder zur Gravensteinerstraße führende Erschließungsstraße
„Münsterbirnenweg“
die erste von der Gravensteinerstraße süd-östlich abgehende Erschließungsstraße
„Zwetschgenweg“
und die zweite von der Gravensteinerstraße süd-östlich abgehende Erschließungsstraße
„Renettenweg“
zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
die von der Münsterstraße abgehende Erschließungsstraße
„Gravensteinerstraße“,
die erste hiervon nord-westlich abgehende Erschließungsstraße
„Mirabellenweg“,
die vom Mirabellenweg wieder zur Gravensteinerstraße führende Erschließungsstraße
„Münsterbirnenweg“
die erste von der Gravensteinerstraße süd-östlich abgehende Erschließungsstraße
„Zwetschgenweg“
und die zweite von der Gravensteinerstraße süd-östlich abgehende Erschließungsstraße
„Renettenweg“
zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folgekosten (alt) |
Folgekosten (neu) |
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Ertrag |
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Personal-/ Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
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0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Anlage/n:
4 Verkleinerungen der Bebauungspläne Nr. 852 A, 852 A II. und III. Änderung sowie 852 B
1 Lageplan
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 30. Oktober 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Details
- Tagesordnung