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Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Lärmkartierung und Lärmaktionsplan - Sachstand und weiteres Vorgehen


Letzte Beratung
Dienstag, 25. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20151

Erläuterungen:

1. Gesetzliche Grundlagen

Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG) ist gem. § 47 c) BImSchG seit dem Jahr 2006 von Ballungsraumkommunen wie Aachen in regelmäßigen Abständen in sog. Lärmkarten mittels Rechenmodellen zu erfassen und dem Land zu melden. Auf dieser Grundlage werden dann sog. Lärmaktionspläne erarbeitet. Umgebungslärm im Sinne des Gesetzes sind „belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“ Hauptverursacher von Umgebungslärm ist i.d.R. der Verkehrslärm.

2. Lärmkartierung 2018

Die aktuelle Lärmkarte der Stadt Aachen für Straßenverkehrslärm, die im letzten Jahr neu berechnet wurde und nun mittlerweile auch unter www.umgebungslaerm.nrw.de gebäudescharf für Aachen abrufbar ist, stellt in einigen Bereichen augenscheinliche Veränderungen zur Lärmkarte aus dem Jahr 2012 dar. Seit der letzten Lärmkartierung entstanden im Rahmen der Nachverdichtung des Baubestands an stark befahrenen Straßen neue Gebäude / Bauriegel, die dahinter liegende Baureihen vor dem Verkehrslärm schützen. In diesen Bereichen kann man lärmmindernde Effekte in der Lärmkarte ablesen. So zum Beispiel an der Neubebauung der Krefelder Straße Ecke Merowingerstraße (siehe Abbildung 1). Weitere positive Effekte konnten durch den Einbau lärmmindernden Asphalts im Zuge der Straßensanierung erreicht werden. Dies ist beispielsweise auch in der Lärmkarte am Krugenofen im Abschnitt Hauptstraße bis Neustraße zu erkennen (Abbildung 2).

Nach der Modellrechnung sind eine große Anzahl der Bevölkerung sowie weiträumige Gebiete der Stadt unmittelbar von der Lärmeinwirkung des Straßenverkehrs in Aachen betroffen. Dies gilt für die Anlieger von Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugbewegungen pro Jahr (8.200 Fahrzeuge/Tag), auf die besonderes Augenmerk gelegt wird, ebenso wie für die Belastung der Bürgerschaft durch den Verkehr aller Straßen in Aachen.

Insgesamt sind etwa 13.000 Personen an allen Straßen mit mehr als 70 dB(A) tagsüber und sogar rund 13.800 Personen nachts (Bewertungspegel 60dB(A)) hoch belastet. Für die stark befahrenen Straßen (>3 Mio. Fahrzeuge) liegt die errechnete Betroffenheit bei 11.400 Personen tagsüber und 12.154 Personen in der Nacht. Die Gesamtfläche lärmbelasteter Räume in Aachen liegt bei 91,5 km2 oder 57% der Stadtfläche, davon sind 25 km2 sogar mit Pegeln über 65 dB(A) belastet. Allein eine Fläche von 75 km2 ist dem Lärm von Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugbewegungen ausgesetzt.

3. Neue EU-Vorgaben für die Lärmkartierung

Die bisherige Vergleichbarkeit der alle fünf Jahre neu berechneten Lärmkarten der Stadt Aachen wird spätestens mit der nächsten Lärmkartierung im Jahr 2022 nicht mehr möglich sein. Die nun detailliertere Datenbasis sowie die geänderten Rechenvorschriften der EU-Richtlinie (einheitlichen Verwendung des Rechenmodells „Common Noise Assessment Methods“, kurz: CNOSSOS) werden die Ergebnisse der Modellrechnung und deren Darstellung in den Lärmkarten maßgeblich beeinflussen. Zusätzlich wird ein erheblich detaillierteres, digitales Straßennetz für zukünftige Modellrechnungen zur Lärmkartierung verwendet. Der Aufwand für Datenbeschaffung und Dateneingabe wird damit deutlich anwachsen. In den zukünftigen Lärmausbreitungskarten sind mehr Details und gleichzeitig Veränderungen zu den bisherigen Lärmkarten zu erwarten. Die Veränderungen sind dabei nur teilweise auf Maßnahmen der Lärmaktionsplanung zurückzuführen.

4. Lärmaktionsplanung

Auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung 2018 ist die sogenannte Lärmaktionsplanung (LAP) gemäß § 47dAbs.1BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen durchzuführen. Die Umgebungslärmrichtlinie gibt zunächst keine Schwellen- oder Grenzwerte vor, die einen Rückschluss auf schädliche Umweltauswirkungen oder Belästigungen geben. Daher hat das MKULNV mit dem Runderlass "Lärmaktionsplanung" vom 07.02.2008 Auslösewerte festgelegt, ab wann Lärmprobleme im Sinne des § 47d Abs.1 BImSchG auf jeden Fall vorliegen, um so die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf zu kennzeichnen.

Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Tag-Abend-Nacht-Pegel (LDEN, level day evening night) von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Die Lärmwirkungsforschung empfiehlt bereits bei Lärmpegeln von LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A), als gesundheitsrelevante Schwellenwerte, Maßnahmen zu ergreifen.

Dementsprechend wurden in Aachen bei der Lärmaktionsplanung bereits zwei verschiedene Arten von Belastungskategorien betrachtet. Kategorie 1 erfasst die stark verlärmten Straßen mit höchster Priorität und Kategorie 2 die etwas geringer belasteten Straßen mit hoher Priorität. Zusätzlich zum Lärmpegel war auch die Anzahl der Betroffenen maßgebend für die Eingruppierung in die jeweilige Kategorie.

5. Weiteres Vorgehen

Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung mit Beteiligung der Öffentlichkeit ist für 2019 geplant. Dabei ist die Öffentlichkeit zu informieren und in die Maßnahmenfindung aktiv einzubinden. Das umfangreiche Maßnahmenpaket des letzten Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2012 wird hierbei zugrunde gelegt, überarbeitet und angepasst.

Die öffentliche Beteiligung der Bürgerschaft soll schwerpunktmäßig digital über die städtische Internetseite in 2 Stufen erfolgen. In der ersten Stufe wird der Öffentlichkeit die aktuelle Lärmkarte vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen der 4-wöchigen Beteiligungsphase ein Formular ausfüllen, das Fragen zur persönlichen Lärmsituation stellt, wie beispielsweise Welche Art von Verkehrslärm stört Sie Ihrer Meinung nach an Ihrem Wohnort besonders stark?“ oder „Zu welchen Tageszeiten empfinden sie den Umgebungslärm besonders störend?“ Diese Antworten werden verortet (selbstverständlich wird der Datenschutz dabei gewahrt) und mit den bisher ermittelten Belastungsschwerpunkten verglichen, um zu eruieren, ob die empfundene Betroffenheit mit den rechnerisch ermittelten Betroffenheit übereinstimmt. Aus einem solchen Vergleich lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die Lärmminderungsplanung ableiten, z.B. eine Bestätigung für einzelne Maßnahmen in den bereits bekannten Belastungsschwerpunkten oder aber auch neue Hinweise auf störende Verkehrslärmquellen, die bisher noch nicht im Fokus stehen. Daraus können dann zusätzliche Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt und in den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan aufgenommen werden.

Die überarbeitete Lärmaktionsplanung aus 2012 wird dann in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeit vorgestellt. Anregungen und Bedenken können dann wieder innerhalb eines 4-wöchigen Beteiligungszeitraums vorgebracht werden. Abschließend fließen diese Anregungen nochmals in die aktuelle Lärmaktionsplanung ein.

Die Träger öffentlicher Belange (IHK, Straßen NRW etc.) und betroffenen Fachämter der Verwaltung werden in einem separaten Schritt über die aktuelle Lärmkarte und den aktualisierten Lärmaktionsplan informiert und können ebenfalls Anregungen und Bedenken einbringen.

Der Bearbeitungszeitraum wird sich über die kommenden Monate erstrecken. Vorgesehen ist, noch zum Jahresende den fertigen Lärmaktionsplan der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.


Anlagen:

Abbildung 1:

Lärmkartierung2012noch ohne Bebauung Lärmkartierung 2018 mit Bebauung

Ecke Merowinger/Krefelderstraße

als Lärmriegel für Wohngebiet

Abbildung 2: Krugenofen im Abschnitt Neustraße bis Hauptstraße

Links: Ohne Dstro 2012 ; Rechts mit Dstro -3 dB(A) 2018

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Für den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind keine finanziellen Auswirkungen erkennbar.

Der sich aus dem neuen Lärmaktionsplan evtl. ergebende Finanzbedarf für die Umsetzung von Maßnahmen wird im Rahmen des Fortschreibungsprozesses mit betrachtet und bei Bedarf entsprechend angemeldet.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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