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Vorstellung des Akademischen Auslandsamts der FH Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. August 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25534

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:


Das akademische Auslandsamt (AAA) der FH Aachen koordiniert die internationalen Beziehungen der Hochschule und erarbeitet gemeinsame mit der Hochschulleitung Maßnahmen zur weiteren Internationalisierung der FH Aachen. Es ist eine Service- und Informationseinrichtung für alle Hochschulangehörigen, in welcher die Fäden für sämtliche internationalen Austauschaktivitäten zusammenlaufen. Zu den Aufgaben des AAA gehören u.a. folgende Punkte:

  • Pflege und Förderung der internationalen Beziehungen, Kooperationen und Netzwerke der Hochschule
  • Koordination der Prozesse zum Abschluss internationaler Hochschulkooperationen mit dem Fokus auf Lehre
  • Mitwirkung beim Abschluss von Kooperations- und Partnerschaftsabkommen mit internationalen Hochschulen
  • Beratung von Fachbereichen zur Internationalisierung
  • Erarbeitung und Durchführung von internationalen Marketingmaßnahmen
  • Beratung der Studierenden zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten (z.B. Studium, Praktikum) sowie Vergabe von Stipendien
  • Betreuung von internationalen Austauschstudierenden und Wissenschaftler*innen
  • Beratung und Unterstützung von Lehrenden und Mitarbeiter*innen der Hochschule bei ihren Auslandsvorhaben
  • Beratung und (finanzielle) Unterstützung von regulär eingeschriebenen ausländischen Studierenden
  • Koordination und Verwaltung internationaler und europäischer Projekte, z.B. ERASMUS+

In der Ausschusssitzung werden der Prorektor für Studium und Lehre, Herr Prof. Dr. Rosenkranz, sowie die Leiterin des Akademischen Auslandsamts, Frau Kazma, die Arbeiten und Ziele vorstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Kenntnisnahme
Ausschuß
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