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Antrag des Vereins Haus der Jugend Eilendorf e.V. auf eine Förderung gemäß Pos. 40 StJGP für die Renovierung und Umgestaltung des Kreativraums


Letzte Beratung
Dienstag, 09. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20268

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die OT Eilendorf ist seit fast 30 Jahren im Stadtteil Eilendorf die einzige Jugendeinrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 26 Jahren. Träger der Einrichtung ist der Verein „Haus der Jugend Eilendorf e.V.“, der seit 1986 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ist.

Schwerpunkt der Einrichtung ist die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Die Besucher können Angebote der offenen Tür, wie Kicker, Tischtennis, Billard, Basketball usw. wahrnehmen und ihre Freizeit nach Belieben gestalten. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, sich für wöchentliche Kurse, wie Holz- und Werkkurse, Koch-, Abenteuer- oder Töpferkurse anzumelden. Ziel der Einrichtung ist es, mit den Angeboten Anreize zu schaffen, die die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung sowie in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit fördern, sodass ihre Interessen und Fähigkeiten vertieft und erweitert werden können.

Grundsätzlich ist die Attraktivität der Angebote eine zentrale Herausforderung in der offenen Kinder-und Jugendarbeit, da es ein großes Überangebot an anderen Aktivitäten gibt. Das Angebot muss stets attraktiver sein als Computerspiele, Handys, Internet etc., sodass die Besucher motiviert bleiben, in den Jugendtreff zu gehen, anstatt ihre Freizeit zu Hause vor dem Fernseher zu verbringen.

In den letzten Jahren hat sich die OT Eilendorf darauf spezialisiert, das Interesse an den neuen Medien aufzugreifen und dies in die aktive Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.

Die Einrichtung verfügt derzeit über einen modernen Computerraum, Spielkonsolen und jüngst konnten mehrere Foto- und Videoprojekte realisiert werden. Dabei konnte festgestellt werden, dass viele der Teilnehmer aus finanziellen Gründen kein Zugang zu Foto- und Videokameras haben, jedoch großes Interesse an den thematischen und technischen Hintergründen. Um vor allem den Charakter des „Erschaffens“ von „Contents“ (Video-und Fotoinhalten) weiter fördern zu können, ist die Umgestaltung des Kreativraumes in ein mobiles Foto- und Videostudio sinnvoll, um diesen multifunktionaler nutzen zu können.

2. Antragstellung

Der Verein „ Haus der Jugend Eilendorf e.V.“ beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Renovierung und Umgestaltung des Kreativraums in ein mobiles Foto- und Videostudio. Die Hälfte der anfallenden Kosten zur Raumumgestaltung wird durch den Verein getragen.

3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung

Die Einrichtung verfügt über wenige Räume, welche häufig verschiedenen Zwecken dienen. Der Kreativraum wird zu 90 % zur Durchführung von Kindergeburtstagen genutzt. Das Angebot der Vermietung dieses Raumes ist für die Einrichtung eine wichtige Einnahmequelle, sodass eine gänzliche Umstrukturierung nicht möglich ist. Zudem liegt die letzte Renovierung des „Kreativraumes“ bereits 10 Jahre zurück und bestand lediglich daraus, die Wände mit Comicbildern zu versehen. Dieser Wandschmuck ist nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund der nunmehr notwendigen Renovierung entstand die Idee, den Kreativraum zusätzlich als mobiles Fotostudio zu nutzen, welches auf- und abgebaut werden kann. Anzuschaffen ist daher modernes Mobiliar, welches stapelbar und schnell zur Seite geschoben werden kann. Des Weiteren werden Befestigungsmaterial, Hintergründe, ergänzendes Licht, und weitere Utensilien benötigt, damit das Fotostudio realisiert werden kann. Eine gewisse Grundausstattung an Lichtern und Kameras konnte bereits durch andere Projektmittel angeschafft werden. Die notwendigen Malerarbeiten zur Realisierung des Fotostudios werden durch die Jugendlichen übernommen. Es fallen Gesamtkosten in Höhe von 2.745 Euro an. Da der Verein „Haus der Jugend in Eilendorf e.V.“ die Umgestaltung des Kreativraums nicht in Gänze finanzieren kann, beantragt er Fördermitteln gemäß Position 40 Stadtjugendplan.

4. Förderung durch den Stadtjugendplan

Für die Renovierung und Umgestaltung des Kreativraumes fallen Gesamtkosten in Höhe von 2.745 Euro an. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird aus eigenen Mitteln des Trägers finanziert. Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. Bei Anwendung dieses Fördergrundsatzes beträgt die Zuwendung für den Verein „Haus der Jugend Eilendorf e.V.“ 1.372,50 Euro.

5. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Vereins „Haus der Jugend in Eilendorf e.V .auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 1.372,50 Euro zu entsprechen.


 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Er beschließt, dem Antrag des Vereins Haus der Jugend Eilendorf e.V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe 1.372,50 Euro für die Renovierung und Umgestaltung des Kreativraums stattzugeben.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP: 5-060201-800-00200-900-1

Sachkonto: 78180000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP: 1-060101-900-1

Sachkonto: 53180010

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

4.300

4.300

18.900

18.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-4.300

-4.300

-18.900

-18.900

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Anlage/n:

Antrag


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 09. Juli 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
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Tagesordnung