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Antrag der Offenen Tür Eilendorf nach § 40 STJGPL auf Bezuschussung der Anschaffung und Installation eines Kamerasystems


Letzte Beratung
Dienstag, 09. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22512

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Träger der Offenen Tür Eilendorf ist der Verein „Haus der Jugend Eilendorf e.V.“ Die Offene Tür befindet sich in einem städtischen Gebäude in der Birkstraße 8, direkt gegenüber dem Friedhof gelegen. Angrenzend an das OT Gelände befindet sich eine Skateanlage.

Die Offene Tür wurde 1989 eröffnet und ist heute immer noch der einzige Treff für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren im Stadtteil Eilendorf.

Die 500 m² großen Räumlichkeiten und das 800 m² große Außengelände erfreuen sich großer Beliebtheit, was sich in einer täglichen Besucherzahl von bis zu 50 Kindern und Jugendlichen zeigt.

Die Besucher*innen können die meisten Angebote kostenlos wahrnehmen und ihre freie Zeit gestalten. Es werden Anreize geschaffen, die die jungen Menschen in ihrer Entwicklung fördern und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Es wird großer Wert auf aktives Mitgestalten gelegt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen.

Die Offene Tür Eilendorf ist auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgrund der abgeschiedenen Lage ein beliebter Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Eine soziale Kontrolle durch Anwohner oder Passanten ist nicht gegeben.

Nicht selten geht mit den unbeaufsichtigten Treffen von Gruppen eine enorme Verschmutzung des Geländes und Gebäudes einher.

Neben dem anfallenden Müll sind übrig gebliebene Zigarettenstummel oder –schachteln, beschädigte Gegenstände und vor allem leere Drogentütchen und zersplitterte Flaschen, die sich auf dem Gelände befinden, problematisch. Von ihnen geht vor allem für die jüngeren Besucher der OT eine Gefährdung aus.

Die Mitarbeiter sind immer bemüht, die Verunreinigungen schnellstens zu beseitigen, sodass keiner der Besucher damit in Kontakt kommt. Nicht immer ist dies aufgrund der Stärke der Verschmutzung zu gewährleisten, vor allem nach den Wochenenden.

Zusätzlich wurde in diesem Jahr zum wiederholten Mal in die OT eingebrochen und Sachgegenstände im Wert von über 5.500 Euro entwendet. In den letzten zehn Jahren gab es bereits ein halbes Dutzend solcher Fälle. Zerstörte Türen- und Fensterschließanlagen, sowie mutwillige Beschädigungen im Gebäude und im angrenzenden Garten sind bei diesen Einbrüchen ein weiterer hoher Kostenpunkt.

Hinzu kommt, dass die Kinder und Jugendlichen immer wieder frustriert werden, da alles, was im Garten in Eigenleistung errichtet wurde, von ungebetenen Gästen mutwillig zerstört wird.

2. Antragstellung

Um hier zumindest eine Verbesserung der Situation zu erreichen, beantragt der Verein Haus der Jugend Eilendorf e.V. gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung von 50 % der Gesamtkosten für die Anschaffung und Installation eines Kamerasystems zur Absicherung des Geländes.

Ein Kostenvoranschlag der Firma OpenSecure in Höhe von 3.968,79 Euro wurde beigefügt. (Anlage 2)

3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung

In einem Ortstermin wurde eine Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten dokumentiert.

  • Der Eingangsbereich der OT ist als solcher eindeutig zu erkennen, aber frei zugänglich, auch wenn die OT geschlossen ist. Im Eingangsbereich halten sich regelmäßig Jugendliche auch nach Schließung der OT auf, was grundsätzlich von der OT Leitung erlaubt wird. Die Stammbesucher der OT machen davon gerne Gebrauch, hinterlassen den Ort in der Regel ordentlich und sauber. Gerne wird der Ort aber auch von hausfremden Jugendlichen und jungen Erwachsenen besucht, die sich an die oft kommunizierten Regeln nicht halten. Dies führt zu Ärger und Frust. Hier soll die Kamera unterstützend Abhilfe schaffen.
  • Der hinter dem Haus gelegene Garten ist von einem Zaun umschlossen und grenzt an die seitliche Hauswand der benachbarten Grundschule. Das Gartentor darf nach Vorgaben der Feuerwehr lediglich mit einem Fahrradschloss abgeschlossen werden, da aus Brandschutzgründen das Grundstück für die Feuerwehr jederzeit ohne großen Aufwand begehbar sein muss. Die Besucher*innen der OT haben hier in Eigenleistung eine Holzhütte und einen Unterstand errichtet. Regelmäßig werden diese Aufbauten durch hausfremde Personen, die über den Zaun, bzw. das Tor klettern, verschmutzt oder zerstört.
  • Vor der Einrichtung befindet sich eine Wiese, mit einer Tischtennisplatte. Die Wiese grenzt direkt an den Bürgersteig.

Auch hier treffen sich die Jugendlichen grundsätzlich mit Erlaubnis der OT Leitung. Allerdings wird dieses Rasenstück oft völlig vermüllt vorgefunden.

Zusammenfassend wünschen die jungen Besucher und die Betreuer der Einrichtung die Installation eines Kamerasystems, die oben beschriebene Orte nachhaltig schützt.
Alle wünschen die Verbesserung der gegebenen Situation und erhoffen Abhilfe durch die Installation des Kamerasystems. Niemand fühlt sich durch die Installation der Kameras überwacht und eingeschränkt, da die Frustration über die permanenten Beschädigungen sehr groß ist. Es besteht der ausdrückliche Wunsch gegen die immer wieder auftretende Zerstörung vorzugehen.

Die Installation eines Kameraüberwachungssystems unterliegt strengen Vorschriften des Datenschutzes.

Aus diesem Grund wurde eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Stadt Aachen angefordert. Nach eingehender Überprüfung wird aus Sicht des Datenschutzes der Einrichtung einer Videoüberwachung für den Eingangsbereich und den Garten zugestimmt. Die vor dem Haus liegende frei zugängliche Wiese wird als öffentlicher Raum wahrgenommen, da sie direkt an den Bürgersteig und die Fahrbahn angrenzt. Hier ist eine Videoüberwachung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Stellungnahme ist in Anlage 3 der Vorlage beigefügt. Zu beachten sind folgende Punkte:

  • Die Videokamera im Eingangsbereich muss so ausgerichtet sein, dass ausschließlich der zu schützende Eingangsbereich im Fokus der Kamera liegt. Die Bewegungsfläche vor dem Eingangsbereich muss außerhalb des Überwachungsbereichs liegen.
  • Die Kameras im Garten müssen so ausgerichtet werden, dass sie nicht über die Geländegrenzen hinaus überwachen können.
  • Die Überwachung darf nur außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert sein.
  • Auf die Videoüberwachung muss an geeigneten Stellen durch reguläre Schilder hingewiesen werden. Genaue Vorgaben dazu werden durch den Datenschutzbeauftragten mit der Einrichtung kommuniziert.
  • Die gesamte Maßnahme muss zwingend durch den Datenschutzbeauftragen begleitet werden.

Da für den Eingangsbereich und den Garten keine datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesprochen werden und die Sicherheit des Hauses und seiner Besucher im Vordergrund steht, wird die Installation der Kameras seitens der Fachverwaltung befürwortet.

4. Förderung durch den Stadtjugendplan

Laut Kostenvoranschlag der Fachfirma OpenSecure fallen Gesamtkosten in Höhe von 3.968,79 Euro an. Es sind vier Kameras vorgesehen, wovon jedoch aus Datenschutzgründen lediglich drei installiert werden dürfen.

Der Nettopreis wird um diese Summe reduziert, sodass die Gesamtkosten 3.679,95 Euro betragen.

Eine Fördersumme in Höhe von 50% der Gesamtkosten wird beantragt. Somit wird ein Förderbetrag in Höhe von 1.840 Euro festgestellt.

Der Träger kann den Eigenanteil aus Rücklagen aufbringen.

5. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Kinder-und Jugendzentrums auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von Euro 1.840 Euro zu entsprechen.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und

beschließt, dem Antrag der Offenen Tür Eilendorf auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.840,00 Euro zur Anschaffung und Installation eines Kamerasystems stattzugeben.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Produkt Sachkonto

4-060201-940-9

53180000-4531

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-10.000

-10.000

-30.000

-30.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben


Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

1. Antrag und Dokumentation

2. Kostenvoranschlag

3. Stellungnahme Datenschutzbeauftragter


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 09. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

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