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Kenntlichmachung des Übergangs zwischen Naherholungs- und Baugebiet an der
Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße/ Maarwinkel
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Eilendorf vom 10.01.2021


Letzte Beratung
Mittwoch, 17. März 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23034

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag zu, durch Markieren von je 3 „Haifischzähnen“ auf der Baustraße der Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel die dort geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

Erläuterungen:

Die Verkehrsflächen im Neubaugebiet Hubert-Spickernagel-Straße / Franz-Delheid-Straße befinden sich im Endausbau. Aktuell wird die Anbindung Brander Straße zwischen Müselterweg und Kreisverkehr fertiggestellt. Anschließend erfolgt der Ausbau der mittleren Teilstücke der Hubert-Spickernagel-Straße und Franz-Delheid-Straße in konventioneller Bauweise mit asphaltierten Fahrbahnen und begleitenden Hochbord-Gehwegen.

Die in Rede stehende Kreuzung Hubert-Spickernagel-Straße / Maarwinkel wird als 3. Bauabschnitt aller Voraussicht nach erst etwa in 2024 / 2025 als Mischfläche mit Zielsetzung verkehrsberuhigter Bereich gestaltet.

Der asphaltierte Feldweg aus Richtung Vennbahnweg ist für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet und darf in dieser Funktion neben Unterhaltungsfahrzeugen des Stadtbetriebes auch mit Traktor-Gespannen befahren werden. Die Breite des Weges ist maximal 3,50m, wodurch bei bis zu 3m breiten landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten der Platz fehlt, in der Zufahrt auf die Kreuzung Maarwinkel neben den dortigen privaten Garagenzufahrten im öffentlichen Verkehrsraum ein Verkehrsschild nach Zeichen 102 StVO „Kreuzung mit Vorfahrt von rechts“ aufzustellen. Die Polizei hat in dieser Kreuzung in den letzten 5 Jahren keinen Verkehrsunfall aufnehmen brauchen. Insofern ist die Verkehrssituation aus polizeilicher Sicht unauffällig.

Wenn der gesamte Verkehrsraum endausgebaut ist, wird die Zufahrt etwa ab der Hinterkante der dortigen bebauten Grundstücke als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, in dem für alle Nutzer*innen Schrittgeschwindigkeit gilt. Derzeit befinden sich die noch nicht ausgebauten Baustraßen noch in einer Tempo-30-Zone. Die Verwaltung könnte sich vorstellen, auf der Asphaltdecke der Baustraße die Rechts-vor-Links-Regelung durch die Markierung von je 3 „Haifischzähnen“ zu verdeutlichen, wobei man dann alle 4 zufließenden Richtungen gleich markieren sollte (siehe Anlage). Mit Fertigstellung des Endausbaus und Aufstellen des Zeichens 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ würden aufgrund der dann geltenden Schrittgeschwindigkeit solche Markierungen aber nicht wieder erneuert.

Für die Markierung der insgesamt 12 „Haifischzähne" ist mit Gesamtkosten von rd. 300 € zu rechnen. Mittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-200-00100-300-1 / 4-120102-200-7 - Breitbendenstraße, Erschließung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-200-00100-300-1 – Breitbendenstraße, Erschließung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

780.036,73

780.036,73

0

0

0

0

Ergebnis

780.036,73

780.036,73

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-200-7 – Breitbendenstraße, Erschließung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

170.864,83

170.864,83

0

0

0

0

Abschreibungen

67.002,77

67.002,77

0

0

0

0

Ergebnis

237.867,60

237.867,60

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

- Antrag der Bezirksfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Eilendorf vom 10.01.2021

- Markierungsvorschlag der Verwaltung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Hubert-Spickernagel-Straße
  • Müselterweg
  • Breitbendenstraße
  • Maarwinkel
  • Franz-Delheid-Straße

Beratungsfolge

Mittwoch, 17. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Details
Tagesordnung