Teilen:

Verkehrssicherheit Neuenhofstraße/ Vennbahnweg;
Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.01.2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Februar 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24792

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der Grundlagen für die weitere Planung.

 

 

Erläuterungen:


Anlass

Die CDU-Fraktion formuliert, dass seitens der Bürger*innen des Stadtteils Aachen-Forst verstärkt der Bedarf formuliert wird, in Fortführung eines Zubringerwegs zur Vennbahntrasse die Überquerung der Neuenhofstraße für den Rad- und Fußverkehr zu sichern. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat daher mit Datum vom 13.01.2022 den Antrag gestellt, das Thema „Verkehrssicherheit Neuenhofstraße / Vennbahnweg“ auf die Tagesordnung des Mobilitätsausschusses am 17.02.2022 zu setzen und die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu überprüfen (vgl. Anlage 1).

Bestand (vgl. Anlage 2)

Lage

Die Neuenhofstraße ist nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung eine städtische Hauptverkehrsstraße. Im Bereich zwischen Madrider Ring und Reinhardstraße hat die Neuenhofstraße eine Verkehrsbelastung von etwa 15.700 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr (Zählung im Oktober 2020). Die Verkehrsbelastung der Neuenhofstraße wurde im Abschnitt von der Reinhardstraße Richtung Zieglerstraße im Jahr 2020 nicht erfasst. Bei einer Zählung im Jahr 2011 war die Belastung in diesem Abschnitt etwas geringer als im Abschnitt zum Madrider Ring. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Der Fuß- und Radverkehr wird entlang der Neuenhofstraße im Einrichtungsverkehr in den Seitenräumen auf baulichen Gehwegen mit Freigabe für den Radverkehr jeweils in Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs geführt. Wahlweise kann der Radverkehr auch die Fahrbahn im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr in beiden Richtungen benutzen.

Die Entfernung der betrachteten Stelle zum lichtsignalgeregelten Knoten Madrider Ring/Neuenhofstraße beträgt ca. 130 m. Aus Richtung Zieglerstraße kommend wird dem Kfz-Verkehr bereits vor der Reinhardstraße eine zweite Kfz-Spur angeboten.

An der betrachteten Stelle beginnt abzweigend von der Neuenhofstraße ein (Zubringer-)Weg als gemeinsamer Geh-/Radweg, der im weiteren Verlauf auf den Vennbahnweg mündet. Der Vennbahnweg hat eine überregional wichtige Verbindungsfunktion für den Fuß- und Radverkehr und wird entsprechend rege von diesem frequentiert. Die Stelle ist darüber hinaus relevant für die fuß- und radverkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes Neuenhofstraße und des Wohngebietes Reinhardstraße. Gleichzeitig hat sie fuß-/radverkehrliche Bedeutung für die Rad-Vorrang-Route Eilendorf und die Verbindung entlang des Madrider Rings.

Verkehrsverhalten Fuß-/Radverkehr

Querungswilliger Fuß-/Radverkehr quert die Neuenhofstraße in diesem Bereich derzeit ungesichert zwischen dem Zubringerweg der Vennbahn (Nord) und Richtung Reinhardstraße (Süd). Hierbei überschreitet/-fährt er drei Kfz-Fahrstreifen: einen Streifen für geradeausfahrenden Verkehr in Fahrtrichtung Brand, einen kombinierten Streifen für geradeausfahrenden/linksabbiegenden Verkehr Richtung Madrider Ring sowie einen Streifen für rechtsabbiegenden Verkehr Richtung Eilendorf. In der Regel finden die Querungen auf dem kürzesten Weg direkt im Bereich des Zubringerweges statt.

Einschätzung der Verwaltung

Aufgrund der größeren Länge des Querungsweges ist die Querung von Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen schwieriger als bei zwei Fahrstreifen. Hinzu kommt die höhere Verkehrsbelastung.

Die Querungssituation in diesem Bereich der Neuenhofstraße wird seitens der Verwaltung vor allem zu den Hauptverkehrszeiten als schwierig eingestuft. Aufgrund der Lage, der daraus resultierenden Verbindungsfunktion und des nachvollziehbaren Querungsbedürfnisses des Fuß- und Radverkehrs wird eine Verbesserung der Querungssituation als sinnvoll angesehen.

Im Weiteren muss nun geprüft werden, welche Art der Querungshilfe in diesem Bereich der Neuenhofstraße möglich und sinnvoll ist. Dazu ist eine aktuelle Verkehrszählung mit den Zahlen des Kfz-Verkehrs sowie den Zahlen der Querungswilligen notwendig. Auf dieser Grundlage kann unter Beachtung der Richtlinien für Stadtstraßen die Art der Querungshilfe erarbeitet werden. Die Klärung erfordert belastbare Plangrundlagen, die genauere Betrachtung der Verkehrsbelastungszahlen bzw. Rückstaulängen der Lichtsignalanlage am Madrider Ring sowie die Entwicklung und Prüfung verschiedener Planungsideen.

Fazit

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es der Verwaltung nicht möglich, detailliertere Ergebnisse vorzulegen, da z.B. noch keine Zähldaten für den Querungsbedarf vorliegen. Diese sind in diesem Fall zur Prüfung und weiteren Planung zwingend erforderlich.

Sobald die notwendigen Zählungen durchgeführt und ausgewertet sind, wird die Verwaltung in die Detailprüfung und Planung zur Verbesserung der Querungssituation einsteigen und die Ergebnisse nach Abschluss in den zuständigen politischen Gremien vorstellen.

Kosten und Finanzierung

Kosten und Finanzierung können erst im Laufe der Variantenprüfung ermittelt bzw. geklärt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

X

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Durch die Maßnahme wird die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden (besonders des Fuß- und Radverkehrs) erhöht. Dies wird zusammen mit der Attraktivität der Radverkehrsführung den Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad fördern und sich positiv auf das Klima auswirken. Die Arbeiten zum Bau einer Querungshilfe werden kurzzeitig geringe zusätzliche CO2-Emissionen erzeugen.

Beide Effekte sind mit Blick auf das gesamtstädtische Einsparziel in ihrer Größenordnung zu vernachlässigen und können im Moment nicht genauer quantifiziert werden.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 13.01.22 zur Neuenhofstraße

Anlage 2 – Luftbildlageplan Querung Neuenhofstraße und Fotos


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Zieglerstraße
  • Reinhardstraße
  • Neuenhofstraße
  • Madrider Ring

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Februar 2022Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung