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Josefstraße / Ecke Kaiserstraße; Errichtung von Blinklichtern am Fußgängerüberweg;
Antrag der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Einlendorf vom 20.03.2022


Letzte Beratung
Mittwoch, 17. August 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25483

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf fasst den Ausführungsbeschluss für den normgerechten Umbau der aktuellen Überwegbeleuchtung des Fußgängerüberweges.


 

 

Erläuterungen:

1. Anlass

Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat am 20.03.2022 einen Antrag an die Verwaltung zur Errichtung von Blinklichtern am Fußgängerüberweg in der Josefstraße vor der Kreuzung Kaiserstraße gestellt.

2. Heutige Situation

Der Fußgängerüberweg befindet sich im Bezirk Aachen-Eilendorf vor dem Kreuzungsbereich Josefstraße / Kaiserstraße. Nach einer Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass die aktuelle Überwegbeleuchtung nicht mehr der Norm entspricht. Nach aktuellem Stand ist für jede Fahrtrichtung ein separater Beleuchtungsmast zu errichten. Dies ist hier nicht gegeben.

Abbildung 1: Bestandsituation (eigenes Foto)

3. Planung

Die Ausführungsplanung sieht daher vor, den jetzigen Fußgängerüberweg auf normgerechten Stand zu bringen, indem ein weiterer Beleuchtungsmast errichtet wird und die dazugehörigen Beleuchtungen und Transparente anzupassen.

5. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Überwegbeleuchtung des Fußgängerüberweges auf normgerechten Stand umzubauen.

Durch die Ergänzung des zweiten Mastes und die Anpassung der Beleuchtung und der Transparente, wird die Auffälligkeit des Fußgängerüberweges signifikant erhöht. Die Verwaltung empfiehlt daher, den beantragten Blinklichtern zunächst einmal nicht einzubauen und die Situation nach den hier vorgeschlagenen Verbesserungen erneut zu prüfen und neu zu bewerten.


6. Baukosten und finanzielle Auswirkung

Eine Kostenschätzung der Stawag veranschlagt für den normgerechten Umbau 10.000 €. Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen bei PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen zur Verfügung.

7. Weiteres Vorgehen

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses wird der Auftrag für 2022 vorbereitet. Die Umsetzung soll im

4. Quartal 2022 beginnen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

156.765,14*

156.765,14

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

72.235,09**

72.235,09

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

229.000,23

229.000,23

420.000

420.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56.765,14 €

** Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung azs den Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Erläuterung:

Die Maßnahme erzeugt aufgrund der auszuführenden Umbauarbeiten nicht näher bezifferbare CO2-Emmissionen. Die Verwaltung sieht hier jedoch keine nennenswerte Relevanz, da durch die Baumaßnahme verursachten CO2-Emissionen durch die Verbesserung des Fußgängerüberweges kompensiert werden kann. Vor allem langfristig gesehen ist die Investition als Infrastrukturmaßnahme für den Verkehr wichtig.


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