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Naumburger Straße
Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum
Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juli 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23396

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Naumburger Straße“

zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff. BauGB in Verbindung mit der

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 i. d. F. des 8. Nachtrages

vom 01.02.2021 (EBS).

 

 

Erläuterungen:


Die Erschließungsanlage „Naumburger Straße“ (Bebauungsplan Nr. 850 I) wurde 2020 endgültig ausgebaut. Die Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgte zum 01.01.2021. Sie gilt mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung am 12.04.2021 als erstmalig endgültig hergestellt.

Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den beitragspflichtigen Eigentümern abzurechnen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Maßnahmebezogene Einnahmen

102.571,68 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr ber 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n Beitragssatzermittlung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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