Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der Hörn Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 3 GO NRW für die
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten o. a. Erschließunsanlage gemäß § 8 KAG zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen vom 26..11.2020.
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 21. Januar 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22499
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 10.11.2020 für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der Hörn“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS) eingeholt. Diese wurde am 26.11.2020 gefasst.
Gemäß § 60 Abs. 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Dringlichkeitsentscheidung einschließlich Beitragssatzermittlung und Abrechnungsplan sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.11.2020 für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ahornstraße von Seffenter Weg bis Auf der Hörn“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folgekosten (alt) |
Folgekosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Maßnahmebezogene Einnahmen
154.300,71 € Beiträge gem. § 8 KAG
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2019 reduziert sich dieser Betrag auf 77.751,48 €.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: |
keine |
|
positiv |
|
negativ |
|
nicht eindeutig |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: |
gering |
|
mittel |
|
groß |
|
nicht ermittelbar |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz |
keine |
|
positiv |
|
negativ |
|
nicht eindeutig |
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
|
überwiegend (50-99%) |
|
teilweise (1-49%) |
|
nicht |
|
nicht bekannt |
|
Entfällt
Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung
Beitragssatzemittlung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Auf der Hörn
- Ahornstraße
- Seffenter Weg
Beratungsfolge
Donnerstag, 21. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Mobilitätsausschuss
Donnerstag, 17. Dezember 2020!!!Achtung, Sitzung entfällt!!! öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Mobilitätsausschuss
- Details
- Tagesordnung