29. November 2017 Arbeitshilfe zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche
Die Arbeitshilfe des Paritätischen richtet sich insbesondere an Berater/innen, die langjährig geduldete (§ 25a AufenthG) Menschen betreuen bzw. beraten.
Aus dem Inhalt:
I. § 25a Aufenthaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
- Die Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, § 25a Abs. 1 AufenthG
- § 25a AufenthG bei noch laufendem Asylverfahren
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
- Die Aufenthaltserlaubnis für Eltern und minderjährige Geschwister, § 25a Abs. 2 AufenthG
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis der Eltern beim Eintritt der Volljährigkeit
- Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG für minderjährige Geschwister
- Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG für Ehegatten/-gattinnen oder Lebenspartner/-innen
- Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG für Kinder
- Die Ausschlussgründe nach § 25a Abs. 3 AufenthG
- Die Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG für Eltern und minderjährige Geschwister
- Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG für Eltern und minderjährige Geschwister?
- Weitere allgemeine Regelungen für § 25 Absätze 1 und 2 AufenthG
II. § 25b Aufenthaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
- Die Aufenthaltserlaubnis nach §25b Abs. 1 AufenthG
- Die Erteilungshindernisse des § 25b Absatz 2 AufenthG
- Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige nach § 25b Abs. 4 AufenthG
- § 25b AufenthG bei noch laufendem Asylverfahren
- Verlängerung der nach § 25 Abs. 1 und 4 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis
Arbeitshilfe herunterladen (PDF):
der-paritaetische.de