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Verlegung des Haarbaches im Zuge des Abbruchs und Neubaus der Haarbachtalbrücke durch Straßen NRW
hier: Genehmigungsantrag gemäß § 68 WHG


Letzte Beratung
Dienstag, 05. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19493

Erläuterungen:

Im Zuge des Neubaus der Haarbachtalbrücke werden durch den Landesbetrieb Straßen Flächen unterhalb der Brücke und beidseits des Haarbaches durch den Baubetrieb (Abbruch und Neubau) in Anspruch genommen. Im Bereich der auf der Ostseite geplanten provisorischen Brückengründung wird der Haarbach zunächst bauzeitlich auf einer Länge von ca. 25 Meter verlegt.

Im Endzustand soll zwischen der Bachbettböschung und der neuen Brückengründung ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten, ist eine Verlegung des Haarbaches nach Fertigstellung der Haarbachtalbrücke auf einer Länge von 160 Meter geplant.

Die Verlegung in dem von der Baudurchführung betroffenen Abschnitt des Haarbaches erfolgt unter Beachtung der Leitbilder für Fließgewässer in NRW.

Es ist eine Gewässerumlegung als Initialgerinne geplant, das eine eigendynamische Entwicklung des Baches zulässt. Die Bachgestaltung orientiert sich am Leitbild für Talauebäche im Grundgebirge.

Der Entwicklungskorridor ist ca. 30 Meter breit und durch die Brückengründungen begrenzt.

In das vorhandene, temporär durch die Baustelleneinrichtung überprägte Gelände, wird ein Bachbett mit ca. 9 Meter Breite eingegraben. Innerhalb des Profils wird eine Fließrinne für Niedrigwasser ausgebildet. Die Sohlbreite bei mittleren Abflüssen beträgt ca. 3 Meter. An geeigneten Stellen werden Strömungslenker installiert und Totholz verbleibt kontrolliert in der Umgebung des Gewässers. Es erfolgt keine durchgehende Bepflanzung. Es werden einzelne Initialbepflanzungen durchgeführt, ansonsten wird der gesamte Entwicklungskorridor der freien Sukzession überlassen.

Gegenüber dem Ist-Zustand stellt die Planvariante eine signifikant naturnähere Haarbachgestaltung dar. Artenschutz, Gewässerökologie und Hochwasserschutz werden davon profitieren.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Anlagen:

  1. Übersichtsplan
  2. Übersicht Umbauabschnitt
  3. Provisorische Bachverlegung für den Bau des provisorischen Brückenpfeilers
  4. Gestaltungsplan Gewässerumbau



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Naturschutzbeirat
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