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Überflutung von Kellerräumen in der Laachgasse und in der Straße An der Wurm
- Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 14.08.2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. April 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22660

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat mit Schreiben vom 14.08.2020 an die Bezirksvertretung Haaren die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Überflutung von Kellerräumen“ für die nächste Sitzung beantragt und die Verwaltung um einen Bericht gebeten. Da aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bis zur seinerzeit nächsten Sitzung am 02.09.2020 keine abschließenden Recherchen aber auch kein Erörterungstermin mit den betroffenen Bürgern durchgeführt werden konnten, wird in Absprache mit der Bezirksamtsleitung und dem neuen Bezirksbürgermeister die Stellungnahme der Verwaltung hiermit in Gestalt einer Vorlage für den ersten Sitzungstermin in 2021 vorgelegt.

Zwischenzeitlich hat ein Gesprächstermin mit den von der Überflutung der Grundstücke und teilweise auch von Kellerräumen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Laachgasse und An der Wurm stattgefunden. Beteiligt an diesem Termin war neben dem Bezirksamtsleiter auch Mitarbeitende der für den Kanalbetrieb verantwortlichen Regionetz GmbH und der Fachverwaltung. Auf der Grundlage der nun vorliegenden Erkenntnisse und auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), der wenige hundert Meter unterhalb des Haarener Kanalnetzes am Hergelsmühlenweg ein Regenüberlaufbecken (RÜB) betreibt, äußert sich die Verwaltung wie folgt:

Öffentliche Abwasseranlagen werden nach den einschlägigen technischen Regelwerken bemessen. Es gelten unterschiedliche Anforderungen: Kanäle müssen danach ausreichend leistungsfähig sein, um ein Regenereignis mit einer Intensität (der so genannte Regenspende in l / s*ha), welches, je nach Einzugsgebietsgröße, Fließzeit und Netzstruktur, statistisch nur einmal in 10 bzw. 20 Jahren vorkommt, ableiten zu können. Die abwasserpflichtige Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, Kanäle zu bauen und vorzuhalten, die in der Lage sind, jeden Extremregen einwandfrei abzuleiten.

Bei der Gewitterzelle mit Starkregen, die in der Nacht vom 11.08. zum 12.08.2020 über Eilendorf in nordwestlicher Richtung nach Haaren hinwegzog, und neben Überflutungsereignissen im Norden von Eilendorf auch in der Laachgasse und An der Wurm Überflutungen zur Folge hatte, handelte es sich nach Auskunft des WVER um ein so genanntes 100jährliches Regenereignis. Das ist ein Regen mit einer Regenspende, der statistisch nur einmal in 100 Jahren vorkommen dürfte.

Diese Aussage löste bei dem im Ortstermin versammelten Anwohner Unverständnis aus. Die Anwohner argumentierten, dieselbe Antwort sei ihnen vor einigen Jahren, als es schon einmal eine Überflutung gegeben habe, gegeben worden. Hierzu muss angemerkt werden, dass durch die Zunahme der Starkregenereignisse in den letzten 10 bis 15 Jahren in der Tat der Eindruck entsteht, dass 100-jährliche Regenereignisse auch mehrmals in einem Jahrzehnt auftreten können. Tatsache ist, dass es sich bei der Wiederkehrzeit von einmal in 100 Jahren um einen statistischen Wert handelt, und dass er immer fokussiert auf ein eng eingegrenztes Einzugsgebiet betrachtet werden muss. So hat es in Aachen in den letzten 10 Jahren nach Kenntnisstand der Dienststelle FB 61 fünf Starkregenereignisse, die als 100-jährliche Ereignisse eingestuft wurden, gegeben. Diese sind jedoch alle in verschiedenen Einzugsgebieten der Kanalisation bzw. in verschiedenen Bereichen im Stadtgebiet aufgetreten, während es in anderen Stadtteilen wenig oder gar nicht geregnet hat. Gebiete, in denen Abwassersammler verlaufen, die das Abwasser aus mehreren Abwassernetzen zusammengeführt ableiten, weisen insofern häufiger einen Volleinstau auf und sind daher auch häufiger von Überstauereignissen betroffen. So ist der subjektive Eindruck von Anliegern an Abwassersammlern wie dem in der Laachgasse, dass sie bereits bei mehreren 100-jährlichen Regenereignissen mehr oder weniger betroffen waren, nicht von der Hand zu weisen.

Zur Situation in den Straßenabschnitten Laachgasse und An der Wurm ist anzumerken, dass die überwiegende Anzahl der Grundstücke auf gleichem Niveau wie die öffentlichen Verkehrsflächen liegt. Ebenso sind die Eingänge zu den Häusern ebenerdig. Diese Höhensituation begünstigt ein ungehindertes Übertreten des sich auf der Straße bei Starkregen ansammelnden Wassers, das nicht von den Straßenabläufen aufgenommen werden kann, auf die privaten Grundstücke. Sofern Wasser über die Bodeneinläufe oder Abflüsse von Sanitäreinrichtungen in Kellerräume eingedrungen ist, liegt die Ursache in einer fehlerhaften Installation der Dachentwässerung vor der Rückstausicherung begründet. Dann werden Kellerräume durch Oberflächenwasser des eigenen Daches, das gegen die geschlossene Rückstauklappe fließt, geflutet. Das gleiche gilt für Lichtschächte an Kellerfenstern, deren Entwässerung ebenso vor der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerung angeschlossen ist, und unter Rückstau geraten kann. Bei einer ordnungsgemäßen, normgerechten und gewarteten Grundstücksentwässerung mit Rückstausicherung an der richtigen Stelle (hierfür ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich und nicht die Stadt) dürfte auch im Starkregenfall keine Überflutung durch Rückstau eintreten.

Zu der Feststellung der SPDFraktion im Stadtbezirk Haaren, dass "...trotz der Sanierung des Haarbach-gewölbes..." Schäden eingetreten seien, muss angemerkt werden, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Haarbach und den Auswirkungen von Starkregenereignissen auf privaten Grundstücken gibt, weil der verrohrte, sanierte Abschnitt des Haarbaches zwischen Bogenstraße und Auf der Hüls verläuft und der durch Überflutung betroffene Bereich An der Wurm / Laachgasse ca. 200 m weiter westlich hinter der Germanusstraße liegt. Außerdem erfolgte die Sanierung des Bachprofils zur Erhöhung bzw. Wiederherstellung der Standsicherheit des Bachgewölbes; die Leistungsfähigkeit (Querschnitt) wurde hingegen nicht vergrößert. Dazu bestand aber auch keine Veranlassung. Eine Vergrößerung des Durchmessers eines verrohrten Gewässers hätte zudem keinerlei verbesserte Abflusseigenschaften in der Kanalisation zur Folge.

Zu der von der SPD-Fraktion und auch von den Bürgern gestellte Frage, welche Maßnahmen der WVER im Bereich der Wurm unmittelbar hinter der Bebauung „An der Wurm“ plant, äußert sich der WVER in einer Stellungnahme vom 13.11.2020 sinngemäß wie folgt:

Im Abschnitt zwischen Alt-Haarener-Straße bis etwa am westlichen Ende des Parks am Benno-Levy-Weg plant der WVER in Kooperation mit der Stadt Aachen eine Renaturierungsmaßnahme, wobei die Stadt Aachen die dort befindliche Grünfläche umgestalten möchte. Der WVER bebasichtigt, der Wurm eine größere ökologische Durchgängigkeit zu geben. Dazu soll die Böschung aufgeweitet und der Lauf geringfügig verändert werden. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Kanals und dem Abflussverhalten der Wurm hat diese Maßnahme jedoch keine Relevanz.

Der Wasserverband führt weiter aus, dass bei hohem Wasserstand in der Wurm und zeitgleicher Vollfüllung des Regenüberlaufbeckens am Hergelsmühlenweg der Überlauf aus dem Becken nicht in das Gewässer entlasten kann. Diese Gegebenheit führt vermutlich zum Rückstau ins Kanalnetz. Dies müsse der WVER allerdings noch gesondert untersuchen. Bei fallendem Wasserspiegel im Gewässer kann es durchaus zu dem von den Anliegern in der Laachgasse / An der Wurm festgestellten, „schlagartigen“ Abfließen des eingestauten Wassers in das Kanalnetz kommen. Darüber hinaus wurde die Datenaufzeichnung zum RÜB Hergelsmühlenweg vom Betrieb des WVER geprüft. Danach weist das Regenüberlaufbecken im Regelbetrieb keine Besonderheiten auf. Auch die so genannte Entlastungsrate (das ist der Betriebszustand, bei dem das Abwasser nicht vollständig zur Kläranlage, sondern mechanisch gereinigtes Abwasser bei eintretenden Regenereignissen - u. a. auch zum Schutz der Kläranlage vor Überlastung - in die Wurm abgeschlagen wird), liegt bei 12,6 % und damit deutlich unter dem in der Betriebsgenehmigung genehmigten Grenzwert von 25 %.

Zu der Frage der SPD-Fraktion, die auch aus dem Kreise der Anlieger gestellt wurde, welche Maßnahmen nun geplant und durchgeführt werden, erklärt die Regionetz GmbH, dass sie im Einzugsgebiet Haarener Gracht, das auch in den Abwassersammler in der Laachgasse entwässert, Untersuchungen durchführen werde, um das etwa Ende der 80er Jahre aufgegebene Trennsystem zumindest teilweise wieder zu aktivieren. Vor ca. 35 Jahren wurde das im Bereich Bogenstraße / Haarener Gracht vorhandene Trennsystem wegen der festgestellten Gewässerverunreinigungen des Haarbaches in ein Mischsystem umgewandelt. Der Grund für die Verunreinigungen waren festgestellte Falschanschlüsse von Hausanschlüssen für Schmutzwasser am Regenwasserkanal. Die Zusammenführung beider Leitungen in einem Mischwasserkanal hatte jedoch zur Folge, dass auch das Niederschlagswasser zur Kläranlage geleitet wurde bzw. auch heute noch geleitet wird, und dadurch Kanäle stärker mit Niederschlagswasser beaufschlagt wurde als vorher.

In den letzten 30 Jahren hat sich aber die Kameratechnik für Kanaluntersuchungen, bedeutend weiterentwickelt, so dass heute Falschanschlüsse schneller geortet und darauf folgend mittels Umschlussarbeiten beseitigt werden können. Damit könnte die Trennkanalisation in Haaren zumindest abschnittsweise wieder in Betrieb genommen werden. So könnte beispielsweise das gesamte Niederschlagswasser der Neubausiedlung „Am Gutshof“ statt der Kläranlage dem Haarbach in der Haarener Gracht zugeführt werden, weil in dieser Siedlung in 2009 vorsorglich eine Trennkanalisation verlegt wurde. Durch diese Maßnahmen verspricht sich die Regionetz GmbH zusätzliche Reserven bei den hydraulischen Kapazitäten im Schmutz- bzw. Mischwassersammler, die die Situation in der Laachgasse und An der Wurm entschärfen können.

Zur Frage aus dem Bezirksamt nach der Entwässerung des Bebauungsplangebietes „Burghöhenweg“: Die Entwässerung der geplanten Bebauung der Erschließung wirkt sich nach Mitteilung der Regionetz GmbH nicht verschärfend auf die Entwässerungssituation in der Laachgasse / An der Wurm aus, weil dieses Entwässerungsnetz über Heimstraße und Hergelsmühlenweg einige hundert Meter weiter westlich in den Abwassersammler, der aus der Laachgasse kommt, einmündet.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aktuell nicht. Von der Regionetz GmbH durchgeführte Planungen und daraus resultierende Abwassermaßnahmen im Bereich Bogenstraße / Haarener Gracht werden aus dem Investitionsentgelt finanziert, das über den Kanalgebührenhaushalt refinanziert wird. Die vom WVER im Bereich der Wurm vorgesehenen Maßnahmen am Gewässer werden der Stadt Aachen über die Verbandsumlage in Rechnung gestellt werden. Die hiermit verbunden Aufwendungen wird der WVER bei der Vorstellung seiner Planung in der Bezirksvertretung Haaren beziffern können. Da Gewässerausbaumaßnahmen in der Regel aus Förderprogrammen gefördert werden, wird die Stadt indirekt davon profitieren. Wann der WVER die Maßnahme im Stadtbezirk Haaren vorstellen wird, ist der Verwaltung nicht bekannt, da die Planung noch nicht abgeschlossen ist.


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

x nicht bekannt

Die hier vorgenommene Bewertung beruht auf die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) und der Regionetz GmbH, die allerdings erst nach ihrer Umsetzung eintreten. Sowohl der Umsetzungszeitpunkt als auch der konkrete Umfang der Maßnahmen sind noch nicht bekannt.

Zum Umschluss des Kanals (Regionetz): Nicht messbare Auswirkungen auf den Klimaschutz haben die in der Vorlage beschriebenen Abwassermaßnahmen, wenngleich der avisierte Umschluss eines Teils des unbelasteten Niederschlagswassers aus dem Abwasserkanal und Einleitung in den Haarbach bzw. in die Wurm ohne Zweifel einen ökologischen Mehrwert bedeutet. In Bezug auf die Relevanz für die Klimafolgenanpassung sind die Umschlussmaßnahmen positiv zu werten, weil dadurch zusätzliche Reserven im Mischwasserkanal geschaffen werden können, die bei den gerade infolge des Klimawandels häufiger eintretenden, stärkeren Regenereignissen die Auswirkungen von Überflutungen eindämmen, im Idealfall verhindern können.

Zur Renaturierung und Verbesserung der Durchgängigkeit der Wurm und evtl. dadurch bedingte Auswirkungen auf den Klimaschutz / auf Klimafolgenanpassung muss sich der WVER äußern. Dies wird erst möglich sein, wenn der Umfang der Maßnahme feststeht.

 

 

Anlage/n:

Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 14.08.2020



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Haarener Gracht
  • Burghöhenweg
  • Auf der Hüls
  • Bogenstraße
  • Hergelsmühlenweg
  • Germanusstraße
  • Laachgasse
  • Gracht
  • Heimstraße

Beratungsfolge

Mittwoch, 24. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Mittwoch, 03. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
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