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Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Inklusionsfonds


Letzte Beratung
Dienstag, 25. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19932

Erläuterungen:

Ausgangslage

In seiner Sitzung vom 04.12.2018 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt Vergaberichtlinien zur Bereitstellung des Inklusionsfonds zu erarbeiten. (FB 45/0566 WP 17).

Mit diesem Fonds sollen pädagogische Fachkräfte in Kitas und Tagespflege auf dem Weg zur Inklusion finanziell unterstützt werden.

Kriterien für die Vergabe der Mittel

Aus Sicht der Fachverwaltung ist es sinnvoll, die Förderung sowohl für Maßnahmen zur Unterstützung des pädagogischen Personals vorzusehen, die sich auf das einzelne Kind beziehen, als auch die Entwicklung zu einer inklusiven Einrichtung und die Vernetzung der Akteure im Sozialraum. Daher ergeben sich folgende Voraussetzungen:

Mittel können durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die KiBiz-geförderte Tageseinrichtungen für Kinder betreiben, beantragt werden.

Zusätzlich antragsberechtigt ist der Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V..

Folgende Kriterien hält die Fachverwaltung für zielführend:

  1. Fortbildungsveranstaltungen in der Einrichtung (inhouse), Coaching durch eine Fachberatungsstelle und Vergleichbares mit dem Ziel sich in Bezug auf Inklusion weiter zu entwickeln.
  2. Maßnahmen, die zur inklusiven Vernetzung im Sozialraum beitragen.
  3. Maßnahmen zur Begleitung prozesshafter Entwicklung inklusiver Konzepte.

Mittelvergabe

Anträge, die den oben genannten Kriterien entsprechen, werden bewilligt. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Einrichtungsbezogen können maximal 1000 € für eine Maßnahme anerkannt werden.

Maßnahmen zur Vernetzung im Sozialraum werden mit bis zu 2500 € anerkannt.

Maßnahmen zur prozesshaften Entwicklung inklusiver Konzepte werden mit bis zu 2000 € anerkannt.

Die Höhe der Summen soll einerseits sicherstellen, dass mehrere Anträge unterstützt werden können und orientiert sich andererseits an den üblichen Referentenkosten für entsprechende Maßnahmen.

Eine Eigenbeteiligung von 10% durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wird vorausgesetzt, maximal 90% der Gesamtkosten einer Maßnahme werden durch den Inklusionsfonds bewilligt, so dass je nach Maßnahme zwischen 900 € und 1800 € zur Auszahlung an den Träger pro Maßnahme kommen können. Bei trägerübergreifender Vernetzung im Sozialraum entfällt der Eigenanteil.

Ausblick

Die Verwaltung wird über die Inanspruchnahme der Mittel dem Ausschuss einmal jährlich berichten.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt die Kriterien zur Vergabe der Mittel und beauftragt die Fachverwaltung entsprechend zu verfahren.
  3. empfiehlt dem Finanzausschuss eine Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen und Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt die Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Es handelt sich um eine Entscheidungsvorlage

Es stehen ausreichende Mittel auf der nachfolgenden Finanzposition zur Verfügung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-060101-948-6, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)35.000

35.000

105.000

105.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-35.000

-35.000

-105.000

-105.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 25. Juni 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Finanzausschuss

Dienstag, 07. Mai 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung