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Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der
Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Jahr 2019 - Zeitraum 01.01.2019–
31.08.2019 -


Letzte Beratung
Dienstag, 17. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20279

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019 dar.

  1. Fallzahlenentwicklung

Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).

Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019 wurden insgesamt 3.533 Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen (im Vergleich 3.396 Leistungen zum 24.07.2018) durchgeführt.

Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind 2.795 Leistungen (im Vergleich 2.646 Leistungen zum 24.07.2018) und bei den UMA insgesamt 738 Leistungen (im Vergleich 750 Leistungen zum 24.07.2018) zu verzeichnen.

2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Das Jahr 2019 hat sich – analog zu 2018 - ebenfalls als leistungsintensiv in allen Teams erwiesen. Das für Kriseninterventionen eingerichtete SRT IX verzeichnete bis zum 30.06.2019 bisher 751 Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen. Im Vergleich hierzu wurden 2018 insgesamt 1.213 Hinweise und 1.106 Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen in 2017 registriert.

Im Rahmen notwendiger Klärungsprozesse im Sinne der Minderjährigen kam es zu kurzfristigen stationären Unterbringungen, die sich erneut im Bereich der § 34 SGB VIII – Leistungen niederschlagen. Hierbei ist festzustellen, dass über die Gesamtbetrachtung aller Hinweise (seit 2005) die Sensibilität in Bezug auf kindeswohlgefährdende Aspekte in der Gesellschaft steigt. Der Anteil der sich hieraus ergebenden weiteren Beratungen, Hilfen zur Erziehung und Initiierung familiengerichtlicher Verfahren liegen stets bei rund 45 %. In der Folge ist hierdurch eine Steigerung der Leistungen innerhalb der Sozialraumteams zu verzeichnen.

In 2019 zeichnet sich ab, dass in den vergangenen Jahren zugewanderte Familien mit minderjährigen Kindern deutliche Unterstützungsleistungen an der Schwelle zwischen Integrationsleistung und Hilfen zur Erziehung benötigen. Dies wird in der Regel durch zeitlich befristete ambulante Hilfen umgesetzt. Allein in der ersten Jahreshälfte 2019 wurden mehr als 35 Familien professionell begleitet.

Vermehrt müssen suizidgefährdete Kinder und Jugendliche, die sich mit ihrem individuellen Scheitern innerhalb der eigenen Familien und dem nahen Umfeld konfrontiert sehen, intensiv aufgefangen und engmaschig professionell begleitet werden.

Im Weiteren haben sich psychische Erkrankungen – häufig allein erziehender Elternteile – weiter manifestiert. Die sich hieraus entwickelnden Konsequenzen für die überforderten Kinder und Jugendlichen werden durch adäquate Einzel- sowie Gruppenangebote im HzE- sowie EGH-Bereich gemildert bzw. aufgefangen.

Durch die Bündelung sowie Umstrukturierung vorhandener pädagogischer Angebote wird gemeinsam mit den Hilfeanbietern alles unternommen, um einerseits auf die sich kontinuierlich verändernden Bedarfe einzugehen und dennoch die hieraus entstehenden Kosten im Rahmen zu halten.

So wurden in 2019 mehrere Angebote im Sinne der zu betreuenden Kinder im Bereich der Eingliederungshilfe am Ort der Schulen und innerhalb der Familien zusammengefasst. Hierdurch werden zum einen für die Familien Hilfen aus einer Hand angeboten und zum anderen Einsparpotentiale ausgeschöpft.

2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer

Wie auch in 2018 setzt sich der Abbau vorhandener Leistungen kontinuierlich fort. Die stationären Unterbringungen sinken bedingt durch die Volljährigkeit vieler junger Menschen. Es werden weiterhin Leistungen konsequent ab Volljährigkeit – sofern es die individuelle Hilfeplanung zulässt – in ambulanter Form fortgesetzt.

Junge, meist an der Volljährigkeit stehende weibliche UMA werden in 2019 vermehrt schwanger (zzt. zehn junge Mädchen) und zur Sicherung des Kindeswohls und zur weiteren Stabilisierung der Persönlichkeit der jungen Mütter müssen hierfür Hilfen nach § 19 SGB VIII (Mutter/Vater/Kind Einrichtung) eingerichtet werden. Die Dauer dieser Unterstützung gestaltet sich je nach Entwicklungsstand der jungen Mütter individuell.

Die vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII liegen für den benannten Zeitraum bei 198 Leistungen annähernd so hoch wie im vergleichbaren Zeitraum (183 Leistungen) bis zum 24.07.2018. Die Meldung an die Landesverteilstelle des LVR funktioniert weiter reibungslos. Die Abgabe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer erfolgt weiterhin an andere Bundesländer.

Die UMA, die bedingt durch ihre individuelle Entwicklung und ihren psychischen wie physischen Gesundheitszustand nicht auf andere Bundesländer verteilt werden dürfen, benötigen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Begleitung.

  1. Kostenentwicklung

Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware LogoData und den tatsächlich bisher getätigten Ausgaben wurde der vorliegende Erkenntnisstand zum Stichtag 31.08.2019 erhoben. Nach entsprechender Konkretisierung ergibt sich für das Jahr 2019 folgendes Bild.

3.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer

Auf den UMA-Bereich werden entsprechend der Konkretisierung rd. 11,8 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten entfallen, dem Haushaltsmittel in Höhe von rd. 16,2 Mio. Euro gegenüber stehen.

3.2 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Entsprechend der Anlage 2 entsteht ein Aufwand in Höhe von rd. 44,4 Mio. Euro, dem ein Ansatz in Höhe von rd. 42,1 Mio. Euro gegenüber steht. Die entsprechende Deckung wird innerhalb des Produktes erfolgen.

3.3 Einnahmeentwicklung

Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2019 bislang eine Ertragssumme in Höhe von 10.189.840 Euro

(Stand der Konten am 31.08.2019).

  • Klassischer HzE-Bereich 4.733.217 Euro
  • UMA-Bereich 4.876.505 Euro
  • Personalkostenerstattung vom Land 580.117 Euro

Dem gegenüber steht ein Ansatz in Höhe von insgesamt 14.867.000 Euro für das Jahr 2019.

Die Zahlung bei den UMA erfolgt weiterhin seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 weiter nicht beeinflussen.

 

 

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

fortgeschrie-bener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

21.100.800

21.100.800

63.476.800

63.476.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand

58.413.600

58.413.600

177.788.100

177.788.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

37.312.800

37.312.800

114.311.300

114.311.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfen

Anlage 2 Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 17. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

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Kenntnisnahme
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