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19. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. März 2020 (öffentlich)
Federführend
Bauverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20698

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/20“ in Zusammenarbeit mit der Regionetz GmbH.

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich.

Diese ist zurückzuführen auf steigende Personalkosten und dem Wegfall von Kleinkläranlagen. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen noch 34 Kleineinleiter. Diese Zahl wird voraussichtlich weiter sinken. Dadurch wird zukünftig die abgefahrene Gesamtmenge Klärschlamms verringert.

Hinzukommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden.

Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

JahrPrognosetatsächliche Abfuhrmengen

2014250 m³194,00 m³

2015260 m³205,00 m³

2016216 m³176,50 m³

2017200 m³129,50 m³

2018185 m³168,50 m³

2019140 m³ 57,00 m³ (Stand zum 30.06.2019)

2020140 m³

Der bisherige Gebührensatz betrug 104,54 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2020 ist ein Gebührensatz in Höhe von

176,62 € / m³

kostendeckend.

Auf Grundlage der Prognosewerte beträgt die durchschnittliche Abfuhrmenge Klärschlamm je Haushalt ca. 4 m³. Die durchschnittliche Abfuhrmenge je Haushalt entspricht somit einer jährlichen Gebühr von 706,48 €

(4 m³ x 176,62 €). Im Jahr 2019 ergäbe sich aus der Musterrechnung eine Gebührenlast je Haushalt von

418,16 €. Der Gebührensatz steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 68,95 %.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 einschließlich Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 19. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

 

 

Anlage/n:

Gebührenkalkulation

Erläuterungen zu den einzelnen Kostenarten

Statistische Darstellung

Satzungstext


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 18. März 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 26. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 05. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
zurückgezogen
Details
Tagesordnung
Auszug