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Einsatz von IT-Hausmeister*innen an Aachener Schulen, Ratsantrag GRÜNE vom
11.11.2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21166

Erläuterungen:

Mit ihrem Ratsantrag vom 11.11.2019 hat die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen den Beschluss zu fassen, die Verwaltung zu beauftragen, den Einsatz von IT-Hausmeister*innen an Schulen in einem Pilotversuch zu erproben.

1. Ausgangslage

Durch das Einführen der IT an den Schulen im Jahr 2001 gibt es neben den baulichen Anlagen auch eine umfangreiche IT-Infrastruktur. Auch diese bedarf der Pflege. Dabei kommt es im Alltag immer wieder zu Problemen.

Durch den Einsatz von IT-Hausmeister*innen sollen die Schulen bei dem sog. „First-Level-Support“ unterstützt bzw. entlastet werden.

2. Historie

Bereits seit 2001/2002 stellt die Stadt Aachen den Schulen eine IT-Infrastruktur inkl. Rechner zur Verfügung. Die Grundschulen waren die erste Schulform, die in dem Rahmen von „Schulen digital“ (damals „Schulen ans Netz“) vernetzt und mit IT-Hardware ausgestattet wurde.

Seit dieser Zeit gibt es bereits Regelungen zu dem IT-Support in den Schulen.

3. IT-Support-Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten bei dem IT-Support werden in der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen“ aus dem Jahr 2008 festgelegt. Danach soll der First-Level-Support vom Land und der Second-Level-Support von der Kommune wahrgenommen werden. Die jeweiligen Aufgaben sind beschrieben.

Die Verteilung der IT-Supportaufgaben wird in Aachen bereits seit 2001/2002 gelebt. Demnach sind die Medienbeauftragten der Schulen zuständig für den First-Level-Support. Den Second-Level-Support für die Schulen hat die Stadt Aachen mit Gründung der Fa. regio iT GmbH im Jahr 2003 als städtische Firma komplett an den zentralen IT-Dienstleister abgegeben.

4. IT-Support-Probleme

Tatsächlich habe es nach Aussage der regio iT in jüngerer Vergangenheit vermehrt Schwierigkeiten bei dem IT-Support in den Schulen gegeben. Probleme bei dem First-Level-Support seien primär in den Grundschulen aufgetreten. Leider hätten einige Grundschulen keine Medienbeauftragten bestellt, so dass der First-Level-Support auch nicht durch die Schule wahrgenommen werde. Dies führe oftmals dazu, dass entsprechende Probleme, für deren Beheben eigentlich die Schulen zuständig sind, bei der regio iT gemeldet würden.

Da diese Probleme nicht durchgehend über das Ticketsystem gemeldet würden, lägen leider keinerlei konkrete Zahlen vor, aus denen der Umfang der Unterstützungsleistungen durch die regio iT bei dem First-Level-Support ersichtlich wird. Oft werde die Unterstützung auch bei den Serviceterminen vor Ort erbeten bzw. eingefordert.

5. IT-Hausmeister*innen

Die regio iT bietet an, zur Unterstützung der Grundschulen beim First-Level-Support zwei IT-Hausmeister*innen einzustellen. Für die Dauer eines halben Jahres würde die regio iT die Kosten in vollem Umfang übernehmen.

6. Fazit

Die Verwaltung empfiehlt, eigenes Personal für IT-Supportaufgaben in den Schulen nicht vorzusehen.

Sie schlägt vielmehr vor, die Aufgaben des First-Level-Supports dauerhaft weder von der regio iT noch von eigenem Personal wahrnehmen zu lassen, sondern entsprechend der o.a. Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden zuständigkeitshalber beim Land - und damit bei den Medienbeauftragten der Schulen - zu belassen.

7. Schulungsangebot für Medienbeauftragte

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, bei den Schulen (insbesondere den Grundschulen) um das Benennen von Medienbeauftragten, die auch die Aufgaben des First-Level-Supports übernehmen, zu werben. Zur Unterstützung der Schulen bzw. der Medienbeauftragten könnte in Kooperation mit der regio iT eine Schulung bzw. Einweisung angeboten werden, um die Aufgaben des First-Level-Supports bewältigen zu können.

Die Kosten für diese Schulungen würde die Stadt Aachen tragen.

Nach Ablauf eines halben Jahres würde bewertet, ob durch das geschilderte Verfahren die erhofften Verbesserungen eingetreten sind oder ob es eventuell weitere Schulungsbedarfe gibt.

8. Finanzielle Auswirkungen

Es würden Schulungskosten anfallen, die nach dem Erarbeiten des entsprechenden Schulungskonzeptes von der regio iT zu beziffern wären. Die Verwaltung geht davon aus, diese Schulungskosten ohne das Beantragen zusätzlicher Haushaltsmittel decken zu können.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Aufgabe des First-Level-Supports grundsätzlich zuständigkeitshalber bei den Schulen zu belassen.

Das Angebot der Fa. regio iT GmbH, befristet für die Dauer eines halben Jahres die Grundschulen durch sog. „IT-Hausmeister*innen“ bei dem First-Level-Support zu unterstützen, wird angenommen.

Ebenso beschließt der Schulausschuss, auch anhand der dabei gewonnenen Erkenntnisse den Medienbeauftragten der Grundschulen eine Schulung bzw. Einweisung zur Bewältigung der Aufgaben des First-Level-Supports anzubieten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1) 5-030302-900-01500-900-1, SK 78320000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 1-030302-900-4, SK 57110040

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage:

Ratsantrag der GRÜNE Fraktion vom 11. November 2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 13. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses

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