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Sachstand zur humanitären Situation in griechischen Flüchtlingslagern;
hier: Tageordnungsantrag der Fraktionen im Rat (CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP,
Piraten) vom 04.03.2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. März 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21436

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 04.03.2020 (Anlage 1) beantragen die im Rat der Stadt Aachen vertretenen Fraktionen für die Sitzung des Rates am 18.03.2020 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstand zur humanitären Situation in griechischen Flüchtlingslagern“.

Seit Monaten berichten die Medien über die Situation in den griechischen Flüchtlingslagern, insbesondere auf den Ägäis-Inseln. Mehr als 40.000 Flüchtlinge leben dort in sehr schwierigen Lebensumständen. Der UNHCR appellierte am 07.02.2020 (Anlage 2) an die griechische Regierung, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass die EU Mitgliedstaaten ihre Solidarität unter Beweis stellen und durch Umverteilung von Asylsuchenden zur Entlastung der Situation beitragen.

In Aachen sind zum Stand 29.02.2020 insgesamt 1842 Menschen in den Unterkünften für Flüchtlinge untergebracht. Perspektivisch geht der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration davon aus, weitere Flüchtlinge unterbringen zu müssen.

Aktuell stehen rund 500 freie Plätze zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Zuwächse und durch den Wegfall nur befristet zu nutzender Objekte wird die Zahl der freien Plätze perspektivisch sinken. Zum Erhalt ausreichender Kapazitäten wird derzeit versucht, lediglich interimsweise zu nutzende Einrichtungen weiterzuführen bzw. zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Hierzu befindet sich die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe aktuell im Austausch.

Sollte sich Deutschland bereit erklären, Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen, ist davon auszugehen, dass diese nach der bisherigen Systematik verteilt werden. In diesem Fall müsste die Stadt Aachen pro 10.000 zu verteilender Personen 27 Menschen aufnehmen. Die Stadt Aachen ist sowohl aufnahmebereit als auch aufnahmefähig. Nach Einschätzung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration wäre eine Aufnahme von 100 Personen sehr kurzfristig möglich.

Die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Kinder und Jugendlicher erfolgt nach den Vorschriften des SGB VIII durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Abteilung Jugend (FB45/300).

Die in Aachen ankommenden unbegleiteten jungen Menschen werden im Rahmen des § 42a SGB VIII aufgenommen und nach der zwingend zu erfolgenden Altersfeststellung durch die Jugendhilfe adäquat untergebracht. Nach Klärung weiterer Gesundheits- und Jugendhilfeaspekte entscheidet FB 45/300 über die dauerhafte Aufnahme des unbegleiteten Ausländers oder es wird die Meldung an die zentrale Verteilstelle des Landschaftsverbands Rheinland vorgenommen, damit der UMA in einer anderen Kommune innerhalb bzw. außerhalb NRW im Rahmen von Jugendhilfe untergebracht wird.

Rund 230 junge unbegleitete Ausländer befinden sich in der dauerhaften Betreuung des FB 45/300. Laut Verteilerschlüssel liegt die aufzunehmende Quote für die Stadt bei zurzeit ca. 90 Minderjährigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag der Fraktionen im Rat (CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, Piraten) vom 04.03.2020 gilt als behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Tagesordnungsantrag der Fraktionen im Rat (CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, Piraten) vom 04.03.2020

Anlage 2 – Mitteilung des UNHCR vom 07.02.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 18. März 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug