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Umsetzung der Landesinitiative ´Durchstarten in Ausbildung und Arbeit - Gemeinsam klappt`s´ in der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21058

Erläuterungen:

I. Die Landesinitiative

Das Landeskabinett hat im April 2019 die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ verabschiedet. Für die Umsetzung werden vom Landtag 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Initiative wird gemeinsam von den Ministerien MAGS und MKFFI getragen. Die Zielgruppe umfasst junge Menschen in NRW mit individuellen Unterstützungsbedarfen, insbesondere Geflüchtete mit Duldung und Gestattung, die in der Regel 18-27 Jahre alt sind und keinen oder nur einen nachrangigen Zugang zu SGBII-Leistungen und Integrationskursen haben.

Beteiligte im Umsetzungsprozess sind: Regionaldirektion, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.i.B.) sowie die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren NRW (LaKI). Die Durchführung der Landesinitiative wurde für den Zeitraum Oktober 2019 – Juni 2022 geplant (siehe Anlage 1).

Die Initiative wird sechs in sich komplexe Förderbausteine umfassen, um ein Spektrum über Sprache, Schulabschlüsse, Ausbildung, flankiert mit Beratung und Begleitung, abzudecken. Die Umsetzung der

Förderbausteine:

1: Coaching 2: Berufsbegleitende Qualifizierung 3: Hauptschulabschluss 4: Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse, 5: Innovationsfonds 6: Teilhabemanagement, liegt in der Verantwortung der Kommune.

Zuwendungsempfänger der vom Land bereitgestellten Fördermittel sind die Kreise und Kreisfreien Städte. Jede Kommune erhält ein festgelegtes Budget. Die Verteilung des Budgets erfolgt anhand eines Schlüssels aufgrund der Bedarfe (Quote FlüAG-Pauschale). Der Stadt Aachen wurde mit Schreiben vom 16.10.2019 eine Zuwendung in Höhe von 538.780,67 € benannt.

Ein Projektstart war für Oktober 2019 vorgesehen und wurde mehrfach seitens des Landes verschoben. Eine Antragstellung für das Gesamtprojekt war bisher nicht möglich, da kein Förderaufruf mit den entsprechenden Förderrichtlinien erfolgte.

II. Stadt Aachen

In der Stadt Aachen leben eine hohe Anzahl junger geflüchteter Personen im Alter von 18-27 Jahre mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA), die aufgrund ihres Status keine Ansprüche auf SGBII -Leistungen haben und somit eine systematische Arbeitsförderung nicht gewährleistet werden kann. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten derzeit ca. 400 Personen (Duldung und Gestattung) und ca. 200 UmA. Überwiegend kommen sie aus Afghanistan, Irak, den Westbalkanländern, Guinea, Bangladesch und Pakistan. Erklärtes Ziel der Stadt Aachen ist es, als Träger der Leistungen nach dem AsylbLG, die Abhängigkeit von Asylbewerbern und Personen mit einer Duldung von öffentlichen Sozialleistungen zu reduzieren! Die Erfahrungen in jüngerer Zeit zeigen, dass viele Asylsuchende weder über einen verwertbaren beruflichen Abschluss noch über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Umso wichtiger ist der Ansatz der geplanten Landesinitiative, alle zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen zu nutzen, insbesondere die Gruppe der Geduldeten und Gestatteten gezielt auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und je nach individuellen Möglichkeiten eine Arbeitsaufnahme voranzutreiben. Die Stadt Aachen ist daher dem Aufruf des Landes gefolgt und der Initiative im Oktober 2018 mit einem „Letter of intent“ beigetreten. Art, Umfang, Dauer, Förderhöhe und kommunale Finanzierungsanteile waren zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Entsprechend der Vorgaben des Landes sollte bereits in der Projektvorlaufphase eine kommunale Geschäftsstelle eingerichtet werden. Diese wurde im FB56 für die Abt. „Hilfen bei Einkommensdefiziten“/ Arbeitsmarktintegration (FB 56/202) bisher ohne Ausweitung des Stellenplans benannt. Die geschäftsführende Stelle (FB 56/202) wurde als antragstellende Kommune vom Land beauftragt:

eine Bündniskerngruppe der zukünftigen Akteure zu bilden

einen Starterworkshop inhaltlich auszurichten (Durchführung 07.03.19)

Bedarfsanalysen, Konzeptentwicklung und Antragstellung sowie

die Federführung der Koordination, Aufgaben des Projektmanagements, der Netzwerkmoderation, des Netzwerkmanagements zu übernehmen und das Konzept im Netzwerkverbund umzusetzen.

Grundsätzlich ist die Initiative des Landes, bedarfsorientierte Angebote vor Ort zu entwickeln, sehr sinnvoll und zielführend. Die Bereitschaft zu Mitwirkung in Aachen ist sehr groß. Die Kooperationsbereitschaft als zukünftige Partner der Initiative haben u.a. VHS/VHS College, Caritas, Pro Arbeit, Arbeitsagentur, Jobcenter, Kammern, Berufskollegs, DGB, Sprachkurs-, Beschäftigungs-und Bildungsträger bekundet. Auf Einladung des Fachbereichs Wohnen, Soziales, Integration erfolgte am 27.11.2019 eine Auftaktveranstaltung, mit dem Ziel, sich konzeptionell zu den Förderbausteinen aufzustellen und als zukünftige Netzwerkpartner kennenzulernen. Die Resonanz ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich. Erörtert wurden konzeptionelle Ansätze zur möglichen Umsetzung der Förderbausteine, die zum Teil bereits in diversen Vorgesprächen mit den Projektpartnern entwickelt wurden. Konkrete Details einer möglichen Umsetzung in anvisierten Förderzeitraum konnten bisher aufgrund fehlender Förderrichtlinien jedoch nicht benannt werden.

III. Konzeptideen

Baustein 1: Individuelles Coaching: Mit einem Fallschlüssel von 1:20 Personen soll eine niederschwellige, engmaschige und individuelle Betreuung geflüchteter Menschen während des Integrationsprozesses ermöglicht werden. Qualifizierungsträger des Netzwerks Pro Arbeit– low-tec mbH, Sozialwerk Aachener Christen e.V. sowie Picco Bella gGmbH- verfügen über mehrjährige Coaching- Erfahrungen und stehen als Kooperationspartner zur Verfügung.

Baustein 2: Berufsbegleitende Qualifizierung: Der Fokus liegt auf der Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte, indem „Ausbildungsabbrüche zu vermeiden“ sind. Als Kooperationsprojekt des Arbeitskreises Arbeitsmarkt (IHK, HWK, Jobcenter, Agentur, DGB, Bildungskoordinatoren) werden mit dem KI der Stadt Aachen, Sprachkursträgern sowie mit drei Berufskollegs „Käthe Kollwitz“, „Gestaltung und Technik“ und „Mies-van-der-Rohe-Schule“ Angebote entwickelt, die neben zusätzlichen Sprachkursen in den BK´s weitere Qualifizierungsmodule, abgestimmt mit Unternehmen, beinhalten. Im Ergebnis soll die Abbrecherquote reduziert und der Anteil erfolgreicher Berufsabschlüsse erhöht werden.

Baustein 3: Hauptschulabschlüsse: Als Kooperationsprojekt der VHS und VHS College sind geplant:

- Brückenkurse als vorbereitender Einstieg in HASA-Abschlüsse (2 Semester)

- Kursangebote „Lernen lernen“

- Integrierte zusätzliche Sprach, - Mathematik,-Englisch, -IT-Kurse

Baustein 4 Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse: Die low-tec als Bildungs-und Beschäftigungsträger bietet als einziger Träger in der StädteRegion einen Jugendintegrationskurs an. Hier besteht das Angebot der Öffnung und bedarfsabgestimmten Erweiterung der Platzkapazitäten für identifizierte Teilnehmende der Initiative. Aktuell laufende berufs-und ausbildungsbegleitende Projekte wie VORTEIL-AACHen-DürEN sowie Plätze im Projekt Wegweiser 4.0, ausgerichtet auf individuelle Bedarfe, bieten ebenfalls Ansätze, Vorhandenes vor Ort zur Zielerreichung zu nutzen.

Baustein 5: Innovationsfonds (modellhafte Projekte): Über Netzwerk W besteht der Vorschlag einer Berufsbildungswoche für geflüchtete Frauen. Über die VHS besteht das Angebot, für traumatisierte Geflüchtete ein innovatives Konzept zu entwickeln. Alle aufgeführten Projektideen sind bedarfsorientiert vor Ort entwickelt und können nur in Abhängigkeit passender Fördervoraussetzungen und bereitgestellter finanzieller und personeller Ressourcen praktikabel umgesetzt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt landesweit nach einem Ranking. Für die Finanzierung steht ein Extrabudget zur Verfügung.

Baustein 6: Teilhabemanager/innen: Um adäquate Förderstrukturen herzustellen und um ein Qualitätsmanagement im Sinne des Konzepts „Gemeinsam klappt’s“ zu entwickeln und umzusetzen, ist insbesondere ohne zusätzlichen Personalaufwand eine Koordination mit zukünftigen Partnern nicht leistbar. Für den Förderbaustein 6 können über die geschäftsführenden Stellen der Kommunen sog. Teilhabemanager/innen(1) eingerichtet werden. Ziel ist es, mit deren Engagement geduldeten und gestatteten jungen Menschen (neue) Perspektiven für Chancen auf Teilhabe zu eröffnen und im Rahmen von Integrationsketten rechtskreisübergreifend zu verwirklichen (siehe Anlage 3).

Mit einem Fallschlüssel von 1:100 Personen soll der Integrationsprozess dieser jungen Menschen durch übergreifende, individuelle, ergebnisoffene Beratung und Begleitung unterstützt werden.

Eingerichtet werden soll eine VZ-Stelle Teilhabemanager/innen bei der Stadt Aachen im FB56/Arbeitsmarktintegration. Als Kooperationspartner haben sich weiterhin die low-tech GmbH und die Qualitec der Handwerkskammer bereit erklärt, jeweils eine VZ-Stelle „Teilhabemanager/innen“ einzurichten, um insbesondere das Case-Management einzelfallbezogener Beratung zu gewährleisten. Die geplante Zusammenarbeit soll eine engmaschige individuelle Einzelfallbetreuung einschließlich nichtleistungsbeziehender Personen gewährleisten.

IV. Personelle und finanzielle Auswirkungen

Bei der Mitwirkung der Landesinitiative handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, welche die Unterstützung und den Ausbau von Kooperationen mit Trägern, Behörden und bestehenden Netzwerken im Fokus hat. Generell erfordern die geplanten sechs Förderbausteine einen finanziellen Eigenanteil von 20%. Dieser Eigenanteil ist in Abhängigkeit vom Förderbaustein sowohl aus kommunalen Mitteln als auch über die jeweiligen Kooperationspartnern vor Ort bereitzustellen. Damit wird keiner der Bausteine zu 100% gefördert.

Aufschlüsselung der Anteilsfinanzierung

Bausteine 1-4 = 80%

Innovationsfond zwischen 50%-80%

Teilhabemanager/innen = 80%

Bei einem Fördervolumen von 538.780,67 € Euro wären max. bis zu 107.756.134 Euro Eigenanteil in den Haushalten 2020 bis 2022 einzustellen.

Für die Einrichtung von Teilhabemanager/innen werden zusätzliche Fördermittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung von mindestens einer Vollzeitstelle „Teilhabemanager/innen zum Förderbaustein 6 bei der Kommune ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass über eine organisatorische Anbindung ein „Zugriff“ zur Zielgruppe der Asylbewerber sowie Entscheidungskompetenzen über Lebenslagen gewährleistet werden können. Gleichzeitig kann eine Kontinuität der Erbringung personenbezogener Dienstleistungen über Rechtskreise hinweg gesichert werden. Weiterhin sind in Kooperation mit der geschäftsführenden Stelle eine komplexe Einzelfall-Datenerfassung sowie Aufgaben des Projektmanagements mit zu übernehmen. Das Land stellt zur Finanzierung Fördermittel mit einem Förderanteil von 80%, max. 54.000 EUR pro Jahr bis längstens 31.12.2022 zur Verfügung. Mit diesen soll unterjährig in der Stadt Aachen eine 1,0 Stelle (befristet bis 31.12.2022) mit einer 20%igen Eigenfinanzierung eingerichtet werden. Die dafür erforderlichen Personalkosten auf der Basis der aktuellen KGSt-Werte 2018/2019 bei Entgeltgruppe 9c TVöD kalkulieren sich in Höhe von 65.300 EUR. Die Stellenbesetzung wird frühestens zum 01.04.2020 erfolgen können.

Entscheidung des Verwaltungsvorstandes

Trotz angespannter HH-Situation und der damit verbunden restriktiven Prüfung freiwilliger Aufgaben wurde die Zielsetzung der Landesinitiative seitens des Verwaltungsvorstandes ausdrücklich begrüßt und am 01.10.2019 entschieden, dass „die Stadt Aachen als Kooperationspartner bei der Landesinitiative „Gemeinsam klappt‘s“ mitwirken wird und die im Rahmen der konzeptionellen Umsetzung erforderliche Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 20 % aus dem städtischen Haushalt für den geförderten Projektzeitraum bis längstens 31.12.2022 zur Verfügung stellt“.

Aktuelle Entwicklungen Infolge aktueller integrationspolitischer Fragestellungen und inhaltlicher Schwerpunktsetzungen der Landesregierung bekundet das Land ein besonderes Interesse einer erfolgreichen Mitwirkung der Kommunen an der Initiative. Es wurde deshalb Ende November 2019 beschlossen, nach § 14c Absatz 1 Teilhabe-und Integrationsgesetz (TIntG), den Fokus auf Integrationsmaßnahmen in erster Linie auf Asylbegehrende, anerkannte Schutzberechtigte und Geduldete unter Berücksichtigung ihrer Bleibeperspektive auszurichten. Damit wurde die Zusage erteilt, Integrationspauschalen (Zuweisungen an die Kommunen zur Entlastung bei Maßnahmen zur Integration) zur Ko-Finanzierung von kommunalen Eigenanteilen in den Landesprogrammen "Gemeinsam klappt's" und "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" verwenden zu können. Der Förderzeitraum zur Nutzung der Integrationspauschalen wurde für den 01.01.20-20.11.20 festgelegt. Damit besteht für die Stadt Aachen die Möglichkeit, bis max. November 2020 kommunale Eigenanteile für die Initiative „Gemeinsam klappt´s“ anteilig darüber mit zu finanzieren.

Über weitere Entwicklungen nach Bekanntgabe der Förderrichtlinien wird am 23.01.2020 berichtet.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit - Gemeinsam klappt`s“ in der Stadt Aachen.

Zur Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel ist zu prüfen, inwieweit Mittel aus der Landeszuweisung der Integrationspauschalen nach § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) anteilig eingesetzt werden können.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die finanziellen Auswirkungen sind erst nach Veröffentlichung und Prüfung der Richtlinien abschließend bezifferbar.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ -Bausteine

Anlage 2 - Kooperationspartner- Auftaktveranstaltung 27.11.2019

Anlage 3 - Förderaufruf- Konzept Förderbaustein VI Teilhabemanagement


(1) Teilhabemanagerinnen und -manager befassen sich primär mit der Zielgruppe der Geduldeten und sekundär mit den Gestatteten. Aufgaben der Teilhabemanagerinnen und –manager sind u.a.: qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe, Bedarfs- und Angebotsanalyse, Erfassung und Dokumentation aller Maßnahmen, rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. Januar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

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Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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