Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrats
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 14. April 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23082
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat berät den vorliegenden Änderungsvorschlag seiner Geschäftsordnung und beschließt die weitere Vorgehensweise.
Erläuterungen:
Gemäß § 20 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Aachen (aktuelle Fassung) gibt der Integrationsrat sich zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung, die vom Rat der Stadt zu beschließen ist. Gegenwärtig gültig ist die Geschäftsordnung in der Fassung vom 02.11.2016. Der Integrationsrat hat zuletzt in seinen Sitzungen vom 28.10.2020 (dort unter TOP 4) und 17.02.2021 (dort unter TOP 9) von ihm beabsichtigte Änderungen seiner Geschäftsordnung diskutiert.
Der vorherige Integrationsrat (17. Wahlperiode) hatte zuvor eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Änderungsentwurfs eingerichtet. Der von dieser Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag wurde in der Sitzung vom 28.10.2020 beraten. In dieser Sitzung wurde dazu der folgende Beschluss gefasst:
„Der Integrationsrat nimmt den von der Arbeitsgruppe vorgelegten Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung des Integrationsrats der Stadt Aachen mit Ausnahme der Anpassungen in § 2 und § 3 zustimmend zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den neuen Integrationsrat.“
[Anmerkung: § 2 Ladungsfrist, § 3 Aufstellung der Tagesordnung]
In seiner Sitzung vom 17.02.2021 hat der Integrationsrat (18. Wahlperiode) nach vorheriger Beratung dazu beschlossen:
„Der Integrationsrat nimmt die zu diesem Tagesordnungspunkt per Mail verschickten Unterlagen zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diesen Tagesordnungspunkt bei der nächsten
Integrationsratssitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen und den in der alten Wahlperiode
erarbeiteten Änderungsvorschlag der Geschäftsordnung des Integrationsrats dort als
Beratungsgrundlage vorzulegen.“
Der erarbeitete Änderungsvorschlag mit Sachstand der Beschlussfassung vom 28.10.2020 – also ohne die zuvor angedachten Änderungen in den §§ 2 und 3 – wird hiermit als Beratungsgrundlage vorgelegt (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlage/n:
1. Änderungsvorschlag Geschäftsordnung des Integrationsrats Stand 28.10.2020
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 14. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Integrationsrat
- Details
- Tagesordnung