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Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hier: Arbeitshilfe zur Durchführung von behördlichen Altersfeststellungen gemäß § 42f SGB VIII


Letzte Beratung
Dienstag, 15. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23507

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Im Februar 2021 ist die Arbeitshilfe zur „Durchführung von behördlichen Altersfeststellungsverfahren gemäß § 42f SGB VIII“ (siehe Anlage) erschienen.

Herausgeber der oben benannten Arbeitshilfe sind die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe.

Gemeinsam mit Praktikern der öffentlichen Jugendhilfe – u.a. den Mitarbeitenden des Sozialraumteams VIII - entstanden, informiert die Arbeitshilfe umfassend und Praxis-nah über die Verfahrensweise im behördlichen Altersfeststellungsverfahren bei unbegleiteten (minderjährigen) Ausländern.
Die jungen Menschen verlassen ihre Heimat und Familien oftmals nicht freiwillig, sondern Kriege, Verfolgung und andere lebensbedrohende Situationen zwingen sie dazu, ihre Länder zu verlassen.

In Deutschland angekommen, hat die Altersfeststellung eine hohe Bedeutung für die jungen Menschen, da sie weitreichende und lebensprägende Konsequenzen beinhaltet.

Die neue Arbeitshilfe soll dazu dienen, dass Mitarbeitende der Jugendämter und anderer Institutionen sich noch professioneller mit dem Thema auseinander setzen, damit sie Orientierung bieten und hierdurch noch mehr Handlungssicherheit den jungen Menschen auf dem Weg in eine sichere Zukunft geben können.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Arbeitshilfe von LVR und LWL – Durchführung von behördlichen Altersfeststellungsverfahren gemäß § 42f SGV VIII


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung