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Klimaschutz begegnen Photovoltaik auf städtischen Gebäuden, Ratsantrag Nr. 570/17 vom 28.11.2019, CDU/SPD


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21482

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde am 11.12.2019 durch den Rat beauftragt,

  1. das Betreiben von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu prüfen. Nach Möglichkeit sollen Fördermittel genutzt werden. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz darzustellen.
  2. Darüber hinaus soll die Verwaltung gemeinsam mit der STAWAG ein Programm zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Gebäuden etablieren.

Zu 1. Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

1996 wurde das Projekt „Sonne für Aachener Schulen“ eingeführt. Ziel war es, den Anteil Strom aus erneuerba-ren Energien an Schulen zu erhöhen. Mit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 wurden für PV-Anlagen garantierte gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, sodass die Nachfrage, Photovoltaikan-lagen auf städtischen Dächern zu installieren, stetig anstieg.

Im Jahr 2007 erfolgte eine Erweiterung des Projektes auf außerschulische Dachflächen. Fortan wurden geeignete kommunale Dachflächen - unter dem Projektnamen „Sonne für Aachener Gebäude“ - überwiegend Aachener Bürgern zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt. Hierfür wurde mit den Investoren jeweils ein Nutzungsvertrag über 20 Jahre geschlossen.

Um vor allem größere Dachflächen als Energieerzeugungsflächen zu nutzen, begann im Herbst 2010 eine Kooperation mit den Aachener Stadtwerken. In Folge dieser Zusammenarbeit kam es, auf Basis der vorherigen Analyse auf Eignung der Dachflächen, in den Jahren 2011 bis 2013 zu einem deutlichen Anstieg der installierten Anlagenleistung.

Die Änderung des EEG in den Jahren 2012/2014 in Richtung des Eigenverbrauchs führte zum Ende des Pacht-modells der Dachflächen. In den darauffolgenden Jahren sind eigene Photovoltaik-Anlagen durch das Gebäudemanagement errichtet worden, die in ihrer Leistung auf den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ausgelegt sind.

1.1 Betreiben von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

Das Gebäudemanagement berücksichtigt bereits bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen die Installation von Photovoltaikanlagen. Derzeit sind 64 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 2.034 kWp installiert. Bei den Bestandsanlagen prüft das Gebäudemanagement nach Ablauf des Pachtvertrages die brandschutztechnischen- und sicherheitstechnischen Anforderungen der Anlagen zum Weiterbetrieb durch den Pächter oder zur Übernahme seitens des Gebäudemanagement.

Für die zukünftige Ausrichtung der Stadt Aachen hinsichtlich der klimapolitischen Ziele prüft das Gebäudema-nagement derzeit die Nutzung aller städtischen Dachflächen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen. Die Um-setzung hängt jedoch neben der baulichen Prüfung auch von der Strom-Netzstruktur und den regulatorischen Auflagen hinsichtlich der Stromdurchleitung ab. Inwieweit eine regionale Direktvermarktung über den Stromei-genbedarf hinaus möglich ist, wurde mit der STAWAG erörtert: Die STAWAG wird als Partner für die regionale Direktvermarktung auftreten. Dazu wird zurzeit seitens STAWAG ein entsprechendes Angebot entwickelt.

Darüber hinaus wird es ein Angebot von der STAWG geben, den Strom aus post-EEG-Anlagen zu marktüblichen Konditionen abzunehmen.

1.2 Nutzung von Fördermitteln

Für die Installation oder das Betreiben von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden gibt es derzeit keine Förderprogramme. Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ergibt sich aus dem Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms und durch die 20–jährige (gesetzlich garantierte) Einspeisevergütung von überschüssigem Solarstrom.

Für die regionale Direktvermarktung könnte es durch Entfallen von Abgaben finanzielle Aspekte geben, die zu einer wirtschaftlichen Umsetzung führen. Diese Aspekte müssen jedoch noch detailliert auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden. Auch dieses Prüfergebnis wird das Gebäudemanagement im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorstellen.

Zu 2. Programm zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Gebäuden gemeinsam mit der STAWAG

2.1 Derzeitige STAWAG-Angebote und laufende Prüfung

Die STAWAG bietet seit 2017 folgende Unterstützung zum Ausbau von PV-Anlagen für STAWAG-Kunden an: Eine PV-Anlage kann kundenseitig von der STAWAG gemietet werden. Die im Zuge dessen notwendigen Kosten für den Zählerplatzumbau und Netzanschluss werden mit 500 Euro bezuschusst.

Die STAWAG hat im vergangenen Jahr 2019 sechs Anlagen verpachtet und 3.000 Euro an Zuschüssen vergeben. Für das Solar-Pachtmodel hat die STAWAG eine Kooperation mit dem Handwerk aufgebaut.

Für die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen (privaten) Dach gibt es seitens STAWAG seit 2019 keine Förderung mehr. Im Zeitraum zwischen 2011 und 2019 schwankten die ausgezahlten Zuschüsse deutlich zwischen 5.000 Euro (2017) und 43.300 Euro (2012).

Die STAWAG hat ihre Produkte zuletzt überarbeitet und das Förderangebot in 2019 strategisch neu ausgerichtet. Sie orientiert sich dabei an der Kundenbindung und Vermarktung der eigenen Produkte. In diesem Sinne wurde die Förderung von PV-Anlagen in Privateigentum eingestellt. Die STAWAG plant aktuell ein Angebot im Bereich der regionalen Direktvermarktung für den privaten und gewerblichen Bereich aufzulegen (s.o. Pkt. 1.1), um der Nutzung von Sonnenenergie neue Dynamik zu verschaffen. Das im Ratsantrag vorgeschlagene Modell, dass STAWAG auf privaten Dächern Anlagen errichtet und betreibt, wird jedoch kritisch gesehen. Nach Angaben der STAWAG lohnt es sich wirtschaftlich nicht, private Dachflächen zu mieten und dort Anlagen zu betreiben, da die STAWAG den erzeugten Strom nicht selbst verbrauchen würde und als Voll-Einspeiser agieren müsste.

2.2 Förderprogramm zum PV-Ausbau

Die Verwaltung hat im Rahmen der Aktualisierung ihrer Klimaschutzstrategie das Potenzial zur Nutzung von Sonnenenergie geprüft. Der Beitrag, den die Nutzung von Sonnenenergie zum Erreichen des Klimaschutzzieles bis 2030 (Halbierung der CO2-Emissionen von 1990 bis 2030) leisten sollte, wird bei ca. 61.000 Tonnen CO2-Äquivalente gesehen. Zur Erreichung dieser Treibhausgas-Minderung müssten bis 2030 jährlich ca. 124 Gigawattstunden zusätzliche PV-Stromerzeugung auf dem Stadtgebiet von Aachen erzielt werden. Dazu ist insgesamt eine installierte Leistung von rund 146 Megawattpeak erforderlich. Bei einer durchschnittlichen Modulfläche von 40 m² pro Anlage und einer durchschnittlichen Anlagenleistung von 5 Kilowattpeak (kWp) rde dies in etwa 29.200 Anlagen entsprechen, die bis 2030 auf dem Stadtgebiet errichtet werden müssten, also einem Ausbau von 2.920 Anlagen pro Jahr.

Eine solche Zunahme des Ausbaus entspricht in etwa einer Versechsfachung der derzeitigen Entwicklung beim PV-Zubau. Um dies zu erreichen, bedarf es daher eines massiven Anschubs. Diesen sieht die Verwaltung in Form einer lokalen Förderung.

Die Investitionskosten für die in 10 Jahren notwendigen Anlagen auf privaten Wohn- und Gewerbegebäuden liegen bei 190 Mio. Euro (Basis: 1.300 EUR/kWp), mit entsprechendem positiven Effekt auf die regionale Wertschöpfung. Würde die Stadt Aachen ein kommunales Förderprogramm mit einer Förderung von ca. 10% der Gesamtkosten zur Erreichung der Ausbauziele umsetzen, müssten jährlich 1,9 Mio. Euro zur Förderung des PV-Ausbaus bereitgestellt werden.

Als Rahmenbedingungen, um eine jährliche Förderung in Höhe von 1,9 Mio Euro zu realisieren, befinden sich folgende Aspekte in Abstimmung:

  • Volumen bestehender Förderbudgets der STAWAG

Die STAWAG hat in den Jahren starker Inanspruchnahme von Fördermitteln 500.000 Euro pro Jahr für alle Förderbereiche bereitgestellt (im Wesentlichen wurden die Mittel für die Förderung von Dämmmaßnahmen und Fenstersanierung ausgeschüttet). In 2019 wurden gut 100.000 Euro für alle Maßnahmenbereiche ausgeschüttet. Die Förderprogramme werden zurzeit seitens der STAWAG überarbeitet: Signalisiert wurde eine Aufstockung der Förderung im Rahmen der Anmietung einer PV-Anlage (Pacht-Modell), jedoch Zurückhaltung hinsichtlich einer Förderung privater Anlagen. Im Hinblick auf die Fördererfordernisse sind die bestehenden Förderbudgets der STAWAG also keinesfalls auskömmlich.

  • Wahl des Fördergebers: Stadt und / oder STAWAG

Die STAWAG versorgt (Stand 2018) 121.000 von insgesamt 147.257 Aachener Haushalten, also mit über 82 % den weitaus größten Anteil der Zielgruppe, mit Strom. Etwa 26.000 Haushalte beziehen ihren Strom von anderen konventionellen und Ökostromanbietern. Abhängig von der Herkunft der Fördermittel (städt. Haushalt oder Gewinne der STAWAG) ist zu klären und entscheiden, ob ein „Jedermann-Förderprogramm“ (Beispiel Düren), ein „STAWAG-Kundenbindungsprogramm“ oder ein „Mischmodell“ den Anforderungen des Klimaschutzkonzeptes am besten gerecht wird.

  • Strukturen zur Abwicklung eines Förderprogramms

Mit der bundesweit einzigartigen Energiemeile ist die Stadt Aachen für die Umsetzung komplexer Förderungen gut aufgestellt. Zur Abwicklung eines auf 3.000 Anlagen pro Jahr ausgelegten Förderprogramms müssen aber ergänzende personelle Kapazitäten eingerichtet werden. Neben der reinen Abwicklung der Förderanträge müssen Antragsteller über Aspekte der Anlagenauslegung, Installation und Betrieb sowie Abrechnung und Vergütung informiert werden. Unter welchen Voraussetzungen eine Abwicklung durch altbau plus oder effeff leistbar ist, bleibt im Detail noch zu prüfen.

  • Förderkonditionen

Die genauen Konditionen sind noch auszuarbeiten. Der Fokus wird voraussichtlich weiter auf Kleinanlagen (1 bis 10 kWp) liegen, da insbesondere das Solarpotenzial im privaten Bereich erschlossen werden soll. Eine Anlehnung der Konditionen an das 1000-Dächer-Programm des Kreises Düren wird geprüft. (Im Dürener „1000x1000“-Programm wurden 1000 Anlagen mit pauschal 1000 Euro bezuschusst. Das Programm ist kombiniert mit einem günstigen Kredit der Sparkasse Düren, Zinssatz 0,89% auf 10 Jahre. Enthalten ist auch die Bezuschussung von Ladesäulen/Wallboxen. Die 1000-Dächer-Marke wurde bereits nach einem halben Jahr erreicht. Die Förderung ist laut Richtlinie bis 31.12.2020 befristet.)

  • Begleitung durch eine Marketingkampagne

Der Erfolg des solaren Förderprogramms ist in hohem Maße abhängig von einer maßgeschneiderten Marketing Kampagne.

Im Sinne des Ratsbeschlusses vom 22.1.2020 zur Einhaltung des Restbudgets an CO2-Emissionen, um die globale Erwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen, arbeitet die Verwaltung an der Klärung und Lösung der o.g. Aspekte, um eine Förderung von PV-Anlagen umzusetzen.

Sobald wesentliche Ergebnisse vorliegen, wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erneut unterrichtet.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zum Ratsantrag zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 570/17 vom 28.11.2019 gilt hiermit als behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag Nr. 570/17 vom 28.11.2019, CDU/SPD



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Juni 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug