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Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK): Lastenradförderprogramm der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. September 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24018

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt als Beitrag des IKSK (Maßnahme 4.3.1), die Auslobung eines städtischen Förderprogramms zur Beschaffung von Lastenfahrrädern für Familien mit Kindern mit dem Ziel, innerstädtische Verkehre möglichst emissionsfrei zu gestalten.

 

 

Erläuterungen:


Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Aachen weist den Verkehrssektor als wichtigen Bereich für die Reduktion von CO2 –Emissionen aus. Im Vergleich zum Jahr 1990 sollen, wie in anderen Bereichen auch, die CO2 –Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50% gesenkt werden. Während die Änderungsraten in anderen Sektoren auf eine vielversprechende Minderung der Emissionen hindeuten, stiegen die CO2 –Emissionen im Verkehrssektor zwischen 1990 und 2018 von 576 auf 686 Tsd. t/ Jahr bzw. um 19%. Die Differenz zum Zielwert 2030 liegt somit bei 398 Tsd. t/Jahr. Ziel muss es daher sein, mit attraktiven Angeboten wie diesem Lastenradförderprogramm um die Bürger*innen zu werben.

Nach der erfolgreichen Durchführung des städtischen Förderprogramms zur Beschaffung von Lastenfahrrädern für Unternehmen und Selbständige, dessen maximale Fördersumme in 2020 abgerufen wurde, sieht das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen als Maßnahme 4.3.1. nunmehr die Auslobung eines Lastenfahrradförderprogramms für Familien vor.

Mit dem ersten Förderprogramm wurde die Anschaffung von insgesamt 38 Lastenpedelecs für Gewerbetreibende, überwiegend freiberuflich tätige Arbeitnehmer, als gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützt. Gewährt wurde ein 25 % Zuschuss der Anschaffungs- bzw. Leasingkosten über 36 Monate, maximal jedoch 2.000 € je Lastenpedelec.

Lastenradverleih

Begleitend bietet die Stadt Aachen seit dem Frühjahr 2020 unter www.aachen.de/lastenrad ein eigenes Portal zum Entleihen von Lastenrädern an. Es führt die bereits früher gegründeten „freien“ Lastenradangebote mit den neuen städtischen Lastenrädern zusammen und soll weiter ausgebaut werden mit Lastenrädern, die im Projekt #AachenMooVe!2 mit einer Förderung durch die Europäische Union und das Land NRW beschafft werden.

Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Betriebe, die ausprobieren möchten, ob ein Lastenrad eine Lösung für gelegentliche Besorgungsfahrten oder Ausflüge ist oder ob der Kauf eines Lastenrades in Frage kommt.

Die Leihlastenräder stehen bisher an drei Standorten in der Stadt (Carolusthermen, Haaren, Eilendorf) zur Verfügung. Es wird an einem Ausbau dieses Angebotes gearbeitet, jedoch sind Sharing-Angebote für viele Bürger*innen, die einen Zugang v.a. während der Stoßzeiten (Bringzeiten für Schule und Kindergarten) oder die eine spontane Nutzung bevorzugen (z.B. Einkaufen, Freizeit) nicht attraktiv. Insbesondere Familien, die bewusst auf ein Auto verzichten wollen, aber z. B. ihre Kinder regelmäßig transportieren müssen, haben Bedarf an einer solchen Dauernutzung.

Lastenradförderprogramm für Familien

Angesichts des offensichtlichen Interesses an Lastenrädern in Privathaushalten empfiehlt die Verwaltung, die Lastenradförderung weiterzuführen und anzupassen. Angestrebt wird ein Förderprogramm für Familien, die bisher nicht in den Genuss der städtischen Förderung kamen und derzeit auch nicht auf andere Fördermittel zurückgreifen können.

Unternehmen können auch weiterhin auf die NRW-Förderung emissionsarme Mobilität (Lastenräder ab 70 kg Nutzlast, 30% Förderung bis max. 2.100 €) sowie die E-Lastenradrichtlinie des Bundes (Lastenräder ab 120 kg Nutzlast, 25 % Förderung bis 2.500 €) zurückgreifen.

Lastenräder mit Elektroantrieb gibt es für die private Nutzung in verschiedenen Modellen von verschiedenen Anbietenden. Die Kosten betragen je nach Ausstattung zwischen 4.000 und 8.000 Euro; dies ist gerade für junge Familien eine interessante, aber auch kostspielige Anschaffung.

Ziel des Lastenradförderprogramms ist es, möglichst vielen Bürger*innen, die aus Gründen der Flexibilität und der Transportfähigkeit eines Kfz auf den motorisierten Individualverkehr zurückgreifen müssen, eine lärm- und emissionsfreie Alternative anzubieten, um im Alltag komfortabel und klimafreundlich mobil zu sein.

Dazu sollen zunächst der Zielgruppe Familien Anreize für einen Verzicht auf das Auto bzw. für eine Mobilität ohne privates Auto gesetzt werden.

Menschen überdenken ihr Mobilitätsverhalten besonders, wenn sich Veränderungen in Ihrem Leben ergeben. Darauf zielt in Aachen bereits die Mobilitätsinformation für Neubürger*innen ab. Aber auch junge Familien befinden sich in einer solchen Situation. Der Nachwuchs stellt dabei neue Mobilitätsanforderungen an die Eltern. Familien eignen sich daher besonders als Zielgruppe für ein Förderprogramm, weil sie auch der nächsten Generation nachhaltige Mobilität vorleben.

Angebote aus anderen Städten haben gezeigt dass vor allem Familien die Förderung von

(E-)Lastenrädern stark nachfragen und die Programme äußerst erfolgreich sind. So wurde 2018 das Budget von 250.000€ eines ähnlich aufgebauten Förderprogramms in Stuttgart bereits nach einem Monat ausgeschöpft. Um alle Förderanträge erfüllen zu können, wurde das Volumen von der Stadt auf 434.000€ erhöht. Seitdem wird das Programm in Stuttgart mit 500.000€ pro Jahr fortgeführt.

Ein weiteres Beispiel aus Karlsruhe zeigt, dass dies kein Einzelfall ist. Bereits am ersten Tag des dortigen Förderprogramms wurden 90% der ersten 170 Anträge gestellt, womit die Fördersumme von 200.000€ nahezu erschöpft war. Das Förderprogramm wird auch hier fortgeführt.

Geplantes Angebot im Rahmen des IKSK

Das IKSK beinhaltet als Maßnahme 4.3.1.(siehe Anlage) ein Förderprogramm für Lastenfahrräder. Im Zeitraum 2020 bis 2025 wird angestrebt mit einem jährlichen Volumen von bis zu 500.000 € im 3. Jahr des Förderprogramms die Anschaffung von jährlich 333 Lastenrädern zu finanzieren. Eine Stelle ist bereits eingerichtet und besetzt, die zweite Stelle wird im Rahmen der Stellenanmeldung 2023 bei Bedarf angemeldet.

Zur Betreuung der Lastenradthematik wurde 2021 zunächst eine Stelle eingerichtet, die seit August tätig ist.

In Anlehnung an das frühere Lastenradförderprogramm, sollen nunmehr beim Kauf eines Lastenrades Aachener Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem unter 18 Jahre alten Kind im Haushalt finanziell unterstützt werden.

Beabsichtigt ist eine einmalige Förderung von 1.200 Euro für den Kauf eines neuen E-Lastenrades. Lastenräder ohne pedalelektrische Unterstützung werden mit einem Betrag von einmalig 800 Euro gefördert.

Als besonderer umweltpolitischer Anreiz wird zudem ein „Autoersatzbonus“ in Höhe von 600 Euro vorgeschlagen. Diesen können Personen aus Haushalten beantragen, welche zum Zeitpunkt der Anschaffung keinen eigenen Pkw besitzen oder nach Ablauf einer Frist nachweisen können, dass sie Ihren Pkw abgeschafft haben.

Eine Förderrichtlinie mit detaillierten Informationen zu Antragsstellung und Organisation des Programms befindet sich in Arbeit.

Durch die Förderung ist eine Zunahme und damit nachhaltige Erhöhung der Sichtbarkeit von Lastenrädern im Stadtbild und im täglichen Leben von Familien zu erwarten. Sei es vor KiTas und Schulen, beim Einkaufen, oder in der Freizeit. Die so erzielte Multiplikatorenwirkung trägt zu einer nachhaltigen Mobilität bei und wird zu weiteren Nachahmer*innen führen.

Finanzierung

Im Haushalt der Stadt wurde das PSP-Element 4-120201-950-4 „Förderprogr. 2000 Lastenfahrräder (IKSK)“ mit 200 T€ in 2021, 400 T€ in 2022 und ab 2023 mit einem Volumen von 500 T€ jährlich ausgestattet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-120201-950-4 Förderprogr. 2000 Lastenfahrräder (IKSK)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

200.000

200.000

1.400.000

1.400.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

200.000

200.000

1.400.000

1.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

X

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Am 25.06.2020 hat die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss im Dokument "Klimaorientierte Mobilitätsszenarien für Aachen" dargelegt, welchen Beitrag der Verkehr zum integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) leisten muss. Das dort erläuterte Szenario „Mobilitätswende“ erfüllt mit -55 % ggü. 1990 das Ziel einer „starken Verbesserung“ bei den CO2-Emissionen lt. Mobilitätsstrategie 2030. Diese Zielindikatoren wurden im Januar 2020 beschlossen.

Das Förderprogramm für Lastenräder bietet die Möglichkeit, ab 2023 mittlere CO2 -Einsparpotenziale zu realisieren. Der Schätzung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Mit einer mittleren Förderhöhe von 1.500€ je Rad ließen sich im Förderzeitraum bis zu 1.398 E-Lastenräder fördern. Diese würden im Durchschnitt pro Jahr zu 90% 1.200 km und zu 10% durchschnittlich 7500 km (Nutzende die ihre Pkw-Fahrleistung tatsächlich vornehmlich durch das (E-) Lastenrad und andere klimafreundlichere Verkehrsmittel ersetzen) bewegt werden. Weiterhin wurde angenommen, dass die CO2–Emissionen während des gesamten Lebenszyklus, mit 14 g pro gefahrenen Kilometer deutlich niedriger ausfallen als die eines durchschnittlichen Pkw der Kompaktklasse mit 226 g/km. Die CO2–Bilanz eines Lastenrades ist somit pro Kilometer um 212 g niedriger. Die geförderten Lastenräder würden in diesem Szenario damit alleine im Jahr 2025 ein Einsparpotenzial von 542 Tonnen CO2 darstellen.

 

 

Anlage/n:

- IKSK

- Maßnahmenblatt Förderprogramm Lastenfahrrad


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 30. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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Tagesordnung