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Kampagne Mobilitätswende: Auftaktpräsentation


Letzte Beratung
Donnerstag, 20. April 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26806

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis


 

 

Erläuterungen:

Aachen setzt zahlreiche Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität um, die auf das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität bis 2030 aber auch auf das Ziel der Luftreinhaltung einzahlen. Hinzu kommen Bürger*inneninitiativen wie der Radentscheid und der Klimaentscheid, die durch den Rat der Stadt Aachen angenommen wurden. Weiterhin soll das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) fortgeführt und ausgeweitet werden.

Die Verkehrsentwicklungsplanung in Aachen mit ihren Strategien (Vision Mobilität 2050, Mobilitätsstrategie 2030 mit ihren Teilstrategien) sind inhaltlich-fachlich auf die o.a. Zielsetzung ausgerichtet. In Bürger*innenbeteiligungen und in projektbezogenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, werden diese Ziele regelmäßig formuliert.

Eine Gesamtkampagne soll die vielfältigen Projekte und Angebot der Stadt für alle Zielgruppen gebündelt zugänglich machen. Innerhalb dieser Kampagne sollen bestehende Angebote besser kommuniziert, zentrale Erfolge und Projekte dargestellt und anstehende Projekte und Investitionsvorhaben erläutert werden. Ziel ist es die Menschen in Aachen in Ihrer Vielfalt zu berücksichtigen und es ihnen zu erleichtern, passende Optionen für eine Umweltverträgliche Mobilität zu finden. Auf diesem Weg soll auch der Mehrwert der Mobilitätswende für jeden Einzelnen (Sicherheit, Aufenthaltsqualität, Luftreinheit, etc.) deutlich werden.

Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) wurden ein Budget sowie eine dazugehörige Stelle zur Kampagne Mobilitätswende eingerichtet.

Nach dem Beschluss der Durchführung der Kampagne durch den MoA am 03.05.2021 (Vorlage Nr. FB 61/0121/WP18) und die erfolgreiche Stellenbesetzung im Oktober 2021 wurde die Konzeption einer „Kampagne Mobilitätswende“ durch die Fachverwaltung ausgeschrieben.

Vergabe:

Nach Abschluss des europaweiten Vergabeverfahrens wurde die Agentur HELIOS (Bozen / München) mit Unterstützung der Agenturen Morgenwelt (Hamburg) und spitzenkraft.berlin (Berlin) beauftragt.

Die Agentur hat zusammen mit dem städtischen Projektteam ihre Arbeit aufgenommen und stellt sich mit ihrem Konzeptansatz vor.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 20. April 2023Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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