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Anlegung eines Fahrradweges entlang der Venwegener Straße;
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 23.11.2018


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22319

Erläuterungen:

Anlass:

Die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim hat mit dem beigefügten Antrag vom 23.11.2018 (Anlage 1) die Verwaltung beauftragt, über den Sachstand zur Geh- und Radwegeverbindung entlang der Venwegener Straße zu berichten.

Bereits seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, entlang der L12 Venwegener Straße zwischen Kornelimünster und Venwegen eine Geh- und Radwegeverbindung zu schaffen.

Seit 1989 engangiert sich der „Bürgerverein Venwegen e.V.“ für den Bau einer Geh- und Radwegeverbindung zwischen Kornelimünster und Venwegen. 2005 hat sich der Verein mit dieser Bitte auch an die Stadt Aachen gewandt. Im Juli 2007 hat die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim einen Antrag gestellt, den Gehweg im Bereich Venwegener Straße bis zur Schlauser Mühle zu verbessern.

Im Jahr 2012 wurde auf Stolberger Seite das Wegweisungskataster für die Stolberger Vennbahnroute fertig gestellt. Seitdem ist nun eine durchgehende Beschilderung zwischen der Stolberger und der Aachener Vennbahn vorhanden. Die Stadt Stolberg hat die Oberfläche des bahnbegleitenden Weges zwischen Breinig und der Schlauser Mühle auf ihrem Stadtgebiet ertüchtigt. Auf Aachener Stadtgebiet gibt es entlang der Venwegener Straße, die außerorts in der Baulast von StraßenNRW liegt, bisher keine Radverkehrsanlagen. Seitens StraßenNRW wurde die Schaffung eines Radweges in den vergangenen Jahren nicht hoch priorisiert und ist nicht in kurzfristigen Umsetzungsprogrammen verankert. Es besteht weiterhin der Wunsch eines Lückenschlusses im Radverkehrsnetz zwischen Breinig und Kornelimünster.

Heutige Situation

Der Radwegebau an bestehenden Landstraßen wird in NRW durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Das Land NRW finanziert den Bau aus einem separaten Programm. Hierzu wird eine Prioritätenliste beim Regionalrat geführt. In dieser Prioritätenliste wird die L12 Venwegener Straße seit dem Jahr 2011 lediglich unter „Weitere betrachtete Maßnahmen“ geführt, das heißt, mit einem zeitnahen Ausbau ist nicht zu rechnen. Mittlerweile wird nur noch der Ausbau zwischen Iternberg und Schlauser Mühle für den Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges betrachtet (Anlage 2).

Eine Möglichkeit der Beschleunigung zur Schaffung einer Geh- und Radwegeverbindung besteht im Bau eines Bürgerradweges. Dazu stellt die Kommune das Grundstück zur Verfügung und fertigt die Planung selber an. Der Bau kann dann ggf. durch das Land NRW aus weiteren Haushaltsmitteln und/oder durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen einer Kooperation von lokalen Bauunternehmen, den beteiligten Kommunen und Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgen. Charakteristisch für solche Projekte ist, dass die Geh-/Radwege gegenüber der üblichen Bauweise unter Einbehaltung aller Sicherheitsvorkehrungen und dem Stand der Technik ggf. mit reduziertem Standard gebaut werden können. Seit 2005 hat das Land NRW rund 27 Millionen Euro in Bürgerradwege investiert. Im Jahr 2019 wurde in der Region Ville-Eifel eine Radweglänge von 4,0 km, mit einem Investitionsaufwand von 0,56 Millionen getätigt.

Die Venwegener Straße hat zwischen Schlauser Mühle und Kornelimünster eine Breite von etwa 6,20 – 6,40 m. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h im Außerortsbereich. Die Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2016 zeigt eine durchschnittliche Verkehrsstärke von 3.220 Fz/ 24 h.

Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ist geklärt, dass dieser für den bestehenden Gehweg zwischen Iternberg und Mühlenweg zuständig ist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat seitdem die Gehwege frei geschnitten und gesäubert, sodass diese wieder genutzt werden konnten. Aktuell sind die Gehwege allerdings zum Teil zugewachsen und nicht begeh- oder befahrbar.

Die Verwaltung hat Anfang des Jahres 2020 die räumlichen und verkehrlichen Möglichkeiten zur Schaffung eines Radweges entlang der Venwegener Straße im Abschnitt zwischen Schlauser Mühle und Iternberg erneut geprüft. Insbesondere aufgrund der Topographie und der teilweise unmittelbar bis an die Straße angrenzende Gesteinsböschung, ist mit einem hohen baulichen Aufwand und einem entsprechend großen Eingriff in den Böschungsbereich zu rechnen. Für eine belastbare Kostenschätzung würde die Verwaltung die Beauftragung einer grundlegenden Machbarkeitsstudie empfehlen.

Insgesamt erscheinen die Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Seitenraum entlang der Venwegener Straße schwierig und ein Bau wäre aufwendig und teuer. Die Führung des Radverkehrs mit den Kfz auf der Straße und somit im Mischverkehr ist aufgrund der zugelassenen Geschwindigkeit, der Verkehrsbelastung und der Breite der Venwegener Straße nicht zu empfehlen.

Fuß-/ Radwegeverbindung über das Falkenbachviadukt

Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (kurz EVS) plant derzeit die Sanierung des Falkenbachviaduktes für einen späteren Bahnbetreib zwischen Stolberg und Walheim. Aktuell wird die Genehmigungsplanung erstellt, die Ende 2020 der Bezirksregierung eingereicht werden soll. Der Baubeginn soll nach Angaben von EVS Anfang 2022 erfolgen. Im Zuge der Planung ist seitens EVS der Kontakt zur Stadt Aachen gesucht worden, um anzufragen, ob ein bahnbegleitender Geh- und Radweg zum Anschluss an die Vennbahn (Anlage 3 „Übergang zur Vennbahn“) gewünscht ist.

Die Bahnstrecke über das Falkenbachviadukt war ursprünglich eine zweigleisige Strecke. Im aktuell geplanten Ausbau ist wie heute im Bestand nur ein Streckengleis (Anlage 3 „Blick auf das Viadukt“) vorgesehen, sodass grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden wäre, um dort einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzulegen. Von Breinig aus führt der Geh- und Radweg heute über einen Schotterweg in Richtung Schlauser Mühle. Kurz vor der Stadtgrenze Stolberg/Aachen könnte der Geh- und Radweg über eine bereits vorhandene Rampe (Anlage 3 „Rampe zum Bahndamm“) auf den Bahndamm geführt werden. Auf dem Bahndamm wäre eine parallele Führung östlich des Gleises über das Viadukt bis zur Vennbahn denkbar (Anlage 3 „Blick Richtung Walheim“). Vor und hinter dem Viadukt scheint unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen ein Geh- und Radweg von rund 2,50 m Breite auf den Bahnflächen der EVS realisierbar zu sein. Lediglich auf dem Falkenbachviadukt (ca. 150 m) und in den unmittelbaren Anschlussbereichen würde es zu einer Engstelle kommen. Eine Breite von 2,00 m Geh- und Radweg ist nach Auskunft des zuständigen, von EVS beauftragten Planungsbüros, als bahnbegleitender Radweg auch auf dem Viadukt realisierbar.

Im Zuge der Baumaßnahme zur Ertüchtigung des Falkenbachviaduktes wurde seitens EVS bereits ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP – Scooping) gestartet. Auch für einen zusätzlichen Geh- und Radweg entlang der Bahnanlagen müssten im Zuge der weiteren Planungen entsprechende Prüfungen durchgeführt werden, dies gilt insbesondere im Hinblick auf die hohe Qualität dieses Landschaftsraumes und die aktuell geplante Neuausweisung eines Naturschutzgebietes.

Die bestehende Rampe zum Bahndamm liegt noch auf Stolberger Stadtgebiet, sodass auch die Stolberger Verwaltung beteiligt werden muss.

Aus Sicht der Verwaltung würde eine Geh- und Radverkehrsführung über das Falkenbachviadukt eine sichere und verkehrlich sinnvolle Alternative zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Schlauser Mühle und der Ortslage Kornelimünster darstellen, deren Machbarkeit weiter untersucht und geplant werden sollte.

Verwaltungsvorschlag und weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung schlägt vor, die Alternative eines bahnbegleitenden Radweges auf dem Falkenbachviadukt in Abstimmung mit EVS weiter zu prüfen und weitere Gespräche u.a. zu den erforderlichen Vereinbarungen in Bezug auf die Kostentragung (Investitionen, Betriebs- und Folgekosten) zwischen EVS und der Stadt Aachen zu führen. Die Stadtverwaltung wird die politischen Gremien über diese Verhandlungen informieren und die Ergebnisse zur Beratung vorlegen.

Kosten

Die Kosten für einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf dem, sowie im Zulauf vor und hinter dem Viadukt, können derzeit nur grob anhand von Vergleichsobjekten abgeschätzt werden. Nach Angaben von dem von EVS beauftragten Planungsbüro belaufen sich die Kosten für den Radweg auf dem Viadukt auf ungefähr 100.000 €. Hinzu kommen anteilige Kosten für die Planung und Genehmigung. Diese sind mit einem Prozentsatz von 25% anzusetzen. Für die Errichtung des Radweges mit einer Länge von circa 430 m und weiteren 220 m hinter dem Viadukt in Richtung Walheim, sind Kosten in Höhe von rund 426.000 € zu erwarten. Hinzu kommen Kosten für ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen zwischen Bahnanlage und Radverkehrsanlage, sowie Kosten für die erforderliche Querungsstelle zur Vennbahn.

Hinsichtlich der baulichen Unterhaltung von Geh- und Radweg auf dem Bahndamm und dem Viadukt sind weitere Abstimmungen mit der EVS erforderlich.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben weitergehenden Beschlüssen vorenthalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse über das Falkenbachviadukt in Abstimmung mit der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH weiter zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse über das Falkenbachviadukt in Abstimmung mit der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH weiter zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten.

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gilt damit als behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 23.11.2018

Anlage 2: Übersichtslageplan

Anlage 3: Fotos


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Mühle
  • Venwegener Straße
  • Iternberg

Beratungsfolge

Donnerstag, 21. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

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Donnerstag, 17. Dezember 2020!!!Achtung, Sitzung entfällt!!! öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

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Entscheidung
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Mobilitätsausschuss
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Mittwoch, 02. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

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Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
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Tagesordnung