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Konzept einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe:
schulischer Lernort für junge Flüchtlinge


Letzte Beratung
Dienstag, 24. Februar 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13345

Erläuterungen:

Von den im Grenzgebiet jährlich mehr als 2.000 aufgegriffenen Flüchtlingen werden derzeit über 400 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe betreut.

Diese jungen Menschen sind in der Regel zwischen 13 und 17 Jahre alt und zu 95 % männlich. Sie stammen überwiegend aus Afghanistan, Syrien, Nord- und Zentralafrika und kommen aus unterschiedlichen sozialen Schichten.

Die Minderjährigen werden in Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß § 34 SGB VIII aufgenommen und dezentral versorgt. Hier wird Ihnen sowohl Tagesstruktur als auch schulische Vorqualifikation und Möglichkeit zur Beschäftigung und Freizeitaktivität geboten.

Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl werden aber auch Minderjährige in Hotels auf dem Stadtgebiet Aachen untergebracht, die o. g. Angebote nur niederschwellig erhalten.

Im Hinblick auf die verpflichtende Beschulung der Minderjährigen werden alle Schulformen im Rahmen der Initiierung internationaler Förderklassen in das System der Dezentralität eingebunden, damit eine zügige Integration aller jungen Menschen erfolgen kann.

Durch den täglichen Zustrom junger Menschen ist es dennoch erforderlich, ein fortwährendes, flexibles Angebot in Schule vorzuhalten, welches unterjährig dem Bildungsbedarf der minderjährigen Flüchtlinge Rechnung trägt. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling zeitnah einen Schulplatz erhält. Aktuell können wegen fehlender Schulplätze in den weiterführenden Schulen ca. 90 Flüchtlinge nicht beschult werden.

In Zusammenarbeit mit dem Schulamt für die Städteregion hat der Fachbereich 45 ein Konzept einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe: schulischer Lernort für junge Flüchtlinge erarbeitet.

Ziel ist es, den häufig verunsicherten und traumatisierten zugewanderten Jugendlichen eine bestmögliche Förderung nach den individuellen Potenzialen zu ermöglichen. Hierzu ist ein zuverlässiges Netzwerk verschiedener Partner erforderlich, damit die Integration in Deutschland gelingt. Die Einrichtung einer Schule als Ort der Kooperation von einem eng vernetzten sozialpädagogischen und schulischen Angebot bietet hierfür eine sehr günstige Voraussetzung.

Als ein Standort der Kooperation kommt das Schulgebäude Kronenberg in Frage.

Der Standort könnte als Dependance des Schulverbandes Aachen- Ost geführt werden.

Nach Genehmigung des Konzeptes durch die Obere Schulaufsichtsbehörde ist eine Vorstellung im Schulausschuss vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen derzeit nicht.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. Februar 2015SchA/04/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Schulausschuss
Details
Tagesordnung