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Strukturkonzept 2015-2025: Weitere VorschlägeVorschlag 25: Reduzierung der Mitglieder des Städteregionstags

Der Städteregionstag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Anzahl seiner Mitglieder um 2, 4 oder 6 (davon die Hälfte in Wahlbezirken) zu reduzieren.

 

Begründung
Gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes kann der Städteregionstag die Anzahl seiner Mitglieder um 2, 4 oder 6 (davon die Hälfte in Wahlbezirken) reduzieren. Sobald die maßgeblichen Bevölkerungszahlen für die Kommunalwahlen 2020 vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, möglichst frühzeitig entsprechende vorbereitende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass vorbehaltlich noch anstehender Gerichtsentscheidungen zum Zensus die Größe des Rates der Stadt Aachen als erster maßgeblicher Schritt zur Bildung der Direktwahlbezirke zu berücksichtigen ist.


Erwartete Wirkung
Durch eine Verkleinerung des Städteregionstages entstehen auf der einen Seite geringere finanzielle Leistungen an die Gesamtzahl der Städteregionstagsmitglieder Andererseits führt dies automatisch zu einer größeren Belastung der vorhandenen Städteregionstagsmitglieder. Damit wird aber ein Zeichen gesetzt, dass Politik mit gutem Beispiel vorangeht und auch im eigenen unmittelbaren Umfeld Einsparungen und Reduktionen vornimmt.

Gestrichen

Der Vorschlag wurde komplett gestrichen.

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