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Strukturkonzept 2015-2025: BildungsregionVorschlag 8: Einführung einer Gebührensatzung für städteregionale Sporthallen

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung bis 30.06.2016 zu prüfen ob und welche Möglichkeiten bestehen für die städteregionalen Sporthallen eine Gebührensatzung zu erstellen.

Im Rahmen der Prüfung sollten Grundlage die Gebühren sein, die die regionsangehörigen Kommunen für die Nutzung der gemeindlichen / städtischen Sporthallen erheben.

Es besteht Einigkeit, dass diese Regelung für die städteregionalen Sporthallen auf dem Gebiet der Stadt Aachen bis auf weiteres nicht gelten soll. Diese Vorgehensweise entspricht den Vereinbarungen zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen in der Gründungsphase der StädteRegion.

Gewerbliche Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Der Regiosportbund Aachen ist zu beteiligen.


Begründung
Die StädteRegion bietet als Eigentümerin von sieben Dreifachsporthallen, fünf Turnhallen, Gymnastikhallen und einer Judohalle Sportvereinen und anderen Nutzern traditionell die Möglichkeit, kostenlos in ihren Hal-
len Sport zu treiben. Die Dreifachhallen werden dabei nicht in Schlüsselgewalt vergeben. Die StädteRegion Aachen beschäftigt sieben Hallenwarte/Hallenwartinnen, woraus jährliche Personalkosten in Höhe von ca.
170.000 € resultieren.

Weitere Personalkosten entstehen für kostenlose Wochenendnutzungen (Ausnahme: Veranstaltungen in den Ferien), abhängig von der Häufigkeit der Vergabe; zudem fallen nutzungsbedingte Verbrauchskosten und Reparaturen in nicht unerheblichem Umfang an.

Ob die Hallen weiterhin kostenfrei an Vereine und Fremdnutzer vergeben werden sollen, ist vor dem Hintergrund der hohen Kosten kritisch zu hinterfragen. Mit Ausnahme der Stadt Aachen und der Gemeinde Simmerath erheben bereits alle Städte und Gemeinden in der StädteRegion Aachen Nutzungsgebühren bei der Vergabe ihrer Hallen, um wenigstens einen Teil der entstehenden Kosten zu decken.

Die Hallen der ehemaligen Kreisschulen werden durch die StädteRegion Aachen selbst und die Hallen der ehemals städtischen Schulen weiter durch die Stadt Aachen vergeben.

Erwartete Wirkungen
Es könnten Gebührenerträge i.H.v. zwischen 100.000 und 200.000 € generiert werden.

Verabschiedet wurde eine Prüfung:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, bis 30.06.2016:

  • zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, für die städteregionalen Sporthallen eine Gebührensatzung zu erstellen.
    Bestandteil dieser Prüfung soll eine Kosten- Nutzen-Analyse sein.

Im Rahmen der Prüfung sollten Grundlage die Gebühren sein, die die regionsangehörigen Kommunen für die Nutzung der gemeindlichen / städtischen Sporthallen erheben, wobei das Ziel eine einheitliche Gebührensatzung für alle Sporthallen in Trägerschaft der StädteRegion sein soll. Bestehende vertragliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Es besteht Einigkeit, dass diese Regelung für die städteregionalen Sporthallen auf dem Gebiet der Stadt Aachen bis auf weiteres nicht gelten soll. Diese Vorgehensweise entspricht den Vereinbarungen zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen in der Gründungsphase der StädteRegion. Gewerbliche Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Der Regiosportbund Aachen ist zu beteiligen.

Deine Meinung

Barbara Liermann
22.10.2015 17:00 Uhr von Barbara Liermann Gebühren für Sportvereine

Ich kann mich den vorher geäußerten Meinungen nur anschließen. Hallengebühren für Sportvereine - NEIN!!! Viele Vereine können das nicht stemmen und müssen dann ihren Betrieb einstellen. Die Stadt / Städteregion könnte z.B. Geld einsparen, wenn sie Bescheide u.ä. per Mail verschickt statt mit der Post. Die Portokosten werden weiter steigen und die Stadt / Städteregion könnte hier sehr viel Geld einsparen.

Bettina Heß
21.10.2015 11:14 Uhr von Bettina Heß Gebühren für Sporthallen

Ich leite einen Basketballverein mit 20 Teams und 45 Trainingseinheiten wöchentlich. Wir bieten Training für Menschen von 5 bis 75 Jahren. Von der KK bis zur NRW-Liga bzw. OL. Wir fördern Kinder, unterstützen Familien, integrieren Flüchtlinge, leiten Schul-AG´s an weiterführenden Schulen und OGS. Wir nehmen die Aufgabe Menschen in Bewegung zu bringen ernst! Das alles kostet sehr viel Geld. Unsere Beiträge sind kostendeckend um auch finanziell schwächeren Mitgliedern zu helfen. Wir unterstützen damit in nicht unerheblichem Maße die Städteregion Aachen. Wenn die Vereine sterben, können nur noch gut situierte Menschen Sport treiben. Das kann nicht im Sinne der Stadt sein. Deshalb keine Nutzungsgebühren für Vereine! Wir könnten dann nicht weiter machen und ich müsste einen gut laufenden Verein auflösen!

Fritz Kuckartz
16.10.2015 22:53 Uhr von Fritz Kuckartz Hallen Gebühren für Sportvereine

Da wird wieder einmal die Gebührenschraube gedreht, ohne an die Folgen zu denken. Die Sportvereine in der Region leisten einen erheblichen Beitrag für Kinder und Jugendliche. Wenn dieser wegen der Gebühren nicht mehr geleistet werden kann, muß der Staat/die Region/die Gemeinde ersatzweise einspringen, mit nicht unerheblichen Kosten. Diese muß man den Gebühren gegenüberstellen und könnte im Extremfall zu dem Ergebnis kommen, dass die Kosten HÖHER liegen als die Gebührenerträge. Aber das wird dann wieder einmal keiner gewußt haben und die Verantwortung übernehmen. Also: Finger weg von Nutzungsgebühren für Sporthallen durch die Vereine. Gebühren würden langfristig manchen Verein ins finanzielle Aus drängen.

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