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Sanierungsbedarf und Prioritätenliste von Gebäuden für die Feuerwehr
Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 01.09.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 02. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Feuerwehr und Rettungsdienst
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22831

Erläuterungen:

Dem Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) der Stadt Aachen stehen zur Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgaben in Brandschutz, Hilfeleistung, Notfallrettung, Krankentransport und Katastrophenschutz, die durch Personal und Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen (Notfallrettung, Krankentransport und Katastrophenschutz) übernommen werden, diverse Gebäude auf insgesamt 14 Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Diese Gebäude befinden sich im Eigentum des Eigenbetriebes Gebäudemanagement (E 26) der Stadt Aachen und werden durch FB 37 genutzt. Darüber hinaus werden Gebäude im Rahmen von Mietverhältnissen zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben genutzt.

Der wesentliche Anteil der Dienstgebäude ist weit über 20 Jahre in Nutzung. Die üblichen Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung werden im laufenden Betrieb federführend durch E 26 durchgeführt. Darüber hinaus sind umfangreiche Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen für Liegenschaften, die von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr genutzt werden, im Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2018 ermittelt und durch Ratsbeschluss vom 16.05.2018 festgeschrieben worden. Viele dieser Maßnahmen beinhalten u.a. die Beseitigung von Mängeln, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz bestehen und die zum Zeitpunkt der Errichtung der Gebäude nicht oder nicht nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden mussten. Beispielhaft ist hier die Erneuerung von Toranlagen, der Einbau von Absauganlagen für Motoremissionen oder die räumliche Trennung von Umkleidebereichen und Fahrzeughallen zu nennen. Einige Liegenschaften entsprechen in wesentlichen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen und eine Sanierung und Erweiterung im Bestand scheidet aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen aus. Für diese Liegenschaften müssen neue Gebäude errichtet werden, was teilweise auch mit einer - unter einsatztaktischen Gesichtspunkten betrachteten - Verbesserung der Lage einhergehen muss.

Darüber hinaus sind umfangreiche Erweiterungsmaßnahmen, die in der Entwicklung und dem Aufgabenzuwachs des FB 37 begründet sind, erforderlich. In diesem Kontext sind u.a. der Neubau einer vierten Feuer- und Rettungswache (FuRW) mit angegliederter Einheit der Freiwilligen Feuerwehr im süd-westlichen Stadtgebiet, die Errichtung eines Service- und Logistikgebäudes und die Erweiterung des Leitstellen- und Verwaltungsgebäudes am Standort Stolberger Straße prägend.

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) wurde im Jahr 2019 ein Rettungsdienstbedarfsplan erarbeitet, welcher nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vom Rat der Stadt Aachen am 16.09.2019 beschlossen wurde.. Durch die signifikante Steigerung der Einsatzzahlen im Rettungsdienst sind weitere Standorte in der Stadt Aachen zu erschließen und bestehende Standorte zu ertüchtigen bzw. zu sanieren.

Im Brandschutzbedarfsplan sind für einzelne Baumaßnahmen Aussagen zu den Zeiträumen enthalten, in denen die aufgetragenen Schritte aus Sicht des Gutachters umzusetzen sind. Im Rettungsdienstbedarfsplan sind derartige Angaben nicht explizit enthalten. Da sich die gutachterlich festgestellte Unterdeckung im Bereich der Einsatzmittel jedoch direkt auf die Erreichung der im Rettungsgesetz NRW gesetzlich normierten Hilfsfristen auswirkt, sind die beschriebenen Maßnahmen ohne schuldhaftes Verzögern durch die Stadt Aachen als Aufgabenträger umzusetzen. Die Aufsichtsbehörden (z.B. Bezirksregierung Köln für den Brand- und Katastrophenschutz) und auch die Kostenträger des Rettungsdienstes beobachten laufend den Fortgang der Umsetzung der Maßnahmen aus den jeweiligen Bedarfsplänen.

Bereits vor der Aufstellung beider Bedarfspläne wurden Projekte zur Erneuerung und Erweiterung von Liegenschaften des FB 37 umgesetzt. Im Einzelnen sind das der Neubau des Leitstellen- und Verwaltungsgebäudes (2009-2012), die Sanierung des denkmalgeschützten Wachgebäudes (2015-2017) (beides auf dem Gelände der FuRW1 an der Stolberger Straße) und der Neubau des Gerätehauses (GH) der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Sief, bei dem das Gebäude der ehemaligen Dorfschule in das Gerätehaus integriert wurde (2016-2018).

In der Vorlage FB37/0057/WP17 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 05.11.2019 wurden die notwendigen Baumaßnahmen an den Liegenschaften und Gebäuden des FB 37 zusammengestellt und erläutert. Ergänzend hierzu hat sich im Zusammenhang mit dem Projekt „3. Bauabschnitt (BA) FuRW 1 – Neubau Service- und Logistikgebäude“ (lfd. Nr. 1 der o.g. Vorlage) die Erkenntnis manifestiert, dass ein Flächenzuwachs, der zur umfänglichen Errichtung des Service- und Logistikgebäudes (ohne Kfz-Werkstatt) zwingend erforderlich wäre, unter den gegebenen Randbedingungen am Standort Stolberger Straße nicht in Aussicht steht. Aus diesem Grund sind die 22 Maßnahmen der o.g. Vorlage um ein weiteres Projekt, dem Vorhaben „Aufstockung Leitstellen- und Verwaltungsgebäude“, zu ergänzen.

Bei den insgesamt 23 Baumaßnahmen handelt es sich jeweils entweder um einen vollständigen Neubau (i.d.R. mit notwendiger Grundstückssuche), eine Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Bausubstanz oder um eine Sanierung und Erweiterung unter Einbeziehung des Bestandes. Darüber hinaus können die Projekte bzw. Teilmaßnahmen jeweils Kategorien wie der Beseitigung von Mängeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz, der notwendigen Erweiterung aufgrund von gesteigertem Platzbedarf oder dem Neubau zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr und zukunftsorientierten Entwicklung zugeordnet werden.

Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen ist stark von der Betrachtungsweise abhängig (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Finanzierbarkeit, Sicherstellung der Hilfsfristen und Schutzziele, Sanierung/Werterhalt der Gebäudestruktur, strategische Entwicklung des FB 37 etc.). Für jede einzelne Maßnahme sind unterschiedlichste Betrachtungsweisen einschlägig. Eine sinnvolle Priorisierung anhand dieser Sichtweisen ist nicht zielführend, weil andere Randbedingungen (Flächenverfügbarkeit etc.) beschleunigend oder stark verzögernd auf den Projektverlauf wirken können.

Maßnahmen, die eine Sanierung und Ertüchtigung im Bestand beinhalten, werden sukzessive in Zusammenarbeit mit E 26 geplant, finanziert und anschließend umgesetzt. Bei einzelnen Maßnahmen ist darüber hinaus zur Umsetzung eine enge Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Aachener Stadtbetrieb (E18) erforderlich, weil die betroffenen Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr häufig mit den Bau- und Betriebshöfen in den Stadtbezirken auf einem Grundstück liegen oder Gebäude und Flächen gemeinsam genutzt werden (z.B. Laurensberg, Brand).

Parallel finden intensive Planungen zu verschiedenen Neubaumaßnahmen statt, bei der diverse Fachbereiche der Stadt Aachen insbesondere im Rahmen der Flächen- und Grundstückssuche eingebunden sind (Neubau4.FuRW, Neubau GH Freiwillige Feuerwehr Richterich und Rettungswache in Richterich, Neubau Rettungswache Monschauer Straße (Lichtenbusch), Neubau GH Freiwillige Feuerwehr Walheim etc.). Ein wesentliches Kriterium, das Einfluss auf die Intensität und den Umfang der Planungsleistung hat, ist die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen.

Darüber hinaus sind einzelne Vorhaben von dem vorherigen Abschluss anderer Maßnahmen abhängig und können somit erst zeitversetzt geplant und umgesetzt werden. Beispielhaft ist hier die unabdingbare Sanierung und Erweiterung der FuRW 3 (Mathieustraße) zu nennen, die folgerichtig erst nach Errichtung der neuen FuRW 4 vollzogen werden kann, weil auch Teile der Freiwilligen Feuerwehr in die neue FuRW 4 integriert werden sollen.

In Abstimmung mit Dez. II und FB 20 erfolgte im Rahmen der Haushaltsberatung 2021 die Neufestsetzung der Planungskosten für Baumaßnahmen des FB 37 unter Wahrung eines Realitätsbezugs zur Umsetzung. Eine zeitnahe Realisierung ist bei den nachfolgend aufgeführten Baumaßnahmen vorgesehen:

- GH Freiwillige Feuerwehr Richterich und Rettungswache Richterich,

- Rettungswache und Katastrophenschutzgebäude (KatS) Monschauer Straße (Lichtenbusch),

- Aufstockung des Leitstellengebäude Hauptwache und

- Neuerrichtung Feuer- und Rettungswache 4 in Siegel/Burtscheid mit GH Freiwillige Feuerwehr

Hierfür werden im Haushalt 2021 folgende Planungskosten eingestellt bzw. aus 2020/Vorjahren übertragen:

Maßnahme

Produkt

Betrag

GH Freiwillige Feuerwehr Richterich

021501 Brandbekämpfung

170.000 €

Rettungswache Richterich

021701 Notfallrettung

140.000 €

Rettungswache Monschauer Straße (Lichtenbusch)

021701 Notfallrettung

140.000 €

KatS Monschauer Straße (Lichtenbusch)

021503 Abwehr von Großschadensereignissen

28.000 €

Aufstockung des Leitstellengebäude Hauptwache

021501 Brandbekämpfung

350.000 €

Neuerrichtung Feuer- und Rettungswache 4 in Siegel/Burtscheid mit GH Freiwillige Feuerwehr

021501 Brandbekämpfung

021701 Notfallrettung

1.087.332,31 €

140.000 €

Weitere geplante und notwendige Baumaßnahmen können nach Entscheidung über den Standort der Gerätehäuser bzw. über die ausschließliche Nutzung der Liegenschaften durch die Feuerwehr zeitnah durchgeführt werden. Auch hierfür werden im Haushalt 2021 Planungskosten eingestellt bzw. aus 2020/Vorjahren übertragen:

Maßnahme

Produkt

Betrag

GH Freiwillige Feuerwehr Aachen-Mitte

021501 Brandbekämpfung

175.000 €

GH Freiwillige Feuerwehr Walheim

021501 Brandbekämpfung

175.000 €

GH Freiwillige Feuerwehr Brand

021501 Brandbekämpfung

35.000 €

GH Freiwillige Feuerwehr Laurensberg

021501 Brandbekämpfung

125.000 €

Feuer- und Rettungswache 2/Kornelimünster mit

GH Freiwillige Feuerwehr Kornelimünster

021501 Brandbekämpfung

021701 Notfallrettung

430.000 €

22.500 €

3. Bauabschnitt Hauptwache Stolberger Straße – Werkstatt Nachrichtentechnik u.a.

021501 Brandbekämpfung

250.000 €

Darüber hinaus erfolgte für den Haushaltsplan 2021 die Anpassung der Liste über die gem. § 13 KomHVO NRW noch nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen.

FB 37 wird den zuständigen politischen Gremien künftig (mindestens einmal jährlich) Bericht über den Sachstand der durchgeführten Baumaßnahmen erstatten.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschussr Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag „Sanierungsbedarf und Prioritätenliste von Gebäuden für die Feuerwehr“ gilt damit als behandelt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Sh. Sachverhalt/Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag Fraktion Die Linke vom 01.09.2020



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Monschauer Straße
  • Stolberger Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 02. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung