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II. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 915 -Seffenter Weg/ Melaten-
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB


Letzte Beratung
Mittwoch, 17. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21722

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1313/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1431/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Mit der II. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 soll ermöglicht werden, für die gewerblich genutzten Bereiche des Plangebiets diesselben Abstandsflächentiefen zuzulassen wie vor der Novellierung des Bauordnung NRW.

Hierzu hatte der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 4. Dezember 2019 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 sowie die öffentliche Auslegung dieser II. (vereinfachten) Bebauungsplanänderung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung fand in der Zeit vom 10. Februar – 13. März 2020 statt. Parallel dazu wurden 16 Behörden und sonstige Traäger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, die II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – mit einer vorgeschlagenen Ergänzung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf – als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat aus bezirklicher Sicht am 13.05.2020 einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die schriftlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung sind ausnahmsweise auch andere Anlagen für soziale Zwecke zulässig.

Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg/ Melaten – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

Anlage/n:

Begründung

Schriftliche Festsetzungen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 17. Juni 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug