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Neues Kurhaus: Entwurfsplanung mit Kostenberechnung


Letzte Beratung
Mittwoch, 04. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Gebäudemanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20994

Erläuterungen:

A. Ausgangssituation:

Gemäß der Beauftragung durch den Rat am 19.09.2018 und der Vorstellung der Zwischenstände im Hauptausschuss am 23.01. und 03.04.2019 wurden am 10.07.2019 im Rat die erabeiteten Lösungsansätze zur Nutzung des Neues Kurhauses zur Entscheidung vorgelegt.

Neben den planerischen Betrachtungen der Nutzungsvarianten wurden auch die durch den beauftragten Generalplaner Höhler+Partner ermittelten Kosten vorgestellt.

Dabei handelte es sich um eine „vertiefte Kostenschätzung, welche bereits annähernd die Tiefe einer Kostenberechnung hatte, also die gesamte Vorplanung (Lph 2 HOAI) und weite Teile der Entwurfsplanung (Lph 3 HOAI) umfasste. Nur die Kosten für die externe Büronutzung wurden in einer verminderten Planungstiefe kalkuliert.

Der Rat hat am 10.07.19 mehrheitlich die Umsetzung der Variante B beschlossen.

Die Verwaltung hat diesen Umsetzungsbeschluss zum Anlaß genommen, die weiteren notwendigen Umsetzungsschritte, wie z.B. den Abschluß der Entwurfsplanung auch für den externen Büronutzungs-Teil, den Einstieg in die Genehmigungsplanung und weitere vorbereitende Leistungen, einzuleiten.

Mitte Oktober 2019 legte der Generalplaner die vervollständigte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vor.

Damit ist die Lph 3 HOAI, Entwurfsplanung formell abgeschlossen. Erstmals liegt eine sog. „vertifizierte“ Kostenermittlung vor.

Abb. 1: Planungsstand, abgeschlossene Entwurfsplanung mit Kostennberechnung (Lph 3 HOAI)

In seiner Sitzung am 6. November 2019 wurde der Rat bereits über den aktuellen Sachstand zum Projekt „Revitalisierung Neues Kurhaus“ informierte, und ihm ggü. die Gesamtkosten i.H.v. rd. 50,0 Mio. EUR bestätigt.

B. Sachstand abgeschlossene Entwurfsplanung:

Der nachfolgende Bericht soll dazu dienen, den Hauptausschuss detaillierter über die kostenmäßige wie auch planerische Vertiefung der Revitalisierung des Neuen Kurhauses zu informieren.

Die zur Umsetzung beschlosseneVariante B“ beinhaltet neben der primären Nutzung der Räumlichkeiten durch den Eurogress, eine autarke Büroeinheit im rechten Flügel des 1. Obergeschosses, die extern vermietet werden kann. Die Erschließung dieser Büroräume erfolgt separat über einen Seiteneingang an der Außenterrasse (s. umfangreiche Berichterstattung 10.07.19).

Die architektonischen und gebäudetechnischen Planungen der einzelnen Funktionsbereiche und umlichkeiten und ihre künftige Nutzung als Veranstaltungsräume mit dem Eurogress als Betreiber wurden weiterentwickelt.

Der „Große Saal als Versammlungsraum mit Bühne und Galerien im Obergeschoss sowie die weiteren Veranstaltungsräume in den Seitenflügeln, die Gastronomie im Erdgeschoss und die erforderlichen Neben- und Technikräume im Untergeschoss wurden eingehender untersucht und geplant.

Die Räumlichkeiten der externen Büroeinheit im 1. Obergeschoss wurden ebenfalls planerisch ausgearbeitet. Die Erschließung der Räumlichkeiten wie auch die grundsätzliche Einbindung dieser externen Nutzungseinheit wurde brandschutztechnisch detailliert.

Neben der Ausarbeitung der Entwurfsplanung wurde das brandschutztechnische Konzept wie auch die denkmalpflegerischen Ansätze zur Sanierung der erhaltenswerten Bauteile weiterverfolgt. Es haben vertiefte Abstimmungen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Veterinäramt (Hygiene), sowie den Leitstellen „Älter werden in Aachen“ und „Menschen mit Behinderungen“ stattgefunden.

Es konnte neben dem Abschluss der Entwurfsplanung zwischenzeitlich eine annähernd genehmigungsfähige Planung erarbeitet werden.

r die Darstellung der funktionalen Betriebsabläufe wird auf die umfangreiche Bericht-erstattung in 07/ 2019 verwiesen. In den Flächenzuordnungen gab es keine Veränderungen.

C. Ergebnis Kostenberechnung:

E 26 hat die vorgelegte Kostenberechnung erneut einer Prüfung auf Plausibilität unterzogen. Die Kostenplausibilisierung hat die Ergebnisse dervertiefte Kostenschätzung“ bestätigt.

Die Gegenüberstellung der beiden Kosten-Ermittlungen kann der angeführten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. Daraus ergeben sich in den Kostengruppen Verschiebungen, die im Gesamtergebnis annähernd ausgeglichen sind.

Die Kosten gelten nun als verifiziert.

Neben den ermittelten Kosten aus der Kostenberechnung und der notwendigen Indexierung von ings. etwa 4,4 Mio €, konnte der eingeplante Haushaltsetat von rd. 50 Mio. EUR bestätigt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Hauptausschuss stimmt der weiteren Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.07.2019 zu.


 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Zusammenfassung Kostenberechnung (Überblick)

Anlage 2: Grundrisse

Anlage 3: Prüfung Kostenberechnung (E 26) „Revitalisierung Neues Kurhaus“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 04. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung