Teilen:

"Sachstand zur Reparatur bzw. zum Austausch von defekten Sportgeräten im
öffentlichen Raum", Tagesordnungsantrag der Fraktionen Grüne, CDU, Linke,
Volt, SPD und FDP


Letzte Beratung
Dienstag, 20. April 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23078

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag zur Tagesordnung „Sachstand zur Reparatur bzw. Austausch von defekten Sportgeräten im öffentlichen Raum vom 01.03.2021“ gilt damit als behandelt.


 

 

Erläuterungen:

Grundsätzlich haben alle Spiel- und Sportmöglichkeiten im Freien eine große Bedeutung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der Aufenthalt im Freien und die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und entsprechende Angebote vorzufinden, sind besonders in Zeiten des Corona-bedingten Lockdowns noch wichtiger geworden. Sportmöglichkeiten sind z.B. mit Street/ Basketballanlagen, Bolzplätzen, Fitnessgeräten, „Streetworkout“, Tischtennisplatten, und Skateparks gegeben.

Die Verwaltung strebt an, alle vorhandenen Spiel- und Sportmöglichkeiten zu erhalten, bei Bedarf aufzuwerten und ausreichend viele Flächen und Geräte zur Verfügung zu stellen. Auch bei Neuplanungen oder Umplanung werden zurzeit insbesondere der Einbau von Fitnessgeräten etc. bedarfsorientiert geprüft und ggf. berücksichtigt. Der Wunsch aus Bürgerschaft und Politik, vermehrt Fitnessgeräte in Parkanlagen vorzusehen, ist groß.

Zurzeit gibt es in Aachen:

  • 78 Bolzplätze (Bolzwiesen und Minispielfelder), davon 52 Bolzplätze in Kombination mit Spielplätzen,
  • 145 Streetballständer,
  • 89 Fitnessgeräte, davon 13 Trampoline und 45 Reckstangen auch auf Spielplätzen
  • 129 Tischtennisplatten
  • 9 Skateanlagen

Weitere Sportgeräte und Plätze gibt es auch auf Sportanlagen und Schulhöfen, die aber nicht immer öffentlich zugänglich sind.

Die genannten Geräte bzw. Plätze unterliegen der Unterhaltung und Wartung des Aachener Stadtbetriebes. Sie werden entsprechend der DIN EN 1176Sicherheit für Spielplätze und Spielgeräte“ regelmäßig geprüft. Auf Grund der regelmäßigen Überprüfungen müssen fortlaufend Geräte in Reparatur; diese erfolgt durch den Aachener Stadtbetrieb. Reparaturmaßnahmen werden vom E 18 grundsätzlich aus den zur Verfügung stehenden Unterhaltungskosten bestritten. Sind Sport- oder Fitnessgeräte oder Plätze so defekt, dass eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vorteilhaft ist, müssen sie ausgetauscht und ersetzt werden. Dies erfolgt entweder in Einzelbestellungen bei den entsprechenden Herstellern oder im Rahmen von jährlichen Sammelausschreibungen durch den FB Klima und Umwelt. Die Lieferzeiten für Geräte betragen zurzeit bis zu 3 Monate.

Aufwendiger und mit einer Planung verbunden ist die Sanierung bzw. Umgestaltung von Streetball- und Bolzplätzen sowie die Neuanlage von Plätzen und Einrichtungen; der Umfang des Möglichen ist dabei abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Bei ca. der Hälfte aller öffentlichen Bolzplätze besteht Aufwertungsbedarf bezüglich einer Verbesserung der Beläge, der Ausstattung oder der Erschließung.

Etwa 6 Plätze sind momentan aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt nutzbar. Abhängig von der Witterung sind sie (zum Teil) stark vernässt und dadurch zeitweise nur eingeschränkt bespielbar.

Jährlich werden ca. 1-2 Anlagen saniert. Im letzten Jahr wurde der Bolzplatz in der Stettiner Straße mit einem neuen Ballfangzaun und einer Kunststoffoberfläche aufgewertet. Momentan befindet sich der Bolzplatz in der Gneisenaustraße in Überarbeitung.

Insgesamt sind augenblicklich aber nur wenige Geräte in Reparatur oder defekt. In den letzten Jahren wurden Tischtennisplatten getauscht oder überarbeitet. Oftmals sind die Oberflächen nicht mehr bespielbar. Einige wenige sind zurzeit in Überarbeitung und erhalten eine neue Beschichtung. Bei vielen Tischtennisplatten fehlt ein fester Untergrund z.B. aus Betonsteinplatten.

Basketballkörbe und Volleyballnetzte sind weitgehend intakt. An einigen Basketballkörben hat die Stadt aufgrund von Vandalismus oder Beschwerden wegen starker Geräuschentwicklung die Netze abgehängt.

Nach Informationen der Verwaltung sind aktuell nur 1 -2 Fitnessgeräte defekt. Auf den Bolzplätzen bestehen die Fußballtore zur Hälfte noch aus einem einfachen Metallrohr. Hier ist in den nächsten Jahren ein Austausch mit neuen Toren mit Ballfangfunktion aus Metallstäben vorgesehen.

Langfristig sind auf mehreren Spiel/Bolzplätzen Einzelmaßnahmen, Umplanungen bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, die zur Aufwertung und zur Attraktivierung der Spiel- und Sportmöglichkeiten beitragen sollen. Solche Maßnahmen sind in Bezug auf ihre Priorisierung aller gesamtstädtischen Spiel/- und Bolzplätze zu bewerten und einzuordnen; die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden verwaltungsseitig frühzeitig eingeplant.

Im gesamtstädtischen Spielplatzkonzept werden Maßnahmen zur Aufwertung einzelner Plätze vorgeschlagen und die Prioritäten zur zeitlichen Umsetzung anhand von abgestimmten Kriterien entwickelt. Die Beteiligung und Abstimmung mit den Bezirken erfolgt zurzeit. Danach kann in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln festgelegt werden, welche Maßnahmen mit welcher zeitlichen Priorität umgesetzt werden können.

Bei den öffentlichen Grünanlagen werden bei Um- und Neuplanungen auch sportliche Angebote vorgesehen. Aktuell sind bei den Fördermaßnahmen „Park am alten Friedhof“ in Haaren oder dem

„Pocketpark“ in Brandt an der Vennbahntrasse z.B. auch Fitnessgeräte geplant.

Fazit: Die Gesamtsituation kann im Hinblick auf sportliche Einrichtungen und Geräte im öffentlichen Raum im Stadtgebiet als ordentlich bezeichnet werden. Die für Verbesserungen des Angebotes erforderlichen Finanzbedarfe bedürfen noch weitergehender Recherchen und werden bis Herbst 2021 ermittelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Antrag zur Tagesordnung, Sachstandsbericht zur Reparatur von Sportgeräten.



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Gneisenaustraße
  • Stettiner Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 20. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung