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Gesamtschulsituation in der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 25. Oktober 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25923

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. beschließt die Aufhebung der bisherigen Beschlüsse zur Erweiterung der 4. Gesamtschule und damit die Planungen zur Erweiterung der 4. Gesamtschule nicht weiter zu verfolgen
  3. beschließt die Standortsuche für einen 5. Gesamtschulstandort, vorbehaltlich anderweitiger Ergebnisse aus der Zukunftswerkstatt zur Schulentwicklungsplanung, bis auf weiteres zurückzustellen
  4. beauftragt die Verwaltung die Schülerzahlenentwicklungen, Anmelde-/Aufnahmezahlen, Wechselbewegungen etc. weiterhin schulplanerisch zu erfassen und regelmäßig zu bewerten.


 

 

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 05.07.2018 hat der Schulausschuss die Verwaltung mit der Standortsuche für eine weitere Gesamtschule sowie vorbereitenden Maßnahmen beauftragt.

Mit Datum vom 09.09.2019 hat die GRÜNE Fraktion per Ratsantrag beantragt, die Verwaltung solle am Standort der auslaufenden Alkuinrealschule prüfen, ob dort die Gründung einer weiteren Gesamtschule oder eine Teilstandortlösung für eine bestehende Gesamtschule möglich ist.

In der Sitzung des Schulausschusses vom 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Erweiterung der 4. Gesamtschule um vier Züge, die weitere Grundlagenklärung und die Leistungsphase 0 für hierfür notwendige bauliche Maßnahmen an den Schulstandorten Alkuinstraße und Heinzenstraße durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 10.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt die Leistungsphase 0 schnellstmöglich für die notwendigen Baumaßnahmen zur Erweiterung der 4. Aachener Gesamtschule an den Schulstandorten Alkuinstraße und Heinzenstraße durchzuführen und die Leistungsphasen 1-3 vorzubereiten.

Darüber hinaus hat der Ausschuss in der gleichen Sitzung vorgeschlagen, nach den Sommerferien eine Zukunftswerkstatt mit Schulpolitiker*innen und Fachleuten zu planen, in der neben den quantitativen Aspekten auch qualitative und pädagogische Aspekte (z.B. Profilschulen) diskutiert werden und eine Rahmenplanung für die Aachener Schulen auf den Weg gebracht wird und die Weichen für den weiteren Ausbau von Gesamtschulplätzen und/oder den Erhalt der Haupt- und Realschulen gestellt werden. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung diese Zukunftswerkstatt zu organisieren.

Ein erstes Treffen der Zukunftswerkstatt fand am 07.04.2022 statt, in dem erste Aspekte diskutiert und sich zur Thematik ausgetauscht wurde. Für weitere Abstimmungen soll ein nächstes Treffen noch in diesem Jahr stattfinden.

  1. Aktuelle Entwicklungen

Mit Schreiben vom 15.12.2021 äußert die Bezirksregierung Köln zur Genehmigungsfähigkeit der Erweiterung der 4. Gesamtschule um vier Züge an drei Standorten starke Bedenken. Sie begründet dies v.a. mit dem erhöhten organisatorischen Aufwand, der durch drei Standorte entstehe. Standortwechsel, zur Verfügungstellung von Ersthelfern, EDV-Support, Schulsozialarbeiter*innen etc. sowie die geleichmäßige Fachversorgung könne zu einer erhöhten Belastung führen. Aus diesem Grunde ist aus Sicht der Bezirksregierung eine solche Lösung nicht genehmigungsfähig.

Außerdem werde die Reduzierung von Schulplätzen an anderen Schulformen in Aachen zugunsten von Gesamtschulplätzen sehr kritisch gesehen.

In einem Austauschgespräch zwischen Vertretern der Bezirksregierung und der Schulpolitik in Aachen wurde die ablehnende Haltung nochmals bekräftigt.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 10.06.2021 informierte die Verwaltung den Ausschuss über die Gesamtschulsituation in der Stadt Aachen (FB45/084/WP18). In der Vorlage wurde u.a. dargestellt, dass die Anmelde-/ und Aufnahmezahlen an den Aachener Gesamtschulen insgesamt in den letzten Jahren rückläufig sind. Weiterhin ist die Anzahl an auswärtigen Schüler*innen, die in eine Gesamtschule nach Aachen einpendeln, kontinuierlich gesunken während gleichzeitig die Anzahl an SuS, die in eine Gesamtschule außerhalb Aachens auspendeln, tendenziell gestiegen ist.

In diesem Kontext ist festzustellen, dass sich zwischenzeitlich die Planungen der Nachbarkommunen Herzogenrath und Würselen zur Erweiterung ihrer Gesamtschulkapazitäten konkretisiert haben. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 31.05.2022

- zum Schuljahr 2022/23 die Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Würselen von 4 auf 5 Züge und zum Schuljahr 2023/24 auf 6 Züge sowie

- zum Schuljahr 2023/24 die Erhöhung der Zügigkeit an der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule in Herzogenrath-Kohlscheid von 4 auf 5 Züge genehmigt.

Durch die nun genehmigten erweiterten Kapazitäten in Herzogenrath und Würselen ist davon auszugehen, dass sich die zuvor beschriebenen Entwicklungen – sinkende Einpendel- und steigende Auspendelbewegungen - mindestens fortsetzen oder gar verstärken werden.

  1. Fazit/ Vorschlag der Verwaltung

Bezugnehmend auf die damaligen Ausführungen der Verwaltung zur Gesamtschulsituation, dem Schreiben der Bezirksregierung zur bedenklichen Genehmigungsfähigkeit einer Erweiterung der 4. Gesamtschule und vor allem auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die genehmigten Erweiterungen der Gesamtschulkapazitäten in den Nachbarkommunen wird der Bedarf für eine Erweiterung der Gesamtschulkapazitäten in der Stadt Aachen aktuell nicht mehr gesehen.

Es wird daher vorgeschlagen:

a) die Beschlüsse zur Erweiterung der 4. Gesamtschule aufzuheben

b) die Standortsuche für einen 5. Gesamtschulstandort, vorbehaltlich anderweitiger Ergebnisse aus der Zukunftswerkstatt zur Schulentwicklungsplanung, vorerst zurückzustellen

c) die Schülerzahlenentwicklungen, Anmelde-/Aufnahmezahlen, Wechselbewegungen etc. weiterhin schulplanerisch zu erfassen und regelmäßig zu bewerten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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