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Ausschreibung eines Grundstückes in Aachen-Walheim, Föhrenweg 5, zur Vergabe eines Erbbaurechtes mit der Auflage zur Errichtung von mindestens 8 öffentlich geförderten Wohnungen


Letzte Beratung
Dienstag, 04. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Immobilienmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21131

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat von der BIMA das bebaute Flurstück Gemarkung Walheim, Flur 3, Nr. 2477,

erworben.

Das Grundstück ist derzeit mit einem alten Mehrfamilienhaus schlecht ausgenutzt und soll im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechtes zuerst freigelegt und anschließend neu bebaut werden.

Auf dem Flurstück können zwei Baukörper errichtet werden. In diesen zwei Baukörpern sind mindestens 8 öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Die Bindungsdauer des Mindestnutzungszeitraums beträgt gemäß § 13 Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG - 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit. Die Wohnungen sind im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes – WoFG - und des WoBindG zu errichten. Die Gebäude sind innerhalb einer Frist zu errichten. Die Gebrauchsabnahmebescheinigungen der bezugsfertig erstellten Gebäude sind bis zum 01.11.2022 vorzulegen. Die Freilegung des Grundstückes ist durch den zukünftigen Erbbauberechtigten durchzuführen. Sie ist von ihm im Vorhinein mit einzurechnen und zu kalkulieren, da die Freilegung nur mit einem Festbetrag von 42.000,00 € von der Stadt Aachen erstattet wird. Diese Erstattung wird erst nach erfolgreicher bezugsfertiger Erstellung der Gebäude ausgezahlt. Werden 8 Wohnungen innerhalb der Frist bezugsfertig errichtet, so wird der von der BIMA zuvor gewährte Verbilligungsabschlag von jeweils 25.000,00 € pro Wohnung vertragsgemäß an den Erbbauberechtigten weitergegeben.

Der jährliche Erbbauzins beträgt 20.196,00 €. Dieses entspricht einem Erbbauzins von 3 % bei

300,00 € pro m² Grundstücksfläche (BRW = 280,00 € pro m²), bei einer Grundstücksgröße von

2.244 m². Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 99 Jahre. Der Erbbauzins wird während der Vertragslaufzeit erstmalig nach 10 Jahren angepasst. Danach zweimal nach jeweils 5 Jahren und ab dem 20. Jahr ist die Anpassung alle drei Jahre zu prüfen. Für die Anpassung des Erbbauzinses wird der Verbraucherpreisindex für Deutschland zugrunde gelegt.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass von den teilnehmenden Unternehmen bzw. Personen mindestens drei öffentlich geförderte Mehrfamilienwohnhäuser innerhalb der letzten 10 Jahre errichtet wurden und auch besichtigt werden können. Diese Projekte sind schriftlich nachzuweisen.

Es wird vorgeschlagen, das Grundstück durch den Fachbereich Immobilienmanagement unter den vorgenannten Bedingungen ausschreiben zu lassen. Zur Bewertung der Angebote müssen die Interessenten eine detaillierte Beschreibung der zu errichtenden Gebäude und der zu errichtenden Freianlagen einreichen. Der Fachbereich Immobilienmanagement soll anschließend, unter Berücksichtigung und Bewertung der bei der Ausschreibung geforderten detaillierten Beschreibungen, eine Vorauswahl treffen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorlegen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vergabe eines Erbbaurechtes mit der Auflage, auf dem Grundstück in Aachen-Walheim, Föhrenweg 5, mindestens

8 öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten, auszuschreiben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

 

Anlage:

Lageplan.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 04. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Details
Tagesordnung

R.Delhey
31.05.2020 17:57 Uhr von R.Delhey Die Stadt Aachen hat von der BIMA das bebaute Flurstück Gemarkung Walheim, Flur 3, Nr. 2477, erworben. Bebauungsplan

Erstaunlich: Wenn man bedenkt, dass die BIMA selbst das Mehrfamilienhaus Föhrenweg 5 über Jahre hinweg hat zu 3/4 leer stehen lassen und jetzt von Zeitdruck im entsprechenden Gremium gesprochen wir, den die BIMA ausüben würde. Unverständlich auch, das ein für Kinder einzigartiges Grundstück mit viel Grünfläche zwei großen Baukörpern weichen soll, wo doch das vorhandene Gebäude (ein Vier-Familienhaus) tatsächlich selbst nicht mal ansatzweise baufällig ist und derzeit nur von einer Familie bewohnt wird. Es müsste nur saniert bzw. modernisiert werden. Die Stadt Aachen widerspricht sich auch in sofern selbst, da sie mit dem Bauvorhaben, abgesehen von den Bäumen auf dem Grundstück die dann gefällt werden müssten, erneut große Grünflächen versiegeln würde, was aber vor kurzem noch unbedingt vermieden werden sollte. Anzumerken ist außerdem, dass mal wieder die Bürger (hier die unmittelbaren Anwohner des Föhrenwegs) nicht informiert wurden. In meinen Augen ist es die Pflicht der Stadt, die unmittelbar betroffenen Anwohner über derartige Bauvorhaben zu unterrichten. Insbesondere schon deswegen, weil das Bauvorhaben absolut nicht in die vorhandene Bebauung passt! Aber wie so oft hat man das einfach ignoriert. Und zu guter letzt stellt sich noch die Frage: Wer zahlt eigentlich den Zuschuss in Höhe von 42.000€ für den Abriss eines voll intakten, wenn auch renovierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses? Das wird dann wohl wieder der Steuerzahler sein .