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Benennung von drei Straßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 -
Lichtenbusch Innenbereich -


Letzte Beratung
Mittwoch, 27. August 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12668

Erläuterungen:

Zur Zeit werden die Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – durch ein gesetzliches Umlegungsverfahren neu geregelt. Mit dem Ausbau der Baustraßen soll Ende 2014 / Anfang 2015 begonnen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist zur leichteren Auffindbarkeit der späteren Adressen (Straße und Hausnummer) eine Aufteilung in drei Straßenbereiche sinnvoll.

Es würden sich hier Straßennamen nach heimischen Sträuchern anbieten. Die Namen „Holunderweg“ und „Schlehenweg“ haben auch bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.03.1999 bei der Benennung des heutigen „Lichtenbuscher Weges“ zur Diskussion gestanden. Zudem gibt es in Oberforstbach bereits die Straßennamen Wacholderweg sowie Zedernweg, Kiefernweg und Tannenallee östlich der Monschauer Straße.

Aus den o.a. Gründen schlägt die Verwaltung vor, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Kesselstraße abgehende Haupterschließungsstraße „Holunderweg“, die von der Haupterschließungsstraße in westliche Richtung abgehende Erschließungsstraße „Schlehenweg“ und die von der Haupterschließungsstraße in nördliche Richtung abgehende Erschließungsstraße bis zur Raafstraße „Sanddornweg“ zu benennen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wal- heim, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Kesselstraße abgehende Haupterschließungsstraße „Holunderweg“ zu benennen.

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wal- heim, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Haupterschließungsstraße in westliche Richtung abgehende Erschließungsstraße „Schlehenweg“ zu benennen.

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wal- heim, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Haupterschließungsstraße in nördliche Richtung abgehende Erschließungsstraße bis zur Raafstraße „Sanddornweg“ zu benennen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

1 Kopie des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich

1 Lageplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kiefernweg
  • Monschauer Straße
  • Zedernweg
  • Tannenallee
  • Kesselstraße
  • Wacholderweg
  • Austraße
  • Raafstraße

Beratungsfolge

Mittwoch, 27. August 2014B 4/02/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Details
Tagesordnung