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07. Dezember 2018 Zahlungsaufforderungen an Verpflichtungsgeber auch im Raum Aachen?

Gibt es Verpflichtungsgeber, die im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme für (syrische) Flüchtlinge eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben und nun mit Zahlungsaufforderungen der Jobcenter konfrontiert sind?

Hintergrund:
Während der damaligen Landesaufnahmeprogramme war der Zeitraum, in dem ein Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt der aufgenommmenen Flüchtlinge aufkommen sollte, nicht explizit geregelt. Die damalige Landesregierung in NRW hat 2015 in einem Erlass ihre Rechtsauffassung veröffentlicht, nach der die Verpflichtung nach Entscheid über einen Aufenthaltstitel erlischt.

Im Jahr 2016 wurde diese Dauer erstmals gesetzlich geregelt - und zwar in der Form, dass die Dauer der Verpflichtung - unabhängig vom Aufenthaltstitel - auf 5 Jahre festgesetzt wurde. Für Verpflichtungserklärungen, die vor dem 6.8.2016 abgegeben wurden, wurden 3 Jahre angesetzt.


Aktuell:
Nun sind mindestens 4 Personen in der Region Aachen von Rückzahlungsaufforderungen durch das Jobcenter betroffen - diese betragen bis zu 45.000 €.

Diese Menschen sind nun auf der Suche nach weiteren Betroffenen.
Bitte schreibt uns eine Mail an , wenn ihr auch von Rückzahlungsaufforderungen betroffen seid - wir stellen dann den Kontakt her.


Der Aufruf der betreffenden Personen:

"Im Jahre 2014, als die humanitäre Situation im syrischen Bürgerkrieg sich zuspitzte, haben viele verzweifelte in Deutschland lebende Syrer versucht, ihren bedrohten Angehörigen bei der Flucht aus Syrien zu helfen.

Im Rahmen von sogenannten Landesaufnahmeprogrammen wurde ermöglicht, den Flüchtlingsfamilien eine gefährliche Reise über das Mittelmeer zu ersparen..

Notwendig dazu waren Bürgschaften, sogenannte Verpflichtungserklärungen, um den Unterhalt für die Flüchtlinge in den ersten Monaten zu sichern.

Da die in Deutschland lebenden Syrer dazu finanziell in der Regel nicht in der Lage waren, wandten sie sich an Personen mit ausreichender Bonität, meist aus dem persönlichen Umfeld, und baten um Unterstützung.

In NRW bestand seinerzeit die Rechtsauffassung, dass die finanzielle Verantwortung für die Flüchtlinge mit Anerkennung des Asylstatus endet. Viele Bürger haben sich darauf verlassen und sind angesichts der drängenden humanitären Probleme diese vermeintlich zeitlich und finanziell überschaubare Verpflichtung eingegangen.

In dem aktuellen Urteil hat sich nun das Land NRW der Rechtsauffassung des Bundes angeschlossen, wonach die Bürgen jetzt rückwirkend für 5, mindestens aber für 3 Jahre die Unterhaltskosten für die Flüchtlinge übernehmen müssen.

Der Staat wird in diesem Fall seiner Mitverantwortung für die Rechtsunsicherheit nicht gerecht.

Wäre der Umfang der Verpflichtung seinerzeit für die für die Bürgen durchschaubar gewesen, hätte sich wohl kaum einer in ein derartiges finanzielles Abenteuer gestürzt.

Jetzt kommen in vielen Fällen Rückforderungen des Jobcenters für Leistungsbezüge der Flüchtlinge in erhebliche Höhe, die teilweise für die Flüchtlingspaten existenzbedrohend sind. 20.000 Euro können in den Jahren zusammenkommen.

Betrogen und beschämt fühlen sich natürlich auch die Flüchtlinge selbst, aber auch die in Deutschland lebenden Angehörigen, die in ihrer Not auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut haben."


Dazu dann aus einem folgenden Mailverkehr:
"Bisher haben sich nur 2 Betroffene bei mir gemeldet. Ich denke, der Grund ist folgender: Das Jobcenter arbeitet die Fälle chronologisch ab, wir haben uns schon 2014 verpflichtet, vermutlich spielt eine Verjährungsfrist eine Rolle dafür, dass wir jetzt die Zahlungsaufforderungen bekommen haben.

Viele Bürgen haben sich später verpflichtet und haben noch nicht mal den Anhörungsbogen erhalten, der dem Zahlungsbescheid Monate vorausgeht. Viele wiegen sich sicher noch in der trügerischen Sicherheit, die wir auch bis zum August empfunden haben."


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Flüchtlingspolitik , Aktuell in der Region