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Verwendung von Ersatzgeldern


Letzte Beratung
Dienstag, 26. April 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24972

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Ersatzgeld ist zu leisten, wenn die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 15 Abs. 6).

Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) am 25. November 2016 haben sich die Ersatzgeldbestimmungen geändert. Nach § 31 (4) LNatschG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Für die Verwendung der Ersatzgelder stellen die unteren Naturschutzbehörden Listen auf, die durch aktuell notwendige Maßnahmen modifiziert werden. Die Listen sind dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Dem Naturschutzbeirat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 14.09.2021 eine Liste über die Verwendung der Ersatzgelder vorgestellt. Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen auch in diesem Jahr und in den Folgejahren die Ersatzgelder für die nachfolgenden Maßnahmen verwendet werden:

  • Landschaftsschutz mit Projektträgern (jährlich ca. 50.000 €)
  • städtischer Anteil an der Finanzierung der Naturschutzstation (2022 = 2.910,40 €)
  • städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (= ca. 6.600 €)
  • kleinere aufwertende Naturschutzmaßnahmen, wie z.B. Kopfbaumschnitt und Pflegemaßnahmen und Erweiterung von Streuobstwiesen

Darüber hinaus ist in diesem Jahr geplant, im Bereich der Lütticher Straße mit der Bepflanzung auf einer Fläche von ca. 3000 m² einen stufenweisen Waldsaum mit Strauch- und Baumzonen zu entwickeln. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf ca. 12.000 € geschätzt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 26. April 2022Sitzung des Naturschutzbeirates

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Naturschutzbeirat

Dienstag, 05. April 2022ACHTUNG SITZUNG FÄLLT AUS!!!Sitzung des Naturschutzbeirates

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Kenntnisnahme
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