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Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 19. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Stadtbibliothek
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21067

Erläuterungen:

Die Neufassung der Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Aachen hat zum Ziel, die Struktur der unterschiedlichen und vielfältigen Gebühren stark zu vereinfachen und die Einnahmesituation der Stadtbibliothek leicht zu verbessern. Gleichzeitig soll die niedrigschwellige Inanspruchnahme des normalen Bibliotheksangebotes sichergestellt und ein Nutzungsrückgang verhindert werden.

Die geplanten Änderungen der Gebührenstruktur tragen unter anderem zur Vereinfachung der Kassenabläufe bei, welche – mit Blick auf die Einführung des Selbstverbuchungssystems mittels RFID-Technologie – eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Verbuchungsabläufe bilden. Letztmalig wurde die Gebührenordnung zum 1.1.2012 geändert; einzelne beabsichtigte Veränderungen werden nachfolgend erläutert:

Erhebung einer veränderten Ausweisgebühr und Umstellung der Gebührenstruktur:

Gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung wurde mit der erstmaligen Anmeldung sowie bei Verlängerung des Bibliotheksausweises eine geringe Gebühr fällig. Der Ausweis hatte eine Gültigkeit von 2 Jahren. Daneben wurden pro Ausleihvorgang Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe bei der Ausleihe war abhängig von der Medienart (zB. Bücher im Stapel, DVD’s, Bestseller) und der Benutzergruppe (Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Ermäßigungstatbestände). Für elektronische Medien der Onleihe wurde gar keine Ausleihgebühr erhoben.

Mit In-Kraft-Treten der neuen Gebührenordnung wird eine Jahresgebühr eingeführt, mit der alle Ausleihen und die Nutzungen der Bibliotheksangebote [bspw. Präsenzzeitschriften, Aachensammlung, Internet und Multimedia, Musizierraum, die digitale Bibliothek (DigiBib), Digital Area, Historischer Buchbestand] abgedeckt sind. Auch die Nutzung der Onleihe ist von der Jahresgebühr vollständig erfasst. Lediglich im Bereich der Bestseller bleibt eine zusätzliche Ausleihgebühr iHv. 2 € pro Exemplar bestehen, da ein nachfrageorientiertes und aktuelles Bestsellerangebot nur aufrechterhalten werden kann, wenn sich dieses Medienangebot durch zusätzliche Einnahmen vollständig refinanzieren lässt. Trotz eines geringen Medienetats wird somit weiterhin gewährleistet, dass das Medienangebot der Stadtbibliothek allen Lesern stets aktuell zur Verfügung steht.

Diese Jahresgebühr ist gestaffelt und beträgt 15 € für Erwachsene (ermäßigt 8 €).

Ermäßigungstatbestände wie die Gebührenbefreiung für Kinder oder eine ermäßigte Gebühr für Aachen-Pass Inhaber bleiben erhalten. Die niedrigschwellige Inanspruchnahme des Bibliotheksangebotes wird somit weiterhin sichergestellt.

Mit der neuen Gebührenstruktur werden die Einnahmeziele aus dem Wirtschaftsplan voraussichtlich erreicht.

Zwar entfallen Ausleihgebühr und Ausweisgebühr iHv. insgesamt 161.534 € fast vollständig, gleichzeitig kann jedoch mit entsprechenden Mehreinnahmen durch die neue Jahresgebühr zzgl. der verbleibenden Ausleihgebühr aus dem Bereich Bestseller iHv. von insgesamt 162.000 € gerechnet werden. Bei der Berechnung der Erträge wurde die Anzahl der aktiven Ausweisinhaber
(Vollzahler: 7.364, Ermäßigte: 2.673, allein Onleihe-Nutzer: ca. 1.800) zu Grunde gelegt.

Im Vergleich zu elf anderen Großstadtbibliotheken bewegt sich die vorgeschlagene Jahresgebühr in ähnlicher Höhe: vier Bibliotheken erheben 15 €, drei Bibliotheken 16 € und je eine Bibliothek erhebt 10, 12, 19 bzw. 20 €.

Gebührenordnung 2020: Berechnungen

Wirtschaftsplan 2019

Prognose Jahresgebühr
Vollzahler 15 € / Ermäßigt 8 €

Ausleihgebühr [inkl. Bestseller]

141.300

0

Ausleihgebühr Bestseller

10.000

Zwischensumme Ausleihgebühr

141.300

10.000

Vollzahler 15 €;

(derzeit 7.364 aktive Ausweisinhaber*innen)

105.000

Ermäßigt 8 €;

(derzeit 2.673 aktive Ausweisinhaber*innen)

20.000

Nutzer der Onleihe (e-book) 15 €
(ca. 1.800 ausschließlich Onleihe-Nutzer*innen)

27.000

Ausweisgebühr

20.234

Zwischensumme Ausweisgebühr

20.234

152.000

Gesamtsumme

161.534

162.000

Differenz zu Wirtschaftsplan

0

466

Weitere Gebühren

Bei den weiteren Gebühren (§ 5 GebO) sind Vereinfachungen (Pauschale ersetzt Vielzahl von Einzelgebühren, vgl. § 5 Abs. 2 GebO) bzw. Anpassungen an bestehende Gebührenordnungen (Entgeltverzeichnis des Stadtarchivs) vorgenommen worden. Es werden keine signifikanten Veränderungen bzgl. der Einnahmen erwartet.


 

 

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen im Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 1.4.2020 zu beschließen.

Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur beschließt der Rat der Stadt Aachen die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen im Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 1.4.2020.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamt-bedarf(neu)

Einzahlungen

Benutzungsgebühr

141.300

0

0

0

0

0

Einzahlungen

Ausweisgebühr

20.234

0

152.000

0

0

0

Einzahlungen
Bestsellergebühr

In Benutzungsgebühr enthalten (s.o.)

0

10.000

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

161.534

0

162.000

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+ 466

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Synopse der Gebührenordnung Altfassung / Neufassung

Gebührenordnung 2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 19. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Donnerstag, 06. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Betriebsausschuss Kultur
Details
Tagesordnung