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Schwimmbad-Online-Ticketing


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22735

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Sportausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen, in einer ersten Phase des IT-Projektes die Kassen- und Zugangssysteme der städtischen Schwimmbäder mit einem Software-Upgrade auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen. Aufbauend auf diesem Upgrade erfolgt nun sowohl die Umsetzung der Vorgaben durch die Kassensicherungsverordnung als auch eine Implementierung von Kartenlesern für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Zusätzlich zu den bereits dargelegten Maßnahmen kann nunmehr in einer zweiten Phase ein Webshop für den Ticketverkauf für die städtischen Schwimmbäder eingeführt werden.

In den vier durch die Stadt Aachen betriebenen städtischen Schwimmhallen und im Freibad Hangeweiher können Eintrittskarten derzeit entweder beim städtischen Personal an der Kasse oder an Kassenautomaten (nur in der Schwimmhalle Brand und im Freibad Hangeweiher) erworben werden. Eine Entwertung erfolgt per Handscanner vor Ort. Die Systeme in allen Schwimmbädern sind miteinander vernetzt und werden über einen Drittanbieter (Partnerdienstleister der regio iT)betrieben. Auch der Support erfolgt direkt über den Drittanbieter; die Daten werden auf einem Server der regio iT gehostet.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie musste bereits im Mai letzten Jahres zwischenzeitlich eine kurzfristige Alternativlösung gefunden werden, um eine Öffnung des Freibades Hangeweiher unter Einhaltung der Vorgaben durch die derzeit geltende Coronaschutzverordnung ermöglichen zu können. Dies war im Freibadbereich nur möglich, indem begrenzte Kontingente an Eintrittskarten für bestimmte Zeitslots online erworben werden konnten. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Ticketing für das Freibad Hangeweiher seitens FB 11/400 durch einen Formularassistenten bereitgestellt mit angeschlossener Online-Bezahlmöglichkeit (ePayment) und im städtischen Serviceportal zur Verfügung gestellt. Diese Online-Dienstleistung machte die bargeldlose Zahlung erstmals sehr eingeschränkt für das Freibad Hangeweiher möglich.

Durch die kurzfristige innerstädtische Lösung dieses Online-Ticketings ohne Anbindung an das vorhandene System war keine zentrale Gebührenverwaltung sowie Datenpflege möglich. Aus diesem Grund konnten beispielsweise nur einzelne Eintrittskarten, nicht aber Bonuskarten, Bonuskarten Plus oder Jahreskarten online erworben werden. Auch in der praktischen Umsetzung zeigte dieser Buchungsservice viele Nachteile bei der Zahlungseingangsverbuchung sowie Anwendungsprobleme bei den Nutzern*innen. Dennoch konnte durch diesen vorübergehenden Online-Dienst „Freibad-Ticket online“ der Betrieb des Freibades überhaupt zugelassen werden, auch wenn dies mit einem höheren Nachbearbeitungsaufwand verbunden war.

In Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten FB 11/400, der regio iT sowie des Drittanbieters wurde unabhängig davon die langfristig angestrebte Optimierung des Kassensystems der städtischen Schwimmbäder weiter vorangetrieben.

Durch die Einführung eines vollumfänglichen Webshops für den Ticketverkauf könnten Eintrittskarten für alle städtischen Schwimmbäder zukünftig online über einen Webshop des Drittanbieters erworben und per ePayment bezahlt werden. Der Webshop würde zunächst im städtischen Service-Portal verlinkt.

Nach Entwicklung einer entsprechenden Schnittstelle in einem weiteren Projektschritt kann der Webshop auch vollumfänglich in das Serviceportal integriert werden. Bei einer Integration werden die Accountdaten wie Name, Vorname etc. des Serviceportals in den online-Prozess des Webshops übernommen, so dass Bürger*innen diese Daten nicht erneut eingeben müssen. Nach erfolgter Bezahlung erfolgt dann ein Rücksprung in das Serviceportal mit einem Postkorbeintrag des gekauften Tickets. Bei einer Integration des Webshops in das Serviceportal wird man der Strategie des Single-Point-of-Contact gerecht. Die hierdurch entstehenden Kosten der Integration werden derzeit noch evaluiert.

Durch die Anbindung an die Kassen- und Zugangssysteme würden den Bürgern*innen alle Eintrittskarten nach der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zur Buchung zur Verfügung stehen. Der Webshop ist ebenfalls über eine Schnittstelle mit der Kassensoftware des Fachbereiches Sport verbunden, die der Drittanbieter bereitstellt.

Im Einzelnen enthält der Webshop folgende Leistungen:

- Produkte anlegen und verkaufen

- Generierung von Zugangscodes (QR-Code)

- Anlegen / verwalten von Kundenkonten

- Versand von Tickets für Ausdruck beim Kunden oder für Zugang mittels Handy

- „mobile friendly“: WebShop kann auch bequem von einem Smartphone aus bedient werden

- optische Anpassung an die Website des Kunden

- integrierte Anbindung an AXXpark Kassensystem

- inkl. Ersteinrichtung aller Produkte

Diese angepasste und genau zugeschnittene Online-Dienstleistung stellt eine kundenfreundliche und praktikable Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung dar.

Die Umsetzung der Phase 2 sollte spätestens bis zur Eröffnung des Freibades Hangeweiher zum 01.05.2021 erfolgen. Insbesondere im Freibad Hangeweiher wäre eine weitere Möglichkeit zum Erwerb von Eintrittskarten notwendig, um den Besucherandrang und Schlangenbildung vor Ort entgegen zu wirken. Da auch die weiteren Entwicklungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch nicht absehbar sind, müsste ggf. auch im nächsten Jahr noch eine Steuerung der Besucherzahlen online notwendig sein. Im Rahmen der Webshop-Programmierung wären die technischen Voraussetzungen geschaffen, sodass mengenbegrenzt Eintrittskarten erworben werden könnten.

Die Kosten für ein Online-Ticketing über das Serviceportal der Stadt Aachen sowie der notwendigen Erweiterung von vorhandenen Zugangslesern um QR-Code-Scanner und der Anschaffung eines Eingangslesers für das Freibad Hangeweiher betragen laut Angebot des Drittanbieters 22.967,00 .

Zum Betrieb des Webshops fallen monatliche Hostingkosten von insgesamt 261,80 € an.

Ein weiterer Kostenpunkt fällt beim ePayment im Webshop an. Die Höhe der dabei entstehenden Transaktionskosten hängt von den Zahlmethoden und von der Anzahl der geschätzten Transaktionen ab. Zu den derzeit zulässigen Zahlmethoden im Serviceportal zählen Lastschrift, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte. Hierfür fallen im Schnitt pro Zahlvorgang Transaktionskosten i.H.v. 0,36 € an.

So lange coronabedingte Vorgaben, zur Vermeidung von Menschenmengen, den Verkauf von Eintrittskarten online zum Betrieb der städtischen Schwimmbäder notwendig machen, erfolgen die Transaktionskosten zu Lasten des städtischen Haushaltes.

Im Anschluss werden die Transaktionskosten zu Lasten der Bürger*innen anfallen, da diese zusätzliche Online-Dienstleistung allein zur Vereinfachung und Zeitersparnis der Nutzer*innen dient. und alternativ die Eintrittskarten auch weiterhin ohne Mehrkosten in den vier städtischen Schwimmhallen und im Freibad Hangeweiher vor Ort erworben werden können.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Informationen zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die in den Erläuterungen dargestellten Maßnahmen spätestens bis zum 01.05.2021 umzusetzen.

Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass diese Maßnahmen auch zur Umsetzung coronabedingter Vorgaben notwendig sind.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

23.000 €

0

0

0

23.000 €

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-23.000 €

0

keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

2.500 €*

0

9.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

* Die anfallenden Hostingkosten wurden daher für die Monate April bis Dezember 2021 berechnet.

Die Investition ist coronabedingt, sodass die Deckung durch die zugelassene Erhöhung der Kreditermächtigungen erfolgen kann.

Die aus der Investition resultierende Folgelast wird zum Haushaltsplan angemeldet und ab dem ersten Jahr nach Corona zu Lasten des städtischen Haushaltes anfallen.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

xnicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.07.2019



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 18. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

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