Teilen:

Haushaltsberatungen 2021 für den Produktbereich 08
-Sportförderung


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22727

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich Finanzplanung bis 2024 wurde am

16. Dezember 2020 in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen sind beigefügt. Hierzu sich eventuell noch ergebende Veränderungen werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich 08– Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 mit dem Finanzzeitraum 2021 – 2024 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2021 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2021 – 2024) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

xnicht

O nicht bekannt

 

 

Anlagen:

  • Haushaltsplanentwurf 2021– kontenscharfe Darstellung für den Sportausschuss

(Ergebnisplanung, konsumtive Finanzplanung, Investitionsplanung, Verpflichtungsermächtigungen)

  • Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen
  • Produktblätter für den Produktbereich 08 - Sportförderung



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 18. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Sportausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 28. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Sportausschuss
Details
Tagesordnung