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Integrationsmaßnahmen 2021
Beschlussfassung über die Mittelverteilung


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22703

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2021 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2021, 138.000,- Euro zur Verfügung.

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):

43.000,- Euro für „I. Laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.

39.000,- Euro für „II. Sprachkurse“

5.000,- Euro für „III. Integration durch Sport“

8.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von Migrantenorganisationen“

7.500,- Euro für „V. Integrationsrat“

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscherpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei

wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKFFI zur Verwendung der Sachkosten für den Integrationsmittlerpool nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsehen.

Insbesondere Gesundheit ist eine existenzielle Lebensdimension. Viele (Neu-)Zugewanderten haben bis zu ihrer Ankunft in Deutschland einen Mangel an grundlegender medizinischer Versorgung erlebt. Chronische, aber z.B. auch lebensbedrohliche oder durch die Flucht verursachte Erkrankungen mit aufwendigen medizinischen Behandlungen, wie z.B. Krebserkrankungen, erlittene physische und/oder psychische Verletzungen während der Flucht, bislang unbehandelte oder unzureichend behandelte Seh-/Hörschwächen etc. brauchen häufig eine schnelle Klärung und Behandlung. (Neu-) Zugewanderte Menschen brauchen besonders in diesen Situationen eine gute und enge sprachliche Begleitung, um über ihre Gesundheit aufgeklärt und beraten werden zu können und um bei gesundheitlichen Problemen diese sowohl sprachlich äußern zu können, als auch die Beratung und Behandlung des medizinischen Personals zu verstehen und umsetzen zu können.

Um den zahlreichen Dolmetscheranfragen und dem hohen Bedarf nach Übersetzungen im medizinischen Bereich auch in 2020 gerecht zu werden, wurden zahlreiche Dolmetscheranfragen für z.B. Begleitungen zu Ärzten durch Ehrenamtliche übernommen. Die Beratungsinhalte und situationen, d.h. die Übersetzung von schweren Diagnosen, sind für Ehrenamtliche dabei häufig überfordernd, sprachlich zu speziell und auch zeitlich nicht immer flexibel zu leisten.

Um diese dringend notwendigen Übersetzungsanfragen auch künftig durch Dolmetschende für die (neu-)zugwanderten Menschen in Aachen begleiten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Mittel von 5.000,- Euro im Jahr auf 10.000,- Euro in den „laufenden Projekte“ zu erhöhen, um den (neu-) zugewanderten Menschen in Aachen eine gute gesundheitliche Unterstützung anbieten zu können. In den 10.000,- Euro enthalten sind dann alle Kosten, welche nicht durch die Landesmittel für den Einsatz von Dolmetschenden übernommen werden können (u.a. auch die Verwaltungskostenpauschale).

Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2021 Mittel i.H.v. 35.500,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2021 eingehenden Projektanträge verwendet.

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die vorgeschlagene Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1 unter der Voraussetzung der nachträglichen Empfehlung des Integrationsrats sowie vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021.

Der Integrationsrat empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

x nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

- Anlage 1: Mittelaufstellung 2021



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat

Donnerstag, 06. Mai 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 14. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Integrationsrat
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 25. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 17. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Integrationsrat
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 04. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - ACHTUNG: Sitzung verschoben auf den 25.02.2021!!!

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung