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Franzstraße Neubau KiTa und Turnhalle - Sachstand sowie Grundsatzbeschluss zur Vorzugsvariante und Prozessdesign


Letzte Beratung
Dienstag, 27. April 2021 (öffentlich)
Federführend
Gebäudemanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23014

Erläuterungen:


Ausgangslage:

In dem an die Turnhalle der ehemaligen Katholischen Hauptschule an der Franzstraße angrenzenden Gebäudeteil sollte gemäß Bedarf FB 45 und Beschluss KJA (FB 45/0222/WP17) ein neuer KiTa-Standort entwickelt werden. Die angrenzende Fläche der Schule (grau) wurde einem Wettbewerb zur Errichtung von Wohnbebauung unterzogen und an einen Investor zur Weiterentwicklung veräert.

Mit Vorlage vom 18.02.2020 wurde der VV darüber informiert, dass der bestehende Planungsauftrag zur Sanierung der alten Turnhalle (Maßnahme des Innenstadtkonzepts 2022 | Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von 1,3 Mio. Euro) und zur Errichtung einer 5-gruppigen KiTa im Bestand des alten Schulgebäudes Franzstraße nach den durch die Planung erweiterten Erkenntnissen über die Bausubstanz zu erheblichen Mehrleistungen und in der Folge zu unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten führt, die wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten sind. Die Planungen wurden daher nicht weiterverfolgt.

In dieser Vorlage wurden verschiedene Handlungsoptionen und eine erweiterte Perspektive im Zusammenhang mit der seit Jahren anhaltenden Suche nach einem Standort für eine zweite Innenstadt-Turnhalle mit ersten Kostentendenzen aufgezeigt. Gemäß VV sollte u.a. geprüft werden, wie sich die Variante „Sanierung Turnhalle“ kombiniert mit „Neubau KiTa“ („so viel wie möglich“) auf die Kostendarstellung auswirkt.

Von 02/2020 bis 05/2020 erfolgten weitere Überlegungen zur Optimierung der Nutzung am Standort und der Vermeidung von „Übernutzung“ der Liegenschaft.

Zwischenzeitlich erging der fraktionsübergreifende Ratsantrag Nr. 611/17 „Neubau von Sporthallen und Kindertagesstätten Innenstadt / Franzstraße“ vom 21.04.2020, welcher durch den Rat in seiner Sitzung vom 06.05.2020 angenommen und im Planungsausschuss am 14.05.2020 zur Umsetzung durch die Verwaltung beschlossen wurde. Damit wurde die Verwaltung beauftragt, den Bestand auf der Liegenschaft (alte Turnhalle und Bestandsgebäude der ehemaligen Schule) zu räumen und im Neubau eine bis zu 8-gruppige KiTa und zwei nebeneinander liegende 1-Feld-Turnhallen unterirdisch zu errichten.

Dezernatsübergreifende Abstimmungsgespräche zur weiteren Optimierung bzw. zum weiteren Vorgehen erfolgten in 07/2020, in 09/2020 und in 12/2020.

  1. Hochbaufachliche Betrachtung:

Zurzeit stehen drei Varianten im Vordergrund der gemeinsamen Betrachtung:

  1. Die vom Planungsausschuss am 14.05.2020 beschlossene Variante „Neubau zweier 1-Feld-Turnhallen und Neubau einer bis zu 8-gruppigen KiTa“
  2. Sanierung der bestehenden Turnhalle und Neubau gemäß KiTa-Bedarf ("so viel wie möglich")
  3. Neubau einer Turnhalle und Neubau gemäß Kita-Bedarf ("so viel wie möglich")

r alle drei Varianten wurden vom Städtischen Gebäudemanagement erste Machbarkeitsstudien („Footprints“) erstellt. Planungen, die Kosten verifizieren können, liegen nicht vor.

Daher sind Kostenaussagen grundsätzlich noch mit hohen Unsicherheiten belegt.

Variante 1: „Neubau zweier 1-Feld-Turnhallen“ und „Neubau einer bis zu 8-gruppigen KiTa“

Variante 1

Zwei unterirdische Einfachturnhallen, Neubau Kita

Turnhalle

+ Realisierung einer weiteren Innenstadt-Turnhalle

+ Hallengrößen gemäß aktueller DIN-Vorgabe

+ ebenerdiges Grundstück verbleibt

- Geräteräume an den Kopfseiten der Hallen

(analog zur Halle Sandkaulstraße)

- Belichtung ausschließlich über Oberlichter

- höherer baulicher Aufwand, hohe Kosten,

erhebl. Baugrund-Risiken

- eng festgelegte Lage der Hallen, Machbarkeit unsicher

- Orientierung an Nachbarbebauung notwendig

- Auswirkungen auf die Statik des Kita-Neubaus

- massiver Eingriff ins Gelände

- Auslagerungsbedarf

KiTa

+ Maximale Grundstücksfläche für die KiTa-Nutzung.

+ Keine Einschränkung der Kita-Belichtung

- Statik der KiTa aufwendig, da abhängig vor der

Halle.

- Dadurch Mehrkosten bei KiTa und Halle.

Kosten

NB 2 x 1-TH: 2x ~ 2,5 - 2,8 Mio. EUR

Abriss Halle | Grdg | Statik: ~ 1,2 - 1,4 Mio. EUR

NB KiTa: ~ 800 TEUR pro Gruppe

Abriss Altbau: ~ 660 TEUR

Variante 2: Sanierung der bestehenden Turnhalle und Neubau KiTa-Bedarf ("soviel wie möglich")

Variante 2

Sanierung der bestehenden Turnhalle, Neubau Kita

Turnhalle

+ gute Belichtung der Turnhalle

+ etwas kürzere Auslagerungszeit

- Halle kleiner als die DIN-Vorgabe für

Einfachturnhallen

- Dach der Halle nicht als Kita-Außengelände

nutzbar

- barrierefreie Nutzbarkeit benötigt im Vorderhaus

zusätzlichen Raum

- bleibende Nutzungs-Einschränkungen

- Auslagerungsbedarf

KiTa

+ Statik der Kita unabhängig von der Halle

- sehr beengte Platzverhältnisse im Kita-EG

- keine Kita-Gruppe im EG bzw. am Außengelände

- nur ca. 900 qm Außengelände vorhanden

Kosten

Sanierung TH: ~ 1,8 - 2,0 Mio. EUR

NB KiTa: ~ 800 TEUR pro Gruppe

Abriss Altbau: ~ 660 TEUR

Variante 3: Neubau einer Turnhalle und Neubau KiTa-Bedarf (5-gruppig)

Variante 3

Neubau Turnhalle, Neubau Kita

Turnhalle

+ Hallengröße gemäß aktuellen DIN-Vorgaben

+ Fensterbelichtung möglich

- Auslagerungsbedarf

KiTa

+ Mehr Platz im EG der KiTa

+ Zufahrt zum Grundstück links oder rechts

denkbar

+ ebenerdig erreichbares Gelände für die zwei Kita-Gruppen im ersten OG

+ Außengelände aus Hof und Hallendach,

ca.1250 qm, noch „zusammenhängend“ nutzbar.

Kosten

NB 1-TH: ~ 2,5 - 2,8 Mio. EUR

Abriss Halle/ Grdg/Statik: ~ 750 - 850 TEUR

NB KiTa: ~ 800 TEUR pro Gruppe

Abriss Altbau: ~ 660 TEUR

  1. Städtebaulich-fachliche und mobilitätsfachliche Betrachtung | Prozessdesign:

Das Areal der ehemaligen Katholischen Hauptschule an der Franzstraße befindet sich im Quartiersblock zwischen Franzstraße, Lagerhausstraße und Karmeliterstraße. 2016 hat die Stadt Aachen die Entscheidung getroffen, das Areal in zwei Etappen mit unterschiedlichen Akteuren und Profilen zu revitalisieren und einer neuen Nutzung zuzuführen.

Die Kartendarstellung auf Seite 5 zeigt den nördlich gelegenen Teil grau hinterlegt. Verbunden mit dem Ziel, die Bestandgebäude niederzulegen und dort qualitätvollen innerstädtisch verdichteten Wohnraum zu schaffen, hat die Stadt Aachen dieses Grundstück 2016 an einen privaten Investor und Vorhabenträger veräußert. Dieser hat die angestrebte Quartiersentwicklung in Abstimmung mit der Fachverwaltung (Federführung FB 61) sowie auf der Grundlage eines 2016 ausgelobten städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Realisierungswettbewerbs weiter vorangetrieben. Auf Antrag sowie durch Beschluss des Planungsausschusses vom 22.03.2018 hat die Fachverwaltung das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 991 "Franzstraße" eingeleitet. Das Verfahren ist weit vorangeschritten. Der Verfahrensschritt "Aufstellungs- und Offenlagebeschluss" steht kurz bevor. Eine entsprechende Vorlage zur Beratung im Planungsausschuss ist für Frühjahr 2021 avisiert. Des Weiteren ist im FB 63 zu Beginn des Jahres die Abbruchanzeige zur Niederlegung der Bestandsgebäude eingegangen. Mit dem Beginn der Abbrucharbeiten ist spätestens im zweiten Quartal 2021 zu rechnen.

Vorhaben- und Erschließungsplan zum B-Plan Nr. 991 "Franzstraße"

Rechtsplan zum B-Plan Nr. 991 "Franzstraße"

Die in der Kartendarstellung auf Seite 5 grün hinterlegten Flächen befinden sich weiterhin im Eigentum der Stadt Aachen und sollen zu einem Turnhallen- und KiTa-Standort entwickelt werden. Für diese Grund­stücke besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Beurteilung einer baulichen Entwicklung erfolgt daher aktuell auf der Grundlage von § 34 BauGB, wonach sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen muss. Das Einfügen nach der Art der Nutzung (hier: KiTa und Turnhalle) ist aufgrund der Prägung durch den Bestand, selbst wenn dieser zurückgebaut wird, und die Vorgängernutzung "Schule" unstrittig gegeben. Das Einfügen nach dem Maß der Nutzung richtet sich nach Höhe (First- und Traufhöhe), Breite, Tiefe, etc. des Neubaus im Verhältnis zu der umgebenden Nachbarbebauung.

Im Ergebnis einer Ersteinschätzung des FB 61 kann festgehalten werden, dass eine Vereinbarkeit mit der Anforderung des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung in allen 3 Varianten hergestellt werden kann. Ob und inwieweit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird, ist zu gegebener Zeit zu prüfen. In diesem Zusammenhang sind die Aspekte Denkmalschutz, Lärm- und Schallschutz, die mobilitäts- und verkehrsfachlichen Anforderungen und deren absehbare Auswirkungen sowie die geltenden Grundsatzbeschlüsse des Rates der Stadt Aachen und seiner politischen Gremien (z.B. Leitlinien für die Innenentwicklung) zu betrachten.

Der neue KiTa- und Turnhallen-Standort löst zusätzliche Verkehre aus, die im öffentlichen Raum der Franzstraße sowie dem umgebenden Straßennetz abgewickelt werden müssen. Die verkehrsfachliche Einordnung ist daher im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsstudie zu klären. Aus den Vorzügen der innerstädtischen Lage und aufgrund der im Ergebnis des Variantenstudiums absehbaren Planung ohne Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück resultiert als zwingende Anforderung, alternative Mobilitätsangebote zu etablieren. In der vertiefenden Machbarkeitsstudie sind insofern leistungsfähige Maßnahmen zu erarbeiten, die möglichst hohe Anteile des Hol- und Bringverkehrs im Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) und eine überdurchschnittliche Anzahl von Fahrrad- und Lastenfahrradstellplätzen auf dem städtischen Grundstück abbilden.

Die Neuordnung und Entwicklung des Areals der ehemaligen Katholischen Hauptschule an der Franzstraße – und hierzu zählt die nördlich gelegene, private Wohnüberbauung ebenso wie der neue öffentliche KiTa- und Turnhallen-Standort – löst über die rein verkehrsfachlichen Aspekte hinaus hinsichtlich der Anforderungen an den öffentlichen Raum im unmittelbaren Nähebereich neue Bedarfe aus. In Verbindung mit der Realisierung des Premiumfußwegs 5, der aus der Altstadt kommend entlang der Franzstraße über das Marschiertor und die Burtscheider Brücke bis zum Ferberpark führt, ergeben sich vor allem stadtgestalterische Chancen.

Erste Aspekte sind nachstehend aufgezählt:

  • Um soziale Interaktion und Austausch im öffentlichen Raum zu ermöglichen und zu fördern, sind Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Bereich der jetzigen Parkplätze zu prüfen.
  • Der Zugang bzw. Übergang vom öffentlichen Stadtraum zum KiTa- und Turnhallenstandort bedarf der besonderen planerischen Aufmerksamkeit.
  • Um unangenehme Engstellen in der Führung des Fuß- und Radverkehrs zu vermeiden, ist grund­sätzlich der Querschnitt der Nebenanlagen neu zu konzipieren und zu gestalten. Die heutige gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in einer fachlichen Ersteinschätzung angesichts der zu erwartenden hohen Frequenz von Fußgänger*innen (etwa während des Bringens und Holens von Kindern) kaum noch darstellbar.
  • Der KiTa- und Turnhallenstandort soll durch den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) gut und komfortabel erreichbar sein, um vor allem Hol- und Bringverkehre mit dem Pkw zu vermeiden. Das Thema Mikromobilität und Fahrradparken ist daher frühzeitig und umfassend (hier: Fahrräder, Lastenfahrräder, Fahrradanhänger, Kinderfahrräder, Roller, etc.) in die Planung des KiTa- und Turnhallenstandorts und ebenso in die des umgebenden öffentlichen Raums zu integrieren.
  • Für die sichere Erreichbarkeit der öffentlichen Nutzungen KiTa und Turnhalle ist eine barrierefreie Fußgängerquerung in der Franzstraße vorzusehen.
  • Der Erhalt und die gestalterische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen und des Baumbestands stellen ein hohes stadtgestalterisches und stadtklimatisches Potential dar.

Die Untersuchung des öffentlichen Raums im unmittelbaren städtebaulichen Umfeld (hier: Franzstraße im Abschnitt zwischen Borngasse und Marschiertor) hinsichtlich einer räumlichen Aufwertung und Neuordnung wird aus fachlicher Sicht neben stadtgestalterischen auch aus Gründen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmergruppen empfohlen.

In der Zusammenschau der städtebaulich- und mobilitätsfachlichen Aspekte sowie der Fragestellung nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit werden seitens FB 61 die Varianten 2 und 3 präferiert. Variante 1 droht aufgrund der maximierten Ausnutzung die bestehenden Netze und den öffentlichen Raum im städtebaulichen Umfeld zu überfordern.

Ein mögliches Prozessdesign sieht zunächst 5 Meilensteine bis zum Baubeschluss vor.

01

Variantenstudie

Grundsatzbeschluss über die Vorzugsvariante und das Prozessdesign

02

Vertiefende Machbarkeitsstudie Mobilität

Verkehrstechnische Einordnung | Präzisierung der Anforderungen an alternative Mobilitätsangebote

03

Qualifizierungsverfahren (Wettbewerb: Städtebau + Architektur)

Auslobung | Planungsteams | Kolloquium | Jury | Ermittlung der Preisträger*innen | Siegerentwurf

04

Entwurfsplanung bis Leistungsphase 3

Beratung und Beschlussfassung zum Wettbewerbsergebnis | Feststellung der Planbedürftigkeit (ja | nein) | Beauftragung der Verwaltung, das Projekt auf dieser Grundlage weiter voranzutreiben

05

Baubeschluss

Je nach Entscheidung bei Ziffer 04 zur Planbedürftigkeit

a) Vorbereitung und Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

b) Vorbereitung und Fertigstellung des Bauantrags

  1. Betrachtung Fachverwaltung / Bedarfsträger Dez IV

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FB 45 – Bewertung aus Sicht der Jugendhilfeplanung

Darstellung der aktuellen Situation und Bedarfslage im Innenstadtbereich

Das Projekt Franzstraße in Verbindung mit dem Neubau einer KiTa steht in direktem Zusammenhang mit der zwingend notwendigen Verlagerung von zwei Bestands-KiTas im erweiterten Innenstadtbereich; den städtischen KiTas Lochnerstraße (3-gruppig) und Boxgraben (2-gruppig). Die Aufgabe der Gebäude und damit die Verlagerung der beiden vorgenannten Kitas in der nächsten Zeit ist unumgänglich. Die Gebäude sind sowohl baulich als auch räumlich in einem sehr schlechten Zustand, sodass eine pädagogisch wertvolle Arbeit mit den Kindern erschwert wird. Der LVR hat bereits mitgeteilt, dass es in der nächsten Zeit zu Problemen bei der Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis kommen könnte. Es ist daher zwingend notwendig, die bestehenden Kitas in ein anderes Gebäude zu überführen. Bestandsgebäude, die sich als Ersatzstandort eignen, stehen zurzeit nicht zur Verfügung.

Der geplante KiTa Neubau in der Franzstraße erscheint hierfür geeignet und bietet die Voraussetzungen, um die beiden Bestands-KiTas komplett und mit ihren bisherigen Gruppenstrukturen dorthin überführen zu können. Um dies zu gewährleisten, ist eine Fünfgruppigkeit als Mindestgröße des KiTa-Neubaus Franzstraße eine zwingende Voraussetzung.

Aktuell sind für die Realisierung des Projektes Franzstraße rund 2,5 Mio. Euro für Bau und Planung etatisiert.

Mit den weiteren, für die Folgejahre geplanten Ausbaumaßnahmen wären die politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich zwar zunächst erreicht. Dennoch kann aufgrund der festgestellten, verstärken Einwanderungsbewegung in den Innenstadtbereich ein darüber hinaus gehender Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen bestätigt werden. Der Ausbau an Betreuungsplätzen über die Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich für ein bedarfsgerechtes Angebot im (erweiterten) Innenstadtbereich wurde auch von Seiten des KJA am 05.11.2019 legitimiert (Vorlage: FB 45/0673/WP17).

Zu Variante 1 „Neubau einer bis zu 8-gruppigen KiTa“

Der Standort ist sehr zentral in der Innenstadt gelegen. Auch ist davon auszugehen, dass die KiTa nicht nur die im Sozialraum 1 wohnhaften Kinder versorgen wird, sondern ebenfalls Kinder aus anderen Sozialräumen. Insbesondere im Innenstadtbereich zeigen die Wanderungsbewegungen, dass eine U3-Versorgung bis hin zu 60 % durchaus notwendig ist, um die Bedarfe zu decken. Die hohe Versorgungsquote im ü3-Bereich könnte im Bedarfsfall für Umwandlungen von ü3- zu U3-Plätzen genutzt werden, so dass darüber weitere U3 Plätze geschaffen und ü3 Plätze reduziert werden würden.

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung wäre daher ein 8-gruppiger KiTa-Neubau wünschenswert, um neben der Verlagerung der Bestands-KiTas zusätzliche Plätze zu schaffen und damit der hohen Nachfrage im Innenstadtbereich zu begegnen.

Zu Variante 2 „Neubau KiTa-Bedarf („so viel wie möglich“)

Bei dieser Variante erfolgt keine Festlegung, wie viele KiTa-Gruppen über den Neubau geschaffen werden können. Aus der Betrachtung der weiteren Angaben zur KiTa lässt sich jedoch erkennen, dass sowohl in Bezug auf die Raumsituation als auch das Außengelände der KiTa Nachteile zu erwarten sind.

Neben den aufgeführten beengten Platzverhältnissen im EG, ist das Außengelände nicht unmittelbar von KiTa Gruppen zu erreichen. Hinzu kommt, dass die Außengeländefläche mit ca. 900 m² eher gering ist. Gerade im direkten Innenstadtbereich ist das Angebot einer ausreichend großen Spielfläche von besonderer Bedeutung, da die Wohnverhältnisse dort häufig beengt sind und den Kindern im unmittelbaren Umfeld der Wohnung kaum bis keine Spielmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Aufgrund der vorgenannten Nachteile bei der Gestaltung der KiTa, wird diese Variante von Seiten der Fachabteilung nicht befürwortet.

Zu Variante 3 „Neubau KiTa-Bedarf (5-gruppig)

Mit der Schaffung einer 5-gruppigen KiTa kann dem konkreten Bedarf der Verlagerung der beiden Bestands-KiTas Lochnerstraße und Boxgraben begegnet werden. Die KiTa Franzstraße könnte wie vorgesehen als Ersatzstandort für beide Einrichtungen genutzt werden.

Auch lässt sich aus den Angaben erkennen, dass die Anforderungen an die räumliche Situation des KiTa-Neubaus sowie das Außengelände im Vergleich zu Variante 2 deutlich besser erfüllt werden können.

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung wird Variante 3 aufgrund der vorgenannten Aspekte positiv bewertet.

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FB 52 – Bewertung aus sportfachlicher Sicht

Darstellung des bestehenden Bedarfs an Turnhallen im Innenstadtbereich

Seit rd. 20 Jahren wird ein geeigneter Standort für die Errichtung einer weiteren Turnhalle in der Innenstadt gesucht. Es sind die unterschiedlichsten Standorte im Laufe der Zeit geprüft worden, im Endeffekt konnte bisher kein geeigneter Standort gefunden werden. Als Innenstadtbereich in Aachen ist der Bereich innerhalb des Alleenrings zu betrachten. Ziel ist es, dass, soweit die Turnhalle nicht direkt an der Schule liegt, sie doch innerhalb von einigen Minuten fußläufig zu erreichen ist. Gerade für die Grundschulen gilt hier das Motto " kurze Beine, kurze Wege“. Aber auch für die anderen Schulformen sollten die Wegestrecken nicht zu groß sein, da die Nutzungen immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Stundenplan stehen.

Die Ermittlung des Bedarfs an Turnhallen steht in direktem Zusammenhang mit der Schulentwicklung.

Als Richtwert für die Bedarfsberechnung von Schulturnhallen wird von einer Turnhalleneinheit pro angefangene 12 Klassen bzw. bei Grundschulen mit Offener Ganztagsschule pro 10 Klassen ausgegangen.

Danach ergibt sich gebietsbezogen ein Fehlbedarf von 2 - 3 Turnhalleneinheiten.

Die Aufgabe des Gebäudes Minoritenstraße würde zu einem weiteren Fehlbedarf von 2 Turnhalleneinheiten führen. Sie ist aus sportfachlicher Sicht in jedem Falle zu erhalten und bedarf einer Sanierung.

zu Variante 1:Errichtung von zwei Einfachturnhallen

Aus sportfachlicher Sicht wäre die Errichtung von zwei nebeneinander liegenden Einfachturnhallen, die durch einen Trennvorhang getrennt sind, sehr zu begrüßen. Damit wären vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowohl für den Schul- wie auch den Vereinssport gegeben. Es könnte die Gesamtfläche von 27 x 30 m oder aber zwei Mal die Fläche von 15 x 27 m genutzt werden. Auch mit einer Höhe von nur 5,50 m würde diese Halle eine erhebliche Verbesserung zum Status quo mit sich bringen.

Aus sportfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen eine unterirdische Halle (sog. Dunkelhalle), da damit die Problematik der Blendung von Sportlern entfällt.

Nachteilig ist die aufwändige Planungs- und Umsetzungszeit, in der nur eine sanierungsbedürftige Halle bzw. keine Turnhalle an dem Standort zur Verfügung steht.

zu Variante 2:Sanierung der bestehenden Einfach-Turnhalle Franzstraße

Die Einfach-Turnhalle Franzstraße wurde 1969 errichtet und ist dringend sanierungsbedürftig.

Nachteilig ist bei einer Sanierung zu sehen, dass die Turnhalle nicht den heutigen DIN-Normen für Einfachturnhallen in der Größe entspricht (15 x 27 m x 5,50 m), auch wenn die Halle mit einer Größe von 12 x 24 m für den Schul- und Vereinssport wichtig und gut nutzbar ist.

Außerdem wäre die Halle nur in so weit barrierefrei, dass im Erdgeschoss eine kombinierte Behinderten- Toilette/Umkleide/ Dusche errichtet würde (Vergleich Sanierung TH Sandkaulstraße).

zu Variante 3: Abriss und Neubau einer Einfachturnhalle

Mit einem Neubau würde ein komplett neues, den heutigen DIN-Vorgaben in einer Größe von 15 x 27 x 5,50 m sowie dem Raumprogramm für Nebenräume entsprechendes Gebäude errichtet.

Aus sportfachlicher Sicht müsste bei der Planung berücksichtigt werden, dass der Geräteraum nicht an der Kopfseite, sondern der Längsseite der Turnhalle angeordnet wird, da ansonsten die Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Handball/ Torwurf, Anbringung von Basketballkörben) eingeschränkt sind. Der Zugang zur Hallenebene sollte barrierefrei sein und die Anlieferung von Großsportgeräten, wie z.B. Trampolin, Barren usw., auf Hallenebene über ein Außenrampe ermöglicht werden.

Nachteilig ist in jedem Fall die längere Zeitspanne, in der die Nutzer eine sanierungsbedürftige Turnhalle noch nutzen müssen bzw. bis danach dann eine neue Turnhalle zur Verfügung steht.

Fazit und weiteres Vorgehen:

Die dezernats- und fachbereichsübergreifende Diskussion und Betrachtung der Planungs- und Bauaufgabe an der Liegenschaft Franzstraße wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv auch im Verwaltungsvorstand zwischen den Spannungsfeldern Bedarf, städtebaulich-fachliche, mobilitätsfachliche und hochbaufachliche Anforderungen und Notwendigkeiten geführt.

Im Ergebnis votiert der Verwaltungsvorstand unter Berücksichtigung aller Aspekte stark für eine Nutzung, die die Liegenschaft nicht durch Maximierung von Mehrfach-Funktionen zu überfordern droht.

Daher schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, die Variante 3 weiter zu verfolgen.

Weiteres Vorgehen:

Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses leitet die Verwaltung die weiteren Schritte zur Erstellung einer Entwurfsplanung bis Leistungsphase 3 ein. Hierzu zählt vorbereitend die Erarbeitung bzw. Beauftragung einer vertiefenden Machbarkeitsuntersuchung Mobilität. Entsprechend den Ausführungen des Ratsantrags Nr. 611/17 wird zur Erstellung der Entwurfsplanung ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt.

 

 

Beschlussvorschläge:

  1. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht konkret bezifferbar.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

X nicht bekannt

Die Relevanz für den Klimaschutz kann erst konkretisiert werden, wenn die Durchführungsvariante feststeht.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Ratsantrag Nr. 611/17 vom 21.04.2020

Anlage 2 Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 15. April 2021 vom 14.02.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Hof
  • Borngasse
  • Boxgraben
  • Minoritenstraße
  • Sandkaulstraße
  • Lagerhausstraße
  • Franzstraße
  • Lochnerstraße
  • Karmeliterstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 27. April 2021gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, ACHTUNG: vorgeschaltete Online-Beratung um 16:30 Uhr. Um 20 Uhr Beginn der Sitzung im Eurogress!

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 15. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Planungsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 14. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 25. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Sportausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug