Spielplatz und Jugendtreff Lichtenbusch, hier- Bürgerantrag nach §24 der GO
NRW der "interessierten Lichtenbuscher*innen"
- Letzte Beratung
- Dienstag, 27. April 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Klima und Umwelt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22679
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster-Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW der „interessierten Lichtenbuscher*innen“ vom 21.09.2020, eingereicht von Herrn Schaps, gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen:
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW hat Herr Schaps, stellvertretend für die Eltern, Kinder und interessierte LichtenbuscherInnen einen Bürgerantrag an das Bürgerforum des Rates der Stadt Aachen gestellt.
Die Verwaltung wird um Stellungnahme und Veranlassung von Aufwertungsmaßnahmen auf dem Spiel-/Bolzplatz Raerener Straße in Lichtenbusch gebeten.
Im Stadtbezirk Kornelimünster/Wahlheim sind insgesamt 21 öffentliche Spiel- und Bolzplätze vorhanden, sechs davon im Lebensraum Oberforstbach. Im Ortsteil Lichtenbusch befindet sich gegenwärtig nur der Spiel-/Bolzplatz Raerener Straße mit einer Größe von 5446 qm. Im angrenzenden Neubaugebiet (B-Plan 855 I) ist der Ausbau eines neuen zusätzlichen kleineren Spielplatzes an der Kesselstraße für jüngere Kinder geplant. Der Ausbau ist für 2021/22 vorgesehen. Mit dem Bau zusätzlicher Wohnungen in dem Plangebiet ist auch eine höhere Frequentierung des Spielplatzes Raerener Straße vorherzusehen.
Der Fachbereich Umwelt hat den Zustand aller öffentlichen Spielplätze im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen aufgenommen und bewertet:
Die Anlage ist für alle Altersstufen geeignet. Die vorhanden Spielgeräte sind jedoch veraltet und Teilbereiche wie z.B. die Bolzwiese sind stark vernässt. Es fehlt ein differenziertes Flächenangebot und eine abwechslungsreiche Raumaufteilung sowie zeitgemäße Spielgeräte.
Der Fachbereich Umwelt kann somit alle im Antrag aufgeführten Kritikpunkte gut nachvollziehen und ist der gleichen Auffassung wie die AntragstellerInnen. Der Spielplatz bedarf einer Neugestaltung, um eine gute Spiel- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Eine Drainage oder eine andere Lösung zur besseren Niederschlagsentwässerung wird bei einer Umplanung berücksichtigt werden. Der Umgang mit dem Unterstand muss diskutiert und Lösungsvorschläge für einen Standort bzw. eine bessere sozialen Kontrolle erörtert werden.
2021 ist eine Bürgerbeteiligung mit allen interessierten AnwohnerInnen, Kindern und Jugendlichen für die Spielplätze Raerener Straße und den geplanten Spielplatz Kesselstraße vorgesehen. Auf Basis der Beteiligungsergebnisse wird dann eine abgestimmte Planung entwickelt. Sie bildet die Grundlage für eine Kostenschätzung und die Beantragung finanzieller Mittel im Haushalt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert neben den bereitzustellenden Finanzen auch ausreichende personelle Kapazitäten und ist in Bezug auf ihre Priorisierung aller gesamtstädtischen Spiel- und Bolzplätze zu sehen.
Der Spiel-/Bolzplatz Raerener Straße ist in einer gesamtstädtischen Prioritätsbewertung im mittleren Bereich eingestuft worden. Da eine umfangreiche Umplanung voraussichtlich nicht vor 2023/24 umgesetzt werden kann, sollen kleinere Aufwertungen, wie vorgeschlagen, im Vorfeld 2021/22 realisiert werden. Voraussetzung ist, dass die vorgezogenen Maßnahmen der Gesamtzielsetzung nicht entgegensprechen und dass sie in Abstimmung mit den Wünschen der BürgerInnen und des Bezirkes entwickelt werden.
Finanzielle Auswirkungen
|
JA |
NEIN |
|
|
|
x |
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folgekosten (alt) |
Folgekosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
x nicht bekannt
Anlage/n:
Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW „ Spielplatz und Jugendtreff Lichtenbusch“
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Raerener Straße
- Kesselstraße
Beratungsfolge
Dienstag, 27. April 2021gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendausschuss
Mittwoch, 14. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Details
- Tagesordnung
Dienstag, 12. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT!
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Bürgerforum