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Fahrradbügel an Bushaltestellen;
Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 29.06.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. April 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23002

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zur Errichtung von Fahrradbügeln an Bushaltestellen zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 633/17 gilt damit als erledigt.

 

 

Erläuterungen:


Anlass

Die Ratsfraktion Die Linke beauftragt die Verwaltung, eine Liste der Bushaltestellen im Stadtgebiet zu erstellen, an denen – trotz freier Flächen – Fahrradbügel fehlen bzw. ein Mehrbedarf zum sicheren Abstellen von Fahrrädern gedeckt werden muss (s. Anlage 1).

Hintergrund

Gut nutzbare und in einer ausreichenden Anzahl vorhandene Fahrradabstellplätze, die eine sichere und witterungsgeschützte Unterbringung von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ermöglichen, sind neben der straßenräumlichen Infrastruktur für Radfahrende eine Grundvoraussetzung zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad. Die zunehmende Attraktivität des Radfahrens durch hochwertige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes erfordert eine diebstahlsichere, stufenlos erreichbare und zielnahe Infrastruktur von Abstellmöglichkeiten, damit die Räder im Alltag auch tatsächlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Mit dem Bestreben hin zur Verkehrswende und dem damit verbundenen Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad, hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, den Radverkehr zu stärken. Hierzu gehört auch der Ausbau der Abstellanlagen für Fahrräder im gesamten Stadtgebiet und an Verknüpfungspunkten, wie z.B. Bushaltestellen.

Der Rat der Stadt Aachen hat am 06.11.2019 die Ziele des Radentscheides einstimmig beschlossen. Das Ziel 5 c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Hinzu kommen 2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen sowie 2.500 überdachte und beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen.

Aktuelle Vorgehensweise

Von Mitte April 2020 bis Ende August 2020 wurde das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ online gestellt, in dem Bürger*innen ihren Wunsch Standort für neue Fahrradbügel angeben konnten. Die Resonanz war sehr groß, sodass sich die Bürger*innen am Ende des Meldezeitraumes über 9.000 Fahrradbügel an Standorten im gesamten Stadtgebiet gewünscht haben. Einige Meldungen beziehen sich auf Haltestellen an denen sich bislang keine Fahrradbügel befinden. Die Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus: Nach und nach wird jeder gewünschte Fahrradbügel Standort im Rahmen eines Ortstermins begutachtet und entschieden, ob der Standort für neue Fahrradbügel geeignet ist. In manchen Fällen ist es, zum Beispiel auf Grund begrenzter Platzverhältnisse, nicht möglich, Fahrradbügel am gewünschten Standort aufzustellen. Auch an verschiedenen Bushaltestellen sind häufig nur beengte Platzverhältnisse vorzufinden. Sind die Platzverhältnisse ausreichend, werden neue Fahrradbügel am Wunschstandort geplant und den jeweiligen Bezirken quartalsweise zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend findet die Ausschreibung und dann der Einbau der Fahrradbügel statt.

Nicht nur über das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ werden Fahrradbügel an Haltestellen geplant und umgesetzt. Beim barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, der über den Nahverkehr Rheinland (NVR) gefördert wird, werden regelmäßig auch Fahrradbügel an Haltestellen nachgerüstet.

Aktuell wird des Weiteren ein Fahrradabstellanlagenkonzept durch einen externen Gutachter erstellt, in dessen Rahmen ebenfalls die Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV im Untersuchungsgebiet untersucht werden und entsprechende Standortvorschläge für neue Fahrradbügel erarbeitet werden. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen im Sommer 2021 vorliegen und werden anschließend der Politik zur Beratung vorgelegt.

Weitere Vorgehensweise

Das Aufstellen von Fahrradbügeln an Haltestellen wird laufend im Rahmen der Prüfung der Meldungen aus dem Meldeportal fortgeführt. Quartalsweise werden alle Standortvorschläge, einschließlich derer an Haltestellen, in den jeweiligen Bezirken vorgestellt, ausgeschrieben und anschließend eingebaut.

Zudem werden im Rahmen von Umbaumaßnahmen an Haltestellen weitere Fahrradbügel geplant und eingebaut.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen vom Pkw auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Ratsantrag der Fraktion Die Linken vom 29.06.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 22. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des MobilitätsausschussesACHTUNG: Die Sitzung im Eurogress beginnt um 20:30 Uhr. Ab 17:00 Uhr findet eine vorgeschaltete digitale Informationsveranstaltung statt.

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung