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Försterstraße - Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juli 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23372

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen der Bürger*innenbeteiligung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss um die Einplanung eines weiteren Bügels, einer Bank und vier E-Ladeplätzen gemäß der Anlage 4 zu erweitern.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen der Bürger*innenbeteiligung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Planungsbeschluss um die Einplanung eines weiteren Bügels, einer Bank und vier E-Ladeplätzen gemäß der Anlage 4 zu erweitern.

 

 

Erläuterungen:

  1. Anlass

Vom 29.03. bis 18.04.2021 fand eine Bürger*innenbeteiligung zum Umbau der Försterstraße statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Unterlagen online zur Verfügung gestellt. Auf der Homepage der Stadt Aachen stand eine vertonte PowerPoint-Präsentation zur Verfügung. Außerdem konnten Interessierte die Unterlagen im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor einsehen. Die Bürger*innen waren dazu aufgerufen, Anregungen und Wünsche per Mail oder schriftlich über den Briefkasten im Foyer des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße zu äußern. Diese sollen in die weitere Planung der Försterstraße einfließen.

  1. Planung

Die Regionetz GmbH plant in der Försterstraße die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen. In diesem Zuge soll der Straßenquerschnitt entsprechend der funktionalen Ansprüche neu aufgeteilt werden.

Dazu hatten die politischen Vertreter*innen im April 2020 den Planungsbeschluss für den Umbau der Försterstraße und den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Querung an der Nizzaallee gefasst.

Die Planung sieht eine 3,50 m breite Fahrgasse inkl. ausreichend großer Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen vor. Diese sollen auch für den Begegnungsverkehr genutzt werden. Auf beiden Straßenseiten ist Fahrbahnrandparken in gekennzeichneten Flächen vorgesehen. Es verbleiben ca. 56 der heutigen 71 Parkplätze. Der östliche Gehweg weist eine Breite von 2,50 m auf und erfüllt damit das Regelmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Der westliche Gehweg misst überwiegend 1,90 m oder mehr.

Es wird ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen eingerichtet.

Vorgesehen sind außerdem vier Zierkirschen, 15 Fahrradbügel und eine Bank in der Grünfläche (vgl. Anlage 1 und die Vorlagen Nr. FB 61/1290/WP17 und FB 61/1290/WP17-1).

  1. Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung

Bis Ende April 2021 gingen 20 themenbezogene E-Mails und zwei Briefe von insgesamt 19 Interessierten bei der Verwaltung ein. Alle Eingaben und Fragen wurden zeitnah beantwortet. Z.T. gingen Prüfaufträge aus den Eingaben hervor, die im weiteren Planungsprozess nach Möglichkeit weiter verfolgt werden.

In Anlage 1 sind die Anregungen nach Themen zusammengefasst. Anlage 2 gibt die Eingaben in Kurzform nach Datum wieder. Eine ungekürzte Zusammenstellung aller Eingaben steht in Anlage 3 zur Verfügung.

Einige Anwohner*innen kritisieren den Verlust von ca. 15 Parkplätzen, andere wünschen sich dagegen weitere Fahrradbügel. Zudem wird die Baumplanung von einigen Anwohner*innen kritisiert. Sie befürchten Verschattung und, dass die Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude verdeckt wird. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Wie bei allen Straßenplanungen sind auch in der Försterstraße Bäume zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zum Schutz des Klimas vorgesehen. Da schmalkronige Zierkirschen gepflanzt werden sollen, werden die Häuser keine zusätzliche großflächige Verschattung erfahren. Es sind lediglich vier Bäume in regelmäßigen Abständen und je nach Leitungen im Untergrund vorgesehen. Die Planung wurde so erstellt, dass unter Berücksichtigung der Ansprüche für die rettungstechnische Erschließung möglichst viele Parkplätze im Straßenraum erhalten bleiben.

Die Försterstraße ist als wichtige Verbindung zum Wanderweg am Lousberg Teil des Konzepts der Premiumfußwege und erfüllt damit eine wichtige Funktion für den Fußverkehr. Daher soll die Aufenthaltsqualität erhöht werden, was durch Begrünung, breite Gehwege und Fahrradbügel erreicht wird. Die Belange des Denkmalschutzes werden mit der Planung berücksichtigt. Der Denkmalschutz wird nicht beeinträchtigt, solange der Abstand der Bäume zu den denkmalgeschützen Fassaden ausreichend groß ist. Dies ist bei dem 2,50 m breiten Gehweg auf der östlichen Straßenseite gegeben. Daher wird die Planung der Bäume seitens der Verwaltung nicht verändert.

Ein Anwohner fragte warum die Bewohnerparkzone aufgehoben wird. Die Beschilderung wurde im Lageplan zur Variante 3 fälschlicherweise gestrichen. Jedoch ist nicht vorgesehen, die Bewohnerparkzone für die Försterstraße aufzuheben. Der Plan wird entsprechend korrigiert.

Zudem wurde die Gestaltung der Försterstraße zu einem Verkehrsberuhigten Bereich angeregt. Diese Variante kann durch die Verwaltung nicht empfohlen werden. Die Försterstraße ist eine wichtige Verbindungsstraße im Stadtviertel und wird deshalb als Haupterschließungsstraße eingestuft. Da die nächst gelegenen Straßen bzw. Knoten weit entfernt sind, sind viele Anlieger*innen auf eine Verbindung über die Försterstraße angewiesen. Außerdem sollen Verkehrsberuhigte Bereiche in Wohnstraßen eingerichtet werden, in denen die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies ist aufgrund der Erschließungsfunktion nicht gegeben.

Des Weiteren hat sich eine Quartiersinitiative gegründet. Bürger*innen regen ein Mobilitätskonzept für das Viertel südlich des Lousbergs bzw. eine ganzheitliche Betrachtung sowie Stadtmöblierung an. Diese Ideen nimmt die Verwaltung gerne in die weiteren Planungen für das Quartier mit auf. Sie sollen z.B. in den weiteren Planungen zum Bebauungsplan Rütscher Straße/Nizzaallee berücksichtigt werden. Für den Umbau der Försterstraße können nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden.

Jedoch begrüßt die Verwaltung ausdrücklich den Vorschlag einen Ladeplatz für Elektrofahrzeuge einzuplanen. Diese Idee wurde mehrfach im Rahmen der Beteiligung genannt. Daher ist vorgesehen vier Parkplätze mit E-Ladesäulen auszustatten. Diese E-Parkplätze entstehen vor Haus 2 und am Knoten Nizzaallee (vgl. Anlage 4). Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aachen wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 verfolgt. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, aufgrund der Eingaben einen weiteren Fahrradbügel und eine weitere Bank zu Lasten eines Parkplatzes einzuplanen (vgl. Anlage 4), um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Da der Bedarf für Fahrradabstellplätze bereits heute deutlich ersichtlich ist, kann im Gegenzug die Einplanung von weniger Fahrradbügeln zu Gunsten von Parkplätzen nicht empfohlen werden.

  1. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Im Ergebnis wird empfohlen, die beschlossene Planung um einen weiteren Fahrradbügel, eine Bank und vier E-Ladeplätze zu ergänzen.

Anschließend wird die Ausführungsplanung für den Umbau der Försterstraße erstellt.

Nach Abschluss der politischen Beratungen werden die Planungen der Regionetz GmbH zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen ca. 4 Monate Zeit in Anspruch nehmen. Die Baumaßnahme wird ca. 5 Monate dauern. Anschließend erfolgt der Straßenausbau.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

X

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil der Umbau der Försterstraße die Pflanzung von vier Bäumen vorsieht. Dadurch wird im Vergleich zum Bestand weniger Fläche versiegelt sein. Die durch den Bau entstehenden zusätzlichen CO2-Emissionen können durch die Begrünung der Straße langfristig vollständig kompensiert werden.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Zusammenfassung der Eingaben nach Themen

Anlage 2 - Kurzform der Eingaben nach Eingangsdatum

Anlage 3 - Schriftliche Eingaben (ungekürzt)

Anlage 4 - Lageplan Variante 3, ergänzt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Verbindungsstraße
  • Nizzaallee
  • Lagerhausstraße
  • Försterstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss

Mittwoch, 09. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung