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Franz-Wallraff-Straße - ohne nördlicher Stichweg (BPL Nr. 678) Abrechnung der
Erschließungsanlage gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) zum Zwecke der
Erhebung von Erschließungsbeiträgen


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juli 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23554

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße

ohne nördlichen Stichweg“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff.

BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März

1968 i. d. F. des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).

 

 

Erläuterungen:


r die Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße ohne nördlichen Stichweg wurden in 2004 Vorausleistungen gem. §133 Abs. 3 Satz 1 BauGB für alle Grundstücke erhoben, die im Rahmen der Umlegung bereits zugeteilt waren. Gleichzeitig wurde den Beitragspflichtigen die Ablösung der Beitragspflicht nach §133 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. §13 EBS in der seinerzeitigen Fassung angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben dieses Angebot angenommen und Ablösungsverträge mit der Stadt geschlossen sowie die vereinbarten Ablösungsbeträge gezahlt.

Der Endausbau der vorgenannten Erschließungsanlage erfolgte in 2016. Mit ihrer Widmung für den öffentlichen Verkehr gilt die Anlage seit dem 01.01.2017 als erstmalig endgültig hergestellt.

Das Umlegungsverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und alle verbliebenen Grundstücke der Stadt zugeteilt, welche sie erschließungsbeitragsfrei veräert hat. Nunmehr sind für diese Grundstücke die internen Leistungsverrechnungen für die verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen durchzuführen.

Darüber hinaus ist die endgültige Beitragspflicht für das Grundstück entstanden, für das die Beitragspflicht nicht abgelöst wurde, so dass der Erschließungsbeitrag zu erheben ist. Die bereits in 2004 gezahlte Vorausleistung ist auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen.

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Maßnahmebezogene Ausgaben

660,57 € Erstattung von Vorausleistungen nach §133 Abs. 3 BauGB


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr ber 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:


Beitragssatzermittlung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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