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Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin für den
Kreiswahlausschuss


Letzte Beratung
Freitag, 30. Juli 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23670

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin bestellt der Kreiswahlausschuss Frau Renée Stühlen, FB 01/200, zur Schriftführerin und Herrn Daniel Konecny, FB 01/200, zum stellvertretenden Schriftführer.

 

 

Erläuterungen:


Die im Kreiswahlausschuss gefassten Beschlüsse sind in eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 19 Bundeswahlordnung (BWO) aufzunehmen. Diese ist von dem/der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, allen anwesenden Beisitzer*innen und einer/m vom Kreiswahlausschuss zu bestellenden Schriftführer*in zu unterzeichnen.

Die Oberbürgermeisterin schlägt vor, Frau Renée Stühlen, FB 01/200, zur Schriftführerin des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2021) und Herrn Daniel Konecny, FB 01/200, zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Freitag, 30. Juli 2021Sitzung des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2021)

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2021)
Details
Tagesordnung