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Kita Schagenstraße 60 (Containeranlage)


Letzte Beratung
Dienstag, 02. November 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24191

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt der Stadt Eschweiler die vorgenannten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände der Containeranlage Schagenstraße 60 im Rahmen einer Schenkung zu überlassen.

 

 

Erläuterungen:

1.Aufgrund der Überflutungssituation sind derzeit bei der Stadt Eschweiler mehrere Kindertagesstätten nicht betriebsbereit. Zeitgleich soll bei der Stadt Aachen die als Auslagerungsstandort genutzte Containeranlage in der Schagenstraße 60 nicht weiter genutzt werden, weshalb die Betreibergesellschaft (FAGSI Container GmbH) die nicht länger vonseiten der Stadt Aachen gemieteten Container abbauen und der Stadt Eschweiler weitervermieten wird. Seitens der Stadt Aachen befinden sich jedoch noch Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den Containern, welche für den Betrieb der Container als Kindertagesstätte benötigt werden (z. B. Küchen, Garderoben, Wickelkombis usw.). Da der Großteil der Ausstattungsgegenstände z. B. die Einbauküchen, nur mit weiterem finanziellen Aufwand wiederverwendet werden könnten und diese bereits in 2013 beschafft und entsprechender Abnutzung durch täglichen Gebrauch unterlagen, eine Lagerung bis zur Wiederverwendung ebenfalls mit weiteren Kosten versehen wäre und die Stadt Eschweiler aufgrund der aktuellen Situation weder über Inventar noch über Räumlichkeiten verfügt, um die Container auszustatten oder anderweitig Gruppen unterzubringen, wird es seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet, die Einrichtungsgegenstände in den Containern zu belassen und der Stadt Eschweiler im Rahmen einer Schenkung für den Betrieb eines Auslagerungsstandortes zu übereignen.

2.Finanzielle Auswirkungen

Für die Stadt Aachen ergeben sich vorerst keine direkten finanziellen Auswirkungen durch die Schenkung. Die Einrichtung der Kitas sind auf Grundlage von Mustereinrichtungen im Festwert bilanziert. Diese Festwerte werden – insofern keine signifikante Abweichung in der Menge und Wert vorliegt – im Rahmen der jede fünf Jahre stattfindenden körperlichen Inventur angepasst. Im Rahmen der nächsten körperlichen Inventur zum Stichtag 31.12.2021 wird der Abgang berücksichtigt, aufgrund der Geringfügigkeit der hiergenannten Ausstattungsgegenstände zum Gesamtwert der Festwerte insgesamt ist eine finanzielle Auswirkung nicht zu erwarten bzw. zu vernachlässigen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. berücksichtigt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 02. November 2021gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung